Polizei

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Leib und Leben zu schützen war stets ein grosses Anliegen

Vor 1798 war gar vieles verboten. Der Vogt in Solothurn wachte über das Grenchner Polizeiwesen. Sein Stellvertreter war der Gemeindeammann. 1749 musste die Gemeinde zwei Wächter anstellen und aus eigener Kasse bezahlen. Ab 1804 unterhielt der Kanton ein Polizeikorps mit 30 Polizisten. Einer von ihnen lebte in Grenchen.

Vor dem Einfall der Franzosen in die Schweiz war das Leben der auf dem Land lebenden Solothurner Untertanen streng reglementiert. In einem Bericht schrieb der frühere Grenchner Stadtarchivar Hans Kaufmann: „Verboten war das Schwören, das Tragen kurzer Männerkittel, das Tragen von Waffen, das Zutrinken, der Nachtlärm und Dutzende weiterer Dinge.“ Zu den Aufgaben der Dorfwächter, von denen 1749 die Gemeinde zwei anzustellen hatte, gehörte auch die Überwachung der Dorfbrunnen, um Verunreinigungen zu verhindern. Ab 1850 nahm im Kanton die Zahl der Bettler und Strolche derart zu, dass die Obrigkeit ab 1770 sogenannte Landharschierer einsetzen mussten, um die Bevölkerung vor Übergriffen zu schützen. Auch in Grenchen war ein Landharschierer stationiert. Wie seine Kollegen verdiente er in der Woche 45 Batzen. 1777 musste er wegen Liederlichkeit ersetzt werden, wie Hans Kaufmann zu berichten weiss. 1804 setzte die Regierung ein 30köpfiges militärisch organisiertes Landjägerkorps ein. Einer der Landjäger war in Grenchen eingesetzt.

Vielseitige Dorfwächter

Auf Gemeindeebene setzte man auf den Dorfwächter, der von der Gemeindeversammlung gewählt wurde. Sein Wachhäuschen stand dort, wo heute die UBS am Marktplatz daheim ist. Zu seinen Aufgaben gehörte es, dass er im Herbst die Felder bewachte. Er war Briefträger, musste dem Totengräber während jährlich 20 Tagen ohne Besoldung helfen und hatte die Löschgerätschaften in Schuss zu halten. Nachts musste er in der Zeit von 22 Uhr bis 3 Uhr in der Frühe die Stunden ausrufen. Im Reglement wurde festgehalten, dass er die Stunden im Bereich von der Hauptgasse unten im Dorf bis zur untern Säge auszurufen hatte. – 1855 beschloss die Gemeindeversammlung, dass im Herbst zwei Männer oben und zwei Männer unten im Felde Wachse halten müssen. Jeweils eine der beiden Gruppen wurde vom Dorfwächter begleitet. Der Feldwächter musste darauf achten, dass keine Früchte gestohlen und dass nicht Vieh auf fremdes Land zum Weiden getrieben wurde. Solche Übergriffe hatte er dem Richter anzuzeigen. Sein Eifer wurde dadurch angestachelt, als ihm die Hälfte der verfügten Busse zufloss. Die andere Hälfte ging in den Spitalfonds.

1877 setzte die Gemeindeversammlung das Geschäftsreglement des Gemeinderates in Kraft. In diesem wurde bestimmt, dass der Rat aus seiner Mitte eine Polizeikommission zu wählen hatte. Deren Präsident war der „Poizeichef“. 1905 wurde Gustav Stüdi, Grenchens erster Dorfpolizist, eingesetzt. Die Gemeinde zählte damals 5'963 Einwohner.

Hinweis

Die Geschichte der Kantons- und Stadtpolizei ist in einem separaten Artikel festgehalten.

Quellen

(Dieser Artikel ist Eigentum des Autors / der Autorin und kann deshalb nicht editiert werden.)