Bearbeiten von „Max Rüdt“

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[[1918]] leitete Rüdt das Grenchner Streikkomitee. Als Präsident des Streikkomitees machte man ihn verantwortlich für alle Ausschreitungen während des [[Generalstreik 1918 | Generalstreiks]] in Grenchen. Das Amtsgericht Solothurn verurteilte Rüdt am 14. März [[1919]] zu 4 Wochen Haft wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Nötigung, Anstiftung zu Nötigung und widerrechtlicher Gefangenhaltung. Das Territorialgericht 4, das vom 3. - 5. November [[1919]] in Solothurn tagte, verurteilte ihn gar zu 4 Monaten Haft und 2 Jahren Einstellung der bürgerlichen Rechte. Ein äusserst hartes Urteil fast ein Jahr nach dem [[Generalstreik 1918 | Generalstreik]] in einer Zeit also, da Rüdt von der Arbeiterschaft und von der Partei längst verstossen worden war. Im Vergleich dazu verurteilte das Divionsgericht III Robert Grimm im schweizerischen Landesstreikprozess zu 6 Monaten Haft ohne Einstellung der bürgerlichen Rechte. Der Landesstreikprozess in Bern fand schon in den Monaten März und April [[1919]] statt.
 
[[1918]] leitete Rüdt das Grenchner Streikkomitee. Als Präsident des Streikkomitees machte man ihn verantwortlich für alle Ausschreitungen während des [[Generalstreik 1918 | Generalstreiks]] in Grenchen. Das Amtsgericht Solothurn verurteilte Rüdt am 14. März [[1919]] zu 4 Wochen Haft wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Nötigung, Anstiftung zu Nötigung und widerrechtlicher Gefangenhaltung. Das Territorialgericht 4, das vom 3. - 5. November [[1919]] in Solothurn tagte, verurteilte ihn gar zu 4 Monaten Haft und 2 Jahren Einstellung der bürgerlichen Rechte. Ein äusserst hartes Urteil fast ein Jahr nach dem [[Generalstreik 1918 | Generalstreik]] in einer Zeit also, da Rüdt von der Arbeiterschaft und von der Partei längst verstossen worden war. Im Vergleich dazu verurteilte das Divionsgericht III Robert Grimm im schweizerischen Landesstreikprozess zu 6 Monaten Haft ohne Einstellung der bürgerlichen Rechte. Der Landesstreikprozess in Bern fand schon in den Monaten März und April [[1919]] statt.
  
Noch im Jahre [[1918]] begann gegen Rüdt eine Hetzkampagne in der Presse und zwar nicht nur in den kantonalen Blättern sondern in der Presse der ganzen Schweiz. Ende [[1918]] forderte der Gemeinderat den Regierungsrat auf, Rüdt aus allen Aemtern abzuberufen. Im Mai [[1919]] schliesslich trat Rüdt aus allen Aemtern zurück. Nationalrat Jacques Schmid entliess ihn mit nicht belegbaren Vorwürfen (ungetreue Buchführung) als Redaktor der "Neuen Freien Zeitung". Zudem erfolgte der Ausschluss aus der Sozialdemokratischen Partei des Kantons Solothurn. Diese Hetze hatte Erfolg: im März [[1919]] überfiel ein Mitglied der Grenchner Bürgerwehr Rüdt und schlug ihn blutig zusammen.
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Noch im Jahre 1918 begann gegen Rüdt eine Hetzkampagne in der Presse und zwar nicht nur in den kantonalen Blättern sondern in der Presse der ganzen Schweiz. Ende [[1918]] forderte der Gemeinderat den Regierungsrat auf, Rüdt aus allen Aemtern abzuberufen. Im Mai [[1919]] schliesslich trat Rüdt aus allen Aemtern zurück. Nationalrat Jacques Schmid entliess ihn mit nicht belegbaren Vorwürfen (ungetreue Buchführung) als Redaktor der "Neuen Freien Zeitung". Zudem erfolgte der Ausschluss aus der Sozialdemokratischen Partei des Kantons Solothurn. Diese Hetze hatte Erfolg: im März [[1919]] überfiel ein Mitglied der Grenchner Bürgerwehr Rüdt und schlug ihn blutig zusammen.
  
 
Nach der Hetzjagd auf seine Person verliess Rüdt Grenchen. Bitter enttäuscht, zog er sich aus der Politik zurück. Er liess sich anschliessend in Zürich nieder (Münstergasse 13), wo er im Jahre [[1919 ein Lebensmittelgeschäft kaufte und zusammen mit seiner Frau betreiben wollte. Offenbar rechnete Rüdt nicht mit einem so vernichtenden Urteil des Territorialgerichts 4. Nach diesem harten Urteilsspruch blieb Rüdt nichts anderes, als auf den Erfolg des Begnadigungsgesuchs um Erlass seiner Haftstrafe zu hoffen, das er am 26. Dezember [[1919]] an den Bundesrat richtete. Doch schon am 8. Januar 1920 lehnte der Bundesrat das Gesuch ab. Es gelang Rüdt, den Haftantritt bis zum 1. Juni [[1920]] hinauszuschieben. Rüdts Ehefrau war aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, während der Haftverbüssung ihres Ehemanns das Geschäft zu führen. So war Rüdt gezwungen, das erst vor einigen Monaten erworbene Ladengeschäft zu verkaufen. Rüdt trat, seit 1. April [[1920]] wahrscheinlich ohne Einkommen, seine Haftstrafe am 1. Juni [[1920]] im Bezirksgefängnis Pfäffikon an. Sein Bruder reichte noch im März [[1920]] ein weiteres Begnadigungsgesuch beim Bundesrat ein, das wiederum abgewiesen wurde. Auf Befragen betreffend Begnadigung erklärte Rüdt, wenn die Sozialdemokratische Partei ein solches Gesuch einreiche, werde er es annehmen, von Angehörigen oder Verwandten nicht. Ein entsprechender Vorstoss seitens der Partei erfolgte jedoch nicht. Nach der politischen Tragödie folgte jetzt auch der persönliche und finanzielle Ruin eines Menschen, der sich mit grossem Engagement für die Arbeiterschaft und die Arbeiterbewegung eingesetzt hatte.
 
Nach der Hetzjagd auf seine Person verliess Rüdt Grenchen. Bitter enttäuscht, zog er sich aus der Politik zurück. Er liess sich anschliessend in Zürich nieder (Münstergasse 13), wo er im Jahre [[1919 ein Lebensmittelgeschäft kaufte und zusammen mit seiner Frau betreiben wollte. Offenbar rechnete Rüdt nicht mit einem so vernichtenden Urteil des Territorialgerichts 4. Nach diesem harten Urteilsspruch blieb Rüdt nichts anderes, als auf den Erfolg des Begnadigungsgesuchs um Erlass seiner Haftstrafe zu hoffen, das er am 26. Dezember [[1919]] an den Bundesrat richtete. Doch schon am 8. Januar 1920 lehnte der Bundesrat das Gesuch ab. Es gelang Rüdt, den Haftantritt bis zum 1. Juni [[1920]] hinauszuschieben. Rüdts Ehefrau war aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, während der Haftverbüssung ihres Ehemanns das Geschäft zu führen. So war Rüdt gezwungen, das erst vor einigen Monaten erworbene Ladengeschäft zu verkaufen. Rüdt trat, seit 1. April [[1920]] wahrscheinlich ohne Einkommen, seine Haftstrafe am 1. Juni [[1920]] im Bezirksgefängnis Pfäffikon an. Sein Bruder reichte noch im März [[1920]] ein weiteres Begnadigungsgesuch beim Bundesrat ein, das wiederum abgewiesen wurde. Auf Befragen betreffend Begnadigung erklärte Rüdt, wenn die Sozialdemokratische Partei ein solches Gesuch einreiche, werde er es annehmen, von Angehörigen oder Verwandten nicht. Ein entsprechender Vorstoss seitens der Partei erfolgte jedoch nicht. Nach der politischen Tragödie folgte jetzt auch der persönliche und finanzielle Ruin eines Menschen, der sich mit grossem Engagement für die Arbeiterschaft und die Arbeiterbewegung eingesetzt hatte.
  
In den Jahren nach seiner Haftverbüssung, [[1920]] bis [[1947]], hielt sich Max Rüdt in Arbon, wieder in Zürich, in Bern und zuletzt in Weinfelden auf. Dazwischen kam er immer wieder nach St. Gallen zurück, so [[1922]] von Arbon. Er wohnte fast 7 Jahre in St. Gallen, wo er sich im November [[1928]] von seiner Frau scheiden liess. [[1929]] zog Rüdt nach Bern. [[1941]] kehrte er von Zürich zurück nach St. Gallen, das er nach 9 Monaten erneut verliess, um sich in Weinfelden niederzulassen. Als Beruf gab Rüdt jeweils an: Aquisiteur, Sekretär, Journalist.
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In den Jahren nach seiner Haftverbüssung, [[1920]] bis [[1947]], hielt sich Max Rüdt in Arbon, wieder in Zürich, in Bern und zuletzt in Weinfelden auf. Dazwischen kam er immer wieder nach St. Gallen zurück, so [[1922]] von Arbon. Er wohnte fast 7 Jahre in St. Gallen, wo er sich im November 1928 von seiner Frau scheiden liess. [[1929]] zog Rüdt nach Bern. [[1941]] kehrte er von Zürich zurück nach St. Gallen, das er nach 9 Monaten erneut verliess, um sich in Weinfelden niederzulassen. Als Beruf gab Rüdt jeweils an: Aquisiteur, Sekretär, Journalist.
  
 
Rüdt war für den Rest seines Lebens gezeichnet und es gelang ihm nicht mehr, eine neue Laufbahn aufzubauen. Er verstarb am 8. September [[1947]] in St. Gallen mittellos im Alter von 58 Jahren. Zur Zeit seines Todes war er in Weinfelden domiziliert. Offenbar starb er bei Bekannten oder Verwandten in St. Gallen.
 
Rüdt war für den Rest seines Lebens gezeichnet und es gelang ihm nicht mehr, eine neue Laufbahn aufzubauen. Er verstarb am 8. September [[1947]] in St. Gallen mittellos im Alter von 58 Jahren. Zur Zeit seines Todes war er in Weinfelden domiziliert. Offenbar starb er bei Bekannten oder Verwandten in St. Gallen.
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* Moser, Salome: 100 Jahre Sozialdemokratische Stadtammänner in Grenchen. S. 22
 
* Moser, Salome: 100 Jahre Sozialdemokratische Stadtammänner in Grenchen. S. 22
 
* Die Personalien von Max Rüdt und die Angaben zu seinen Lebensstationen nach der Haftverbüssung (1920-1947) von Herrn Dr. Marcel Mayer, Stadtarchiv St. Gallen
 
* Die Personalien von Max Rüdt und die Angaben zu seinen Lebensstationen nach der Haftverbüssung (1920-1947) von Herrn Dr. Marcel Mayer, Stadtarchiv St. Gallen
 
[[Kategorie:Person|Rüdt, Max]]
 

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