Generalstreik 1918

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Die verdrängte Tragödie von Grenchen: Offene Worte folgen erst nach einem halben Jahrhundert

Der Generalstreik von 1918 stellt einen der grossen Wendepunkte der Schweizer Geschichte dar. Es gibt für die moderne Schweiz nur zwei solche Ereignisse, das eine haben wir eben ein Jahr lang gefeiert - nämlich 1848 und die Gründung des Bundesstaates -, das zweite ist der Landesstreik. Es handelt sich sozusagen um ein negatives Pendant zu 1848: 1848 setzten sich die progressiven Kräfte durch, 1918 dagegen wurde der Fortschritt abgeblockt. Damit ist auch gesagt, was heute kein Historiker mehr bestreitet: Der Landesstreik war kein bolschewistischer Revolutionsversuch, sondern eine soziale Bewegung, die politische Veränderungen forderte und gegen grosse Not protestierte.

Prof. H. U. Jost, Lausanne


Am Donnerstag, den 14. November 1918, erschossen Truppen der Schweizer Armee in Grenchen drei Menschen. Das geschah anlässlich des Generalstreiks 1918. Bei den Opfern handelt es sich um drei junge Männer namens:

In Bronze gegossene Gedenktafel auf dem Zeitplatz Grenchen für die Opfer des Generalstreiks 1918. Die Enthüllung der Tafel fand am 14. November 2008 statt.
Übersichtsplan
Restaurant Sonne, Solothurnstrasse, Grenchen (abgerissen 1972, heute Coop City Hochhaus) Im Gässchen rechts neben dem Restaurant wurden die drei jungen Männer von hinten und aus nächster Nähe erschossen.
Marius Noirjean
17-jährig, Remonteur, wohnhaft im Unterdäderiz, aus Monfaucon gebürtig. Sein Vater Vital war vor sechs Jahren aus Tramelan nach Grenchen übersiedelt, wo er als Schalenmacher in der Firma Schmitz Frères arbeitete. Marius hinterliess neben seinen Eltern, zwei Schwestern und einen Bruder. Politisch war er ungebunden. Die tödliche Kugel traf ihn auf dem Weg zur Apotheke Lenzinger, wo er für seine schwerkranke Mutter Medikamente abholen sollte.
Hermann Lanz
29-jährig, Schraubenmacher in der Eterna, aus Rohrbach gebürtig, wohnhaft an der Kastelsstrasse 5, wo sein Vater einen Hof bewirtschaftete; Hermann hinterliess ausser seiner Mutter einen Bruder und fünf Schwestern. Er hatte sich an der Demonstration nicht aktiv beteiligt.
Fritz Scholl
21-jährig, Décolleteur in der Eterna, wohnhaft in Pieterlen, Sohn eines Uhrmachers, der nebenberuflich eine kleine Landwirtschaft betrieb und auf den Verdienst seines Sohnes angewiesen war. Am Unglückstag schickte ihn die Mutter nach Grenchen, damit er im Eisenladen einen Bestandteil für die Nähmaschine und in der Apotheke Hustensirup für seine Geschwister besorge.

Es geht mir mit dieser Dokumentation darum, einen Vorfall aus der Geschichte Grenchens und der Schweiz abzubilden, dessen Ursachen und Hergänge nie korrekt abgeklärt und untersucht, geschweige denn historisch-öffentlich bewältigt wurden. So fehlt in Grenchen noch immer eine Gedenkseinrichtung für die Toten und für diese schwierige Zeit der schweizerischen und einheimischen Arbeiterschaft. Den Toten haftet nach wie vor die Schuld an, für ihr Schicksal selber und allein die Verantwortung zu tragen. Der Bundesrat lehnte damals die Entschädigung der Hinterbliebenen und Verletzten ab. Innerer Parteizwist der Sozialdemokraten lenkte unmittelbar danach vom Gedenken an die Toten ab. Die schweizerische Oeffentlichkeit hat es bis heute versäumt, die Grenchner Opfer des Landesstreiks zu rehabilitieren.

Ich bin in Grenchen als Sohn einer Arbeiterfamilie aufgewachsen und kann mich nicht erinnern, während meiner Schulzeit in Grenchen (1952-1964 inkl. Kaufm. Lehre) je ein Wort aus dem Munde einer Lehrkraft zum Thema Generalstreik in Grenchen gehört zu haben. In jenen Tagen waren die traumatischen Vorkommnisse während des Generalstreiks 1918 in Grenchen noch nicht bewältigt, weder emotional noch politisch.

Selbst in den beiden populären Grenchner Heimatbüchern von Werner Strub (1949) und Kaufmann/Zurschmiede (1974) werden die Namen der Toten nicht erwähnt und das blutige Ereignis wird eher armeefreundlich bewertet. Hingegen schimmert bei beiden Autoren Verständnis durch für die Anliegen der Arbeiterschaft, dies besonders bei Werner Strub.

Bei der Durchführung des Generalstreiks 1918 in Grenchen spielte der Streikführer Max Rüdt eine zentrale Rolle. Schliesslich musste er als Sündenbock für alles Negative herhalten. Die Tätigkeit von Max Rüdt wird in dieser Dokumentation besonders gewürdigt. Viele negative Punkte aus seiner Grenchner Biografie verschwinden denn auch. Max Rüdt ist im Jahre 1947 in St. Gallen mit 58 Jahren mittellos verstorben.

Unmittelbar nach dem Generalstreik trat ein Mensch in Erscheinung, der selbst heute noch als Vorbild gelten kann. Es war dies der junge reformierte Pfarrer Ernst Hubacher, der in jenen schwierigen Tagen mit grossem Mut und Zivilcourage handelte und an der Beerdigung von Hermann Lanz eine weithin beachtete Grabrede hielt. Hubacher trat immer wieder ein für die Schwachen und Benachteiligten. Sein Freund, Walter Lüthi, schrieb im Nachruf auf Hubacher: "Und wenn sonst erfahrungsgemäss der Mensch von Kultur und Bildung gesellschaftlich eher nach oben neigt, dann war es bei Ernst Hubacher umgekehrt: Das Evangelium der Armen und Entrechteten gab seiner Verkündigung das Gefälle der Parteinahme nach unten."

Auch die rechtlichen bzw. gerichtlichen Folgen der Ereignisse während des Generalstreiks 1918 in Grenchen sollen kurz dokumentiert werden. Immerhin wurden die Streikaktivisten z.T. vor zwei Gerichte gestellt: Vor das Amtsgericht Solothurn-Lebern für die strafrechtlichen Belange wie auch vor das Territorialgericht 4 für die Vergehen gegen die Verordnung des Bundesrates vom 11. November 1918.

Ferner ist es ein Hauptanliegen der Dokumentation, die Aufarbeitung des Themas durch verschiedene Autoren zu vermitteln. Dank dem Verständnis der Autoren darf ich in dieser Dokumentation zahlreiche Texte über die Streikereignisse in Grenchen im Volltext publizieren.

Einen Schritt in die richtige Richtung unternimmt der Grenchner Stadtpräsident und Nationalrat Boris Banga mit seiner beachtlichen und sehr deutlichen Rede vom 11. Nov. 1998: 80 Jahre Generalstreik - 12. - 14. November 1918.

Eine Passage aus der Rede von Boris Banga lässt aufhorchen und hoffen zugleich:

"Selbst eine Erinnerung an die drei unschuldigen Todesopfer fehlt. Der von der Arbeiterunion 1918 (Vereinigung von Gewerkschaft, Partei und Sportvereinen) gestiftete, auffallend grosse [[#Der verschwundene Gedenkstein für die Grenchner Opfer des Generalstreiks 1918 | Granitgrabstein]] für Hermann Lanz, Marius Noirjean und Fritz Scholl verschwand zwischen 1948 und 1950 bei der Räumung des entsprechenden Gräberfeldes. Meines Erachtens wäre es an der Zeit, der unschuldigen Toten zu gedenken, weil sie nicht vergebens gestorben sind. "

Es darf nicht vergessen werden, dass der Generalstreik 1918 zeitlich in die schlimmste Phase der Grippeepidemie von 1918 fällt. Der Bevölkerung der Schweiz und Grenchens brachte diese Krankheitswelle grosses Leid in einer Zeit des Hungers, der Teuerung und des sozialen Elends.

Neben den Streikenden und ihren Organen spielten im Generalstreik / Landesstreik 1918 auch die Schweizer Armee und die Regierungsbehörden auf verschiedenen Ebenen eine Hauptrolle. Zur Geschichte der Uniformen und Ausrüstung der Armee sei hier auf die sehr interessante armeegeschichtliche Seite "Rost und Grünspan - Schweizer Militärgeschichte neu belebt"[1] hingewiesen. Ferner soll versucht werden, die Vorgeschichte des Generalstreiks / Landesstreiks 1918 in der Region Grenchen in kurzer Form darzustellen.

Alfred Fasnacht

Vorgeschichte unter Berücksichtigung der Verhältnisse in der Region Grenchen

Vorbemerkung: Mit den folgenden Aufzeichnungen versuche ich, in Kurzform die Lage der Arbeiterschaft im Oberleberberg darzustellen in den Kriegsjahren 1914-1918 bis zum Ausbruch des Landesstreiks / Generalstreiks. Die Arbeiterschaft sah sich einer geschlossenen Front der Unternehmer und des Besitzbürgertums gegenüber. Die Unternehmer hatten die Staatsgewalt und das Recht bislang zum grossen Teil auf ihrer Seite. Die Arbeiterschaft musste um ihre elementarsten Rechte und um ihre Existenz kämpfen, dies mit Rückschlägen und unter Schikanen aller Art. Leid und Elend galt es durchzustehen, bis die jahrelangen Kämpfe der Arbeiter um eine menschenwürdige Existenz langsam begannen, Früchte zu tragen. Die Kriegsjahre 1914-1918 und der anschliessende Generalstreik / Landesstreik im November 1918 bilden äusserst wichtige Meilensteine auf dem Weg in die Richtung eines schweizerischen Sozialstaats.

Alfred Fasnacht

Streiks in Grenchen vor dem Generalstreik 1918

1869 Erster Streik in Grenchen. Société d'horlogerie de Granges. Die Arbeiter waren noch nicht gewerkschaftlich organisiert, denn erst in diesen Jahren formierten sich im Kanton Solothurn die ersten Arbeiterorganisationen. Die Grütlisektion Grenchen wurde z.B. erst im Jahre 1872 gegründet. Nach einer zehntägigen Arbeitseinstellung erhielten die Streikenden eine Lohnerhöhung zugebilligt.
1887 Lohnreduktion 25 % bei der Société d'horlogerie. Am 7. Oktober treten 200 Arbeiter in den Streik, der von der Reservekassekommision gutgeheissen wurde. Am 2. November wird die Arbeit wieder aufgenommen. Ein Schiedsgericht erklärte die Lohnreduktion als unzulässig.
1889 Ende Jahr treten die Uhrenarbeiter im Jura in den Streik. Der Streik war erfolgreich: 15 % Lohnerhöhung.
1892 22 Uhrenfabrikanten erliessen einen Anschlag, wonach die Visiteure nicht mehr den Gewerkschaften angehören durften. Darauf legten 54 Mann der Partie die Arbeit nieder. Die ganze Uhrenarbeiterschaft wurde mobil gemacht, um für das Vereinsrecht ihrer Kollegen einzustehen. Abgeordnete der Kantonsregierung und der Adjunkt des Schweizerischen Arbeitersekretariats bewirkten schliesslich die Anerkennung des Vereinsrechts der Visiteure.
1894 Uhrenarbeiterinnenstreik in Bettlach (Februar/März).
1895 März - Mai. Wegen zwei Streikbrecherinnen in Bettlach, die deswegen vom Arbeitervorstand mit Fr. 200.-- gebüsst wurden, erhielten am 23. März in 4 Fabriken in Grenchen rund 1000 Arbeiter die Kündigung. Einen Monat später sperrte auch die Uhrenfabrik Langendorf ihre organisierten 300 Arbeiter aus. Die Aussperrung dauerte bis am 15. Mai. Vermittlung des Regierungsrats, Erfolg für die Arbeiterorganisation, der jedoch von kurzer Dauer war.
1895 Oktober - November: Uhrenmacherstreik. 13 Arbeiter wehrten sich gegen den Einkaufszwang im Fabrikmagazin (teure Lebensmittel) und gegen die Verletzung der Tarifverträge. Der Streik verlief erfolglos und wurde sehr hart geführt.
1900 Oktober: Schalenmacherstreik in Grenchen. Einführung des 10 Stundentages. Der Streik war schon nach zwei Tagen erfolgreich.
1912 Juni/Juli: Schreinerstreik in Grenchen. 33 Streikende. 13 Tage. Vermittler Ammann Luterbacher. Einführung des Zehnstundentages.
1913 August/September: Tunnelarbeiterstreik in Grenchen und Moutier. 1700 Streikende, 24 Tage. Truppenaufgebot. Grund: Aussperrung organisierter Arbeiter. Der Streik war teilweise erfolgreich: 27 Arbeiter blieben ausgesperrt. Grosse Sympathiekundgebung der Arbeiterschaft in Grenchen. Militäraufgebot des Regierungsrats: eine Kompanie marschiert am 22. Sept. 1913 mit aufgepflanzten Bajonetten und scharf geladenen Gewehren durch Grenchen.
1914 Februar-Mai: Die grosse Aussperrung im Oberleberbergg. Rund 2000 Arbeiter werden ausgesperrt. Einmal mehr ging es um die Anerkennung der Arbeiterorganisationen. Teilerfolg: Anerkennung der Gewerkschaft durch die Fabrikanten, es wurden jedoch nur etwa die Hälfte der Ausgesperrten wieder eingestellt. Grosse Not für die arbeitslos bleibenden Ausgesperrten.

Vorgeschichte zum Generalstreik 1918 in der Region Grenchen

Bevölkerungswachstum zwischen 1910 und 1941.

Die in der Mitte des 19. Jahrhunderts in Grenchen angesiedelte Uhrenindustrie entwickelte sich sehr rasch und war bekannt für ihre innovative Kraft wie auch für die Produktequalität. Das hatte auf der anderen Seite einen starken Zuzug von Arbeitern mit ihren Familien aus der ganzen Schweiz zur Folge. Die Einwohnerzahl der Gemeinde schnellte in die Höhe und die Probleme einer Industriesiedlung des frühen 20. Jahrhunderts entstanden: Soziale Probleme, Wohnungsnot, Versorgungsengpässe aller Art, Arbeitskämpfe. Früh schon begannen sich die Arbeiter zu organisieren, zwischen 1870 und 1880.

Im Jahre 1890 gründete man an der Delegiertenversammlung der solothurnischen Grütli-Vereine die Solothurnische Arbeiterpartei (Sozialdemokratische Partei des Kantons Solothurn). 1895 erreichte die Solothurnische Arbeiterpartei ein wichtiges Ziel: die Einführung des Proporzes. Damit hielten die Sozialdemokraten als eigenständige Partei 1896 erstmals Einzug ins Kantonale Parlament. Eine starke, in der ganzen Schweiz bekannte Arbeiterbewegung entstand in Grenchen und im Oberleberberg.

Der Kanton Solothurn gehörte mittlerweilen zu den am meisten industrialisierten Kantonen der Schweiz. Die Bevölkerungsstatistik für die Jahre 1910-1941 belegt diese Tatsache: Der Kanton Solothurn an 2. Stelle. Nach 191 folgt eine über zwei Jahrzehnte währende Periode kräftigen Wirtschaftswachstums, das nicht nur den Stadtkantonen sondern auch Industriezentren wie Zürich und Solothurn ein sehr hohes Bevölkerungswachstum beschert.

Die lange Liste der Streiks, die vor dem Landesstreik / Generalstreik 1918 in Grenchen stattfanden, bezeugt eindrücklich die sozialen Spannungen im schnell gewachsenen Industrieort. Die Serie der Kampfmassnahmen reiht sich auf bis zur zweiten grossen Aussperrung im Oberleberberg im Jahre 1914, die wohl politisch und emotional zurückzuführen ist auf die Sympathiekundgebung für die streikenden italienischen Tunnelarbeiter ( Grenchenberg-Tunnel, 1913) in Grenchen. An der Sympathiekundgebung in Grenchen nahmen ungefähr 2000 Personen teil. Diese Demonstration der Solidarität unter den Arbeitern und den weiteren Verlauf des Streiks deutete die Solothurner Regierung als den Beginn eines Generalstreiks, worauf man eine Kompanie aufbot, die am 22. September 1913 mit aufgepflanzten Bajonetten und scharf geladenen Gewehren durch Grenchen marschierte. Die Ursache des Tunnelarbeiterstreiks war die Aussperrung organisierter Arbeiter. Kurz nach der Militäraktion konnte der Streik beigelegt werden.

Die grosse Aussperrung

Aussperrung 1914: Über 200 Kinder der drei Monate ausgesperrten Uhrenarbeiter in Grenchen wurden im Kanton Solothurn an Arbeiterfamilien verteilt.
Die Aussperrungsküche Grenchen.
Protestkundgebung vom 3. Mai 1914 in Solothurn gegen die Ausperrung. Mehr als 7000 Teilnehmer.

Bei der Aussperrung (1914) in Grenchen ging es offensichtlich den Uhrenfabrikanten darum, die Organisationen und Vereine der Arbeiterschaft zu schwächen oder doch mindestens die gewerkschaftliche Organisation der Arbeiter zu verunmöglichen. Die Aktion war vorbereitet. So sperrten die Fabrikanten am 7. Februar 1914 mit vorgedruckten Kündigungszetteln rund 2000 organisierte Arbeiter aus. Die Aussperrung dauerte etwa drei Monate und war begleitet durch beispielhafte Solidaritätsbezeugungen unter der Arbeiterschaft und ihren Organisationen. Einmal mehr sah sich die Kantonsregierung veranlasst, zwei Kompanien auf Pikett zu stellen, um vermeintlichen Ausschreitungen vorzubeugen. So berichtet Walter Kräuchi wie folgt über die grosse Aussperrung:

"Für die ausgesperrten Arbeiter wurde gesammelt. Die Gewerkschaft zahlte ihnen eine bescheidene Unterstützung aus. Dafür hatte sie sogar ein Darlehen beim Deutschen Gewerkschaftsbund erhalten. Ueber 200 Kinder der Ausgesperrten wurden in Arbeiterfamilien im Kanton verteilt. Am 3. Mai 1914 rief die Sozialdemokratische Partei des Kantons Solothurn zu einer Protestdemonstration nach Solothurn auf. 7264 Teilnehmer, 9 Musikkorps und 83 Fahnen wurden an dieser machtvollen Protestdemonstration gegen das Verhalten der Uhrenfabrikanten gezählt. Diese Demonstration der Solidarität gab einigen bürgerlichen Scharfmachern doch zu denken, und die Unternehmer liessen sich auf Verhandlungen ein. (...) am 8. Mai 1914 wurde zwischen der Fabrikantenvereinigung und den Arbeitnehmern ein Friede geschlossen, nach welchem die Fabrikanten die Arbeitnehmerorganisation, die Gewerkschaft, anerkannten"

Die drei Monate dauernde Ausperrung endete mit einem Teilerfolg der Arbeiterschaft, denn von den rund 2000 Ausgesperrten wurde nur etwa die Hälfte wieder eingestellt. Die Unternehmer anerkannten nun die Gewerkschaft der Uhrenarbeiter. Die Tatsache, dass organisierte Arbeiter immer wieder Probleme mit ihren Arbeitgebern hatten, blieb jedoch noch jahrelang bestehen. Mit dem Beginn des Weltkrieges und der Mobilmachung der Armee am 1. August 1914 musste die Gewerkschaftskasse die Zahlungen an die arbeitslosen Ausgesperrten einstellen. Die Folgen für diese Arbeitslosen waren katastrophal.

Die Wunden dieser Ausperrung blieben auf beiden Seiten, bei der Arbeiterschaft wie bei den Fabrikanten, unverheilt. Die Stimmung blieb explosiv, auch während der Kriegsjahre und bis nach dem Landesstreik / Generalstreik 1918.

Die Situation während des Weltkrieges 1914-1918

Unmittelbar vor dem ersten Weltkrieg unterzogen sich die Sozialdemokraten dem sogenannten Burgfrieden. Sie hiessen zusammen mit den bürgerlichen Parteien die militärischen Massnahmen zur Verteidigung der Schweiz gut und verzichteten für die Dauer des Krieges auf politische und gewerkschaftliche Kampfmassnahmen. Mit diesem aus heutiger Sicht wohl richtigen Zugeständnis schwächte sich die Arbeiterschaft erheblich. Der Burgfriede wurde jedoch von beiden Seiten öfters gebrochen. Durch den Aktivdienst waren die meisten Sektionen der Arbeitervereinigungen und der Sozialdemokratischen Partei personell ausgetrocknet, die führenden Köpfe standen an der Grenze. Kriegsgewinnler und Spekulanten der schmutzigsten Art griffen auch im Kanton Solothurn um sich. Gleichzeitig wuchs das Elend und die Not der völlig wehrlosen Arbeiterfamilien. Eine Lohnausfallentschädigung während des Militärdienstes gab es nicht. Gleich zu Beginn des Krieges setzte der Bundesrat die wichtigsten Bestimmungen des Fabrikgesetzes ausser Kraft. Lohnkürzungen, unentschädigte Ueberstunden, Sonntags- und Nachtarbeit waren die Folge. In der Grenchner Uhrenindustrie führte man erneut den 11-Stundentag ein. Der Minimallohn eines Arbeiters belief sich im Jahre 1915 auf Fr. 3.50 pro Tag.

Die Arbeiterschaft lieferte sich gezwungenermassen der Willkür von Armee und Behörden aus. Sehr oft waren Arbeiter im Wehrkleide den Demütigungen ihrer militärischen Vorgesetzten ausgesetzt. Wer aufbegehrte, riskierte drakonische Strafen. Die Versuche, sich gegen diese Zustände zu wehren, blieben ohne Erfolg und wurden durch die bürgerliche Presse immer wieder als bolschewistische Wühlarbeit dargestellt. Erst die 1917/1918 aufkommenden kritischen Soldatenvereine (z.B. der von Walther Bringolf geleitete Schweizerische Soldatenbund) fanden etwas Beachtung und hatten gewisse Erfolge zu verzeichnen. Armeeführung und bürgerliche Presse jedoch bekämpften diese Organisationen unaufhörlich. General Wille[2] beantragte dem Bundesrat sogar, die Soldatenvereine zu verbieten.

Jean-Maurice Lätt beschreibt die unsägliche Lage der Arbeiter wie folgt:

"Unter der Arbeiterschaft machte sich grosses Elend breit, verstärkt durch das Fehlen einer Lohnausfallentschädigung während des Militärdienstes, durch Arbeitslosigkeit und durch eine wachsende Wohnungsnot. Im Oktober 1918 zählte man in der Stadt Solothurn 73 obdachlose Familien; ganz krass war die Wohnungsnot auch in den Industriegemeinden des Wasseramtes, vor allem in Biberist. Arbeitssuchende nahmen in ihrer Not jedes Angebot an, auch dasjenige der berüchtigten kurzlebigen Munitionsfabriken (wie die Munitionsfabrik Trimbach), die von der Hochkonjunktur auf dem Munitionssektor uneingeschränkt profitieren und in kürzester Zeit höchste Gewinne erzielen wollten.

Die Kantonal- und Gemeindebehörden reagierten sehr spät mit punktuellen Fürsorgemassnahmen: Abgabe von verbilligten Kartoffeln, von verbilligtem Brennholz, in grösseren Gemeinden Schaffung von Notunterkünften für die Obdachlosen, von Volksküchen für die Verpflegung der Bedürftigen. Gemeinden mit starker sozialdemokratischer Vertretung gingen voraus, wie etwa die Gemeinde Grenchen im sozialen Wohnungsbau. Angesichts der Riesengewinne der Unternehmer und ihrer Aktionäre, angesichts des Schieber- und Wuchertums, das sich im ganzen Lande breitmachte, wuchs jedoch die Unzufriedenheit der unteren Bevölkerungsschichten, und es wuchs auch die Ueberzeugung, dass man mit solchen Fürsorgemassnahmen keine Probleme lösen könne, dass viel radikalere Massnahmen nötig seien, dass an einem Wirtschaftssystem, welches solche Ungerechtigkeiten zulasse, etwas grundsätzlich faul sein müsse."

Die Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeiter und ihrer Familien blieben nicht aus. Neben gesundheitlichen Problemen verursacht durch chronische Unterernährung, gehörten immer wieder epidemieartige Krankheitswellen zum Alltag in den Arbeiterquartieren. Die Tuberkulose als Todesursache lag bei den Arbeitern weit über dem Landesdurchschnitt. Diese traurigen Tatsachen gehörten schon vor dem Weltkrieg zum Arbeiteralltag. Durch den Mangel an Lebensmitteln und deren Rationierung im Krieg verschlimmerte sich die Ernährungslage zusätzlich.

Nicht zuletzt diese sozialen und politischen Spannungen waren es, welche die SPS dazu brachten, auf den Zimmerwalder-Kurs, eine konsquent linksradikale Linie, einzulenken. Diese Kursänderung beschloss man am ausserordentlichen Parteitag der SPS vom 9./10. Juni 1917 in Bern. Damit war der Burgfriede endgültig gebrochen.

Solothurnische Sozialdemokratie und Gewerkschaften während des Krieges 1914-1918

In den Kriegsjahren nahm die Lebensmittelteuerung erschreckend zu. Die Grundnahrungsmittel verteuerten sich zwischen 1914 und 1917 um über hundert Prozente, zum Teil sogar um mehrere hundert Prozente. Die SP Schweiz und der Gewerkschaftsbund verlangten im Jahre 1915 energische Massnahmen von den Behörden und vom Bundesrat, der bekanntlich mit Sondervollmachten ausgestattet war: Wiederinkraftsetzung des Fabrikgesetzes, Stundung der Mietzinsforderungen, Festsetzung von Höchstpreisen und Mindestlöhnen sowie eine zentrale Kriegswirtschaftspolitik. Die notleidende Bevölkerung schenkte ihr Vertrauen in zunehmenden Masse der SP und den Gewerkschaften als den einzigen Kräften, die für die ihre Interessen eintraten. Die Mitgliederbestände von Partei und Gewerkschaften stiegen rasch an. Die Mitgliederzahl der solothurnischen Kantonalpartei verdoppelte sich während des Krieges von 1500 auf etwa 3000 Mitglieder. Der Mitgliederbestand der dem kantonalen Gewerkschaftskartell angeschlossenen Gewerkschaften erhöhte sich von 5'230 auf rund 14'000.

Ein Lichtblick für die SP waren die Kantonsratswahlen im Jahre 1917. Der Freisinn verlor erstmals seit 1830 das absolute Mehr. Die SP gewann 14 Sitze und belegte nun deren 38 im Kantonsrat. Auch die Volkspartei gewann einen Sitz dazu und kam auf 41 Sitze, während die Freisinnigen 15 Sitze verloren und nur noch 68 Mandate inne hatten. Nach einer Kampfwahl wählte der Souverän zudem den Sozialdemokraten Hans Affolter als ersten SP-Regierungsrat des Kantons.

Dieser Wahlerfolg stärkte das Selbstgefühl der Sozialdemokratischen Partei. Drei Punkte des Programms sollten möglichst rasch zur Behandlung gelangen (man schrieb das Jahr 1917!):

  • Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts
  • Schaffung einer Alters- und Invalidenversicherung
  • Steuerbefreiung für Einkommen unter Fr. '2000.- jährlich

Am Anfang des Krieges verunmöglichte die Situation auf dem Arbeitsmarkt gewerkschaftliche Kampfmassnahmen. Im August 1917 fand ein erfolgloser Streik in der Zellulosefabrik Attisholz statt. Erst im letzten Kriegsjahr gelang es den stets aktiven Gewerkschaften und ihren Funktionären, eine erfolgreiche Lohnbewegung in Gang zu setzen. Diese erfolgreiche Bewegung war einerseits zurückzuführen auf die Stärkung der Gewerkschaften durch massiven Mitgliederzuwachs in den Kriegsjahren und anderseits auf die harte Arbeit der Funktionäre wie z.B. Arthur Stämpfli (Sekretär des SMUV Grenchen, von 1919-1933 Grenchner Stadtammann), Adolf Hess (Gewerkschaft der Papierfabrik Biberist) und dem mutigen, jungen Metallarbeitersekretär Walter Heiniger in Gerlafingen.

Nicht unerwähnt bleiben darf die Gründung des kantonalen Arbeitersekretariats in Solothurn im Jahre 1917. Gründer waren die SP und die Gewerkschaften. Der erste kantonale Arbeitersekretär war Adolf Lienhard, der in Personalunion die Funktionen eines Partei- und eines Gewerkschaftssekretärs inne hatte. Neben der Förderung der Partei- und Gewerkschaftsorganisationen und der Abklärung sozialpolitischer Fragen bestand die Sekretariatsarbeit vor allem in der Beratung der werktätigen Bevölkerung. Das Arbeitersekretariat konsultierte man in persönlichen und in arbeitsrechtlichen Fragen. Die Eröffnung des Sekretariats fand am 1. Januar 1917 statt. Das erste Büro des Arbeitersekretariats befand sich im Hinterhaus des Volkshauses, Hotel Falken, in Solothurn.

Max Rüdt, Redaktor des Grenchner Lokalteils der Neuen Freien Zeitung, wird 1917 zum Entsetzen der bürgerlichen Parteien Grenchner Gemeinderat und Kantonsrat.

Was löste den Generalstreik aus?

Es wäre wohl kaum zum Landesstreik / Generalstreik 1918 gekommen, ohne die Provokationen seitens des Bundesrates, der unter dem Druck der Bauern, der Unternehmer, der bürgerlichen Parteien und vor allem der Armeeführung stand. Diese betrachteten alle Kundgebungen gegen die soziale Not als subversiv. Man verlangte ein scharfes Vorgehen gegen alle umstürzlerischen Aktivitäten und Elemente. Ferner gaben die Staaten der Entente zu verstehen, dass sie in keinem angrenzenden Staat eine sozialistische Revolution tolerieren würden.

Zur weiteren Verschärfung der Lage trug der Bundesrat in grossem Masse bei, als er im Januar 1918 eine Vorlage präsentierte, welche vorsah, die Zivildienstpflicht für die ganze Bevölkerung zwischen 14 und 60 Jahren einzuführen. Nicht zu unrecht befürchtete man, dass die zivildienstleistende Bevölkerung der Armeeführung unterstellt würde. Der Zivildiensteinsatz war vorgesehen für die Bereiche Landwirtschaft und Industrie. Die Organisationen der Arbeiterschaft reagierten heftig und voller Zorn gegen diese Form der Zwangsarbeit und Militarisierung. Begleitend zur Zivildienstvorlage mobilisierte der Bundesrat zusätzlich zu den Truppen im Aktivdienst weitere 6'000 Mann, um Unruhen vorzubeugen.

Am 2. Februar 1918 nahm in Grenchen ein zahlreiches Publikum an einer Protestversammlung teil. Max Rüdt, Redaktor, und Pfarrer Jules Humbert-Droz[3] aus La Chaux-de-Fonds hielten Reden. In einer Resolution drohte man mit dem Landesstreik. Einige Tage später hielt Robert Grimm[4] in Olten ebenfalls eine Protestrede vor rund 600 Zuhörern.

Schlag auf Schlag jagten sich nun die Ereignisse, die schliesslich zum Landesstreik führten:

  • Gründung des Oltener Aktionskomitees im Februar 1918.
  • Verhaftung von Willi Münzenberg[5] und Verbot der Zeitungen der Freien Jugend anfangs März 1918.
  • Die Parteibasis der Sozialdemokraten verlangte von der Parteiführung mehr Taten statt Worte
  • Die Grenchner SP-Frauen verlangten ein "Fahrwasser, in welchem der Sozialismus nicht nur in Worten, sondern auch in Taten bestehen soll."
  • Der schweizerische Arbeiterkongress in Basel (27./28. Juli 1918) erteilt dem Oltener Aktionskomitee die Vollmachten, einen Landesstreik vorzubereiten, wenn nötig auszurufen und durchzuführen.
  • Im Juli 1918 beginnt die Grippeepidemie (Spanische Grippe), die in den Monaten Oktober - Dezember 1918 ihren Höhepunkt erreicht.
  • Am 5. November 1918 beschloss der Bundesrat wegen Arbeiterdemonstrationen die militärische Besetzung von Zürich.
  • General Wille[2] übergibt das Kommando der Ordnungstruppen in Zürich an Oberstdivisionär Emil Sonderegger.
  • Mit einem Pressebulletin vom 8. November 1918 teilte der Bundesrat seinen Beschluss mit, jeden Verkehr mit der Sowjetmission (Leitung: J. A. Berzin[6]) in Bern abzubrechen und diese einzuladen, die Schweiz zu verlassen.
  • Absetzung des Deutschen Kaisers Wilhelm II[7] am 9. November 1918, Novemberrevolution[8] in Deutschland.
  • Auf das Truppenaufgebot in Zürich antwortete das Oltener Aktionskomitee mit dem Ausruf eines eintägigen Proteststreiks in 19 Ortschaften, darunter auch Grenchen, für Samstag, den 9. November 1918.
  • In Zürich wird dieser Proteststreik verlängert bis zum Abzug der Truppen, also auf unbestimmte Zeit.
  • Das Oltener Aktionskomitee versuchte mit dem Bunderat über den Abzug der Truppen zu verhandeln.
  • Die Armeeleitung drängte den Bundesrat, es auf eine Kraftprobe ankommen zu lassen. Der Bundesrat brach die Verhandlungen mit Oltener Aktionskomitee ab.
  • Damit wurde das Oltener Aktionskomitee gezwungen, den Landesstreik auszurufen, wollte es seine Glaubwürdigkeit bei der Arbeiterschaft bewahren.
  • Das Oltener Aktionskomitee rief den Landesstreik am Montag, den 11. November 1918, aus mit Streikbeginn am Dienstag, den 12. November 1918. Die neun historisch richtungsweisenden Forderungen des Landesstreiks / Generalstreiks 1918 lauteten:
  1. Sofortige Neuwahl des Nationalrats auf Grundlage des Proporzes
  2. Aktives und Passives Frauenwahlrecht
  3. Einführung der allgemeinen Arbeitspflicht
  4. Einführung der 48stundenwoche in allen öffentlichen und privaten Unternehmungen
  5. Reorganisation der Armee im Sinne eines Volksheeres
  6. Sicherung der Lebensmittelversorgung im Einvernehmen mit den landwirtschaflichen Produzenten
  7. Alters- und Invalidenversicherung
  8. Staatsmonopole für Import und Export
  9. Tilgung der Staatsschulden durch die Besitzenden

Das Oltener Aktionskomitee

Geschichtliche Ausgangslage

Ende des Jahres 1917 plante der Bundesrat eine Vorlage über die Einführung der Zivildienstpflicht. Zur Produktionssteigerung schlug das Volkswirtschaftsdepartement dem Bundesrat vor, alle in der Schweiz wohnenden Personen vom 14. bis 60. Altersjahr zum zivilen Hilfsdienst aufbieten zu können. Die Aufgebotenen sollten eingesetzt werden "zur Bestellung der von öffentlichen Gemeinwesen bebauten Grundstücke, sowie zur Einbringung der Ernte und zur Durchführung von Bodenverbesserungen".

Dieses Vorhaben wurde von den Organisationen der Arbeiterschaft und der SPS entschieden abgelehnt. Nicht zu Unrecht befürchtete man, dass die Arbeiter militarisiert, zwangsweise zu zivilen Arbeiten abkommandiert wie auch dem Befehl der Armee und der Militärjustiz unterstellt werden könnten. Demzufoge fanden in der ganzen Schweiz Protestversammlungen statt, wo oft scharfe Resolutionen gefasst wurden. In einer Delegiertenversammlung der Züricher Arbeiterunion vom 29. Januar 1918 forderte man die Geschäftsleitung der SPS und den Schweizerischen Gewerkschaftsbund auf, ein scharfes Ultimatum an den Bundesrat zu stellen, das bei Nichterfüllung innert 24 Stunden mit der Proklamation des Landesstreiks drohte.

Diese Anträge, die noch von den Instanzen des Gewerkschaftsbundes und der SPS beraten werden sollten, wurden von der bürgerlichen Presse bereits als Ultimatum an die Adresse des Bundesrates empor stilisiert. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die SPS waren überhaupt nicht mit den radikalen Forderungen der Zürcher einverstanden.

Aufgeschreckt durch entsprechende Pressemeldungen über die ultimativen Forderungen aus Zürich erliess der Bundesrat ein Truppenaufgebot, das er wie folgt begründete: "die allgemeine äussere und innere Lage" lasse es ihm als notwendig erscheinen, die zurzeit für den Grenzschutz aufgestellten Truppen durch Bildung einer Reserve zu verstärken. Das Truppenaufgebot umfasste etwa 6'000 Mann. Es war selbstverständlich, dass die schweizerische Arbeiterschaft dieses Säbelrasseln als gegen sich gerichtet einstufte.

Das Oltener Aktionskomitee

Die Gründung des Oltener Aktionskomitees ist auf die Initiative von Robert Grimm[4] zurückzuführen. Alarmiert durch das Truppenaufgebot lud Grimm von sich aus einige einflussreiche Partei- und Gewerkschaftsführer auf den 1. Februar 1918 zu einer Zusammenkunft nach Bern ein, um die neue Situation zu beurteilen. Die von Grimm zusammengerufene Konferenz beschloss, auf Montag, den 4. Februar 1918, die Geschäftsleitung der SPS, des Gewerkschaftsbundes, der Nationalratsfraktion und die Parteipresse zu einer Sitzung in das Volkshaus Olten einzuberufen. Ueber diese Oltener Konferenz vom 4. Februar 1918 wurde die Oeffentlichkeit durch eine Proklamation "An die Arbeiterschaft" informiert. Es handelt sich dabei um jene historische Proklamation, die mit den Worten beginnt:

"Der Bundesrat hat die Oeffentlichkeit mit einem Truppenaufgebot überrascht. Eine mobile Reservearmee soll gebildet werden, um sie gegebenenfalls gegen die kämpfende Arbeiterschaft zu werfen."

Im Text dieser Proklamation lesen wir folgenden Passus: "Ein von den unterzeichneten Körperschaften bezeichneter Aktionsausschuss wird die entsprechenden Anträge vorbereiten." Diese knappe Erwähnung stellt eigentlich die rechtlich dürftige Geburtsurkunde des späteren "Oltener Aktionskomitees" dar. Grimm begründete die Notwendigkeit dieses Gremiums mit Bescheidenheit: "Der vorgesehene Aktionsausschuss soll ein Bindeglied darstellen zwischen Partei und Gewerkschaftsbund, der eine grössere Aktionsmöglichkeit besitzen wird als die leitenden Instanzen dieser beiden Körperschaften." Als Mitglieder werden drei Vertreter der Partei und vier Vertreter des Gewerkschaftsbundes eingesetzt. Gewählt wurden für die Partei: Robert Grimm, Friedrich Schneider und Rosa Bloch, für den Gewerkschaftsbund: Karl Dürr, Konrad Ilg, August Huggler und Franz Reichmann. Dieser Ausschuss konstituierte sich selbst. Es war deshalb keine Ueberraschung, als man anlässlich der ersten Sitzung des Aktionskomitees vom 7. Feburar 1918 in Bern Robert Grimm zum Präsidenten wählte und Karl Dürr zu seinem Sekretär.

Dass Grimm das Komitee nicht nur als Bindeglied zwischen Partei und Gewerkschaftsbund betrachtete, zeigte sich schon an der ersten Sitzung. Es wurde sofort klar, dass das Zivildienstproblem eher nebensächlich behandelt wurde. Das Komitee beschloss zwei Subkommissionen zu bilden. Die eine sollte eine Bestandesaufnahme der gesamten Forderungen der Arbeiterschaft erstellen und entsprechende Anträge formulieren. Die andere Subkommission beschäftigte sich mit der Art der möglichen Aktionen und mit dem Studium der Massnahmen zur Durchführung eines Generalstreiks. Da die Konferenz, die den Ausschuss einsetzte, in Olten stattfand, begann sich der Ausschuss selber "Oltener Aktionskomitee" zu nennen, obschon von den 31 belegten Sitzungen nur 6 in Olten abgehalten wurden.

Von den Geschäftsleitungen des Gewerkschaftsbundes und der Partei wurde der Ausschuss jedoch mit keinen Führungskompetenzen ausgestattet. Es war in der Folge nicht verwunderlich, dass es sehr rasch zu heftigen Kompentenzdiskussionen kam in den Geschäftsleitungen von Partei und Gewerkschaftsbund. Dem Oltener Aktionskomitee wurde nur die Funktion eines beratenden und Antrag stellenden Organs zugesprochen. "Eine Nebenregierung", wie es Ernst Nobs formulierte, "wollen wir nicht".

Erst am 1. Allgemeinen Arbeiterkongress, im Juli 1918, in Basel wurde das Aktionskomitee auch von der Arbeiterschaft bestätigt und mit dem Auftrag ausgestattet, zusammen mit dem Gewerkschaftsausschuss und der Geschäftsleitung der SPS einen eventuellen Landesstreik durchzuführen. Dem Oltener Aktionskomitee wurde vom Arbeiterkongress die Vollmacht erteilt, mit dem Bundesrat über die vom Kongress gestellten 11 Forderungen zu verhandeln und, wenn nötig, den Generalstreik auszulösen. Damit wurden das Gewicht und die Autorität der Exekutive der Arbeiterschaft erheblich erweitert und die Position des Oltener Aktionskomitees erheblich gestärkt.

Das Oltener Aktionskomitee entwickelte sich im Laufe der kommenden Wochen und Monate wie auch vor und während des Generalstreiks zu einem Führungsorgan der schweizerischen Arbeiterbewegung. Robert Grimm ging es darum, für die schweizerische Arbeiterbewegung eine einheitliche und geschlossene Führung zu erreichen, wie er sie bei der erfolgreichen Bauernpolitik unter der Leitung von Ernst Laur bewunderte. Nach Grimms eigenen Worten, die er erst nach dem Generalstreik in einer Broschüre festhielt, sollte der Ausschuss folgende Funktion erfüllen: "Die neue Instanz war die Vereinigung der gewerkschaftlichen und politischen Bewegung, die Zusammenfassung des Klassenkampfes unter einer einheitlichen Leitung."

Das Ende des Oltener Aktionskomitees

Durch die Beschlüsse des 2. Allgemeinen Arbeiterkongresses, der im Dezember 1918 in Bern stattfand, wurde das Oltener Aktionskomitee in "Zentrales Aktionskomitee" umbenannt. Das neue Zentrale Aktionskomitee entwickelte jedoch kaum Initiative und versank allmählich in der Untätigkeit. Unmissverständlich liess man das Zentrale Aktionskomitee wissen, dass man auf seine Dienste verzichten könne. Seine letzte Sitzung hielt das Komitee am 29. September 1919 ab. Das Haupttraktandum bildete die Diskussion um die Auflösung des Zentralen Aktionskomitees. Die Auflösung wurde jedoch abgelehnt. In der Folge trat das Komitee aber nie mehr zusammen. Willi Gautschi schreibt in seinem Buch über den Landesstreik:

"Die Exekutive der Arbeiterschaft verschwand auf illegitime Weise - wie sie entstanden war."

Tatsachen zur Situation 1918

Jahr Index
1914 100
1915 119
1916 139
1917 180
1918 230
  • Die Reallöhne gingen in den Kriegsjahren 1914-1918 um 30 % zurück
Reallöhne der Schweiz von Arbeitern 1891-1995
  • 1/6 der Schweizer Bevölkerung oder 700'000 Menschen waren 1918 'armengenössig', mussten Sozialhilfe beziehen
  • Die Regierenden waren nicht in der Lage, dem herrschenden sozialen Elend wirksam entgegen zu treten. Arroganz und mangelndes Verständnis waren bei Behörden und Armeeführung weit verbreitet
  • Der Bundesrat, beeinflusst durch die Armeeführung, das verängstigte Besitzbürgertum wie auch durch den ausländischen Druck der Entente, beurteilte die Lage falsch und sah in der Arbeiterbewegung der Schweiz ein umstürzlerisches Potential, das gebändigt werden musste, wenn nötig mit Gewalt
  • Dem Streikaufruf des Oltener Aktionskomitees folgten in der ganzen Schweiz rund 250'000 Menschen
  • Die Schweizer Armeeführung unter General Wille[2] mobilisierte im Auftrag des Bundesrates etwa 110'000 Mann (also etwa ein Drittel der gesamten Armee) zum Ordnungsdienst bzw. um die Streikenden mit militärischer Gewalt in die Knie zu zwingen

Ordnungsdienst der Armee

Die kritische Hinterfragung bleibt berechtigt

Bei den lokalen Streiks in den 50 Jahren vor dem Landesstreik / Generalstreik 1918 setzte man immer wieder Militär ein gegen die Streikenden. Dass Truppen oft und massiv gegen streikende Arbeiter eingesetzt wurden, belegen die folgenden Beispiele[9]:

1869 Pikett wegen des Streikes der Seidenweberinnen in Basel
1869 Genfer Bauarbeiterstreik
1869 Waffen und Munition in Bereitschaft wegen des Uhrenmacherstreiks in Genf
1875 Vier Arbeiter erschossen, zwölf verwundet beim Mineurarbeiterstreik am Gotthard
1893 Aufgebot wegen des Berner Käfigturm-Krawalls
1898 Aufgebot wegen des Bauarbeiterstreiks in Genf
1901 Aufgebot wegen des Mineurarbeiterstreiks am Simplon, vier Arbeiter verletzt
1902 Kavallerieattacken und Bajonettangriff beim Generalstreik in Genf
1904 Aufgebot wegen des Maurerstreiks in La Chaux-de-Fonds
1904 Aufgebot von einem Regiment und einem Bataillon wegen des Streiks der Mineurarbeiter am Ricken
1904 Aufgebot wegen des Maurerstreiks in Basel
1905 Aufgebot wegen des Streiks der Metallarbeiter in Hochdorf
1906 Infanterie- und Kavallerie-Attacke im Streik der Metallarbeiter in Zürich; viele verwundete Arbeiter
1907 Aufgebot wegen des Streiks der Metallarbeiter in Hochdorf
1907 Aufgebot wegen des Streiks der Maurer in St. Moritz
1907 Aufgebot wegen des Generalstreiks im Kanton Waadt
1912 Aufgebot von einem Regiment Infanterie und einer Schwadron beim Zürcher Generalstreik
1913 Aufgebot einer Kompanie durch die Solothurner Regierung beim Tunnelstreik in Grenchen
1914 Pikettstellung zweier Kompanien bei der Aussperrung der Uhrenarbeiter in Grenchen
1916 Truppenbereitschaft beim Obersten-Prozess in Zürich zur allfälligen Beruhigung der welschen Bevölkerung. Zwei Oberste waren der Neutralitätsverletzung zugunsten Deutschlands beschuldigt worden.
1916 Pikett mit scharf geladenem Gewehr, um Jugenddemonstrationen zu verhindern
1916 Militärische Mobilisierung von Typographen in Lausanne zur Streikbrecherarbeit
1917 Aufgebot beim Streik in Chippis. Ein Arbeiter durch Militär verletzt
1918 Militäraufgebot anlässlich der Maifeier in Zürich
1918 Landesstreik/Generalstreik 1918 in Grenchen. Waadtländer Infanteristen schiessen am 14. November 1918 an zwei verschiedenen Orten in Grenchen auf unbewaffnete Arbeiter: 3 erschossene Arbeiter, mehrere Verletzte

Nach dem Armeeaufgebot von über 110000 Soldaten anlässlich des Generalstreiks kam es abnehmend noch bis in die Fünfzigerjahre zu Ordnungsdienst-Einsätzen der Armee. Am 9. November 1932 geschah das traurige Ereignis in Genf, als die Ordnungstruppen (Rekruten) das Feuer auf Demonstranten eröffneten und 13 Teilnehmer einer nicht bewilligten Demonstration gegen den Rechtsextremismus erschossen. 65 Demonstranten wurden verletzt[10].

Die Situation beruhigte sich zusehends mit der allgemeinen Verstärkung der kantonalen und städtischen Polizeicorps, die heute in den Kantonen Ordnungsdienste übernehmen.

In den Jahren 2001 und 2003 hingegen kommt es in Davos (World Economic Forum WEF) zum massiven Aufgebot von Polizeieinheiten aus verschiedenen Kantonen sowie, ganz ausgeprägt im Jahre 2003, zum Einsatz der Armee. 1'500 Angehörige der Miliz und 300 Festungswächter leisten 20'000 Personentage Dienst. Für die Überwachung des Bündner Luftraumes setzte die schweizerische Luftwaffe einen F/A-18 Kampfjet ein (260 Flugstunden) sowie einen PC-7 (100 Flugstunden). Diese Massnahmen sollen Anschläge auf das WEF und Gewalttaten bei Demonstrationen in Davos verhindern.

In der Schweiz ist der Ordnungsdienst geregelt in der Verordnung über den Truppeneinsatz für den Ordnungsdienst (VOD)[11] vom 3. September 1997 (Stand am 7. Oktober 1997). Selbst unter dieser Regelung bleibt der Einsatz von bewaffneten Orndungskräften[12] gegen die Zivilbevölkerung ein Problem, das immer wieder kritisch hinterfragt werden muss.

Die Aufarbeitung desThemas

Der Generalstreik 1918 galt mehr als ein halbes Jahrhundert als ein geschichtliches Ereignis, an dem sich historische wie politische Geister schieden. Ein Ereignis, das die Emotionen zwischen Rechts und Links aufwallen liess. Für die einen handelte es sich beim Generalstreik 1918 klar um einen bolschewistischen[13] Umsturzversuch, der dank unserer Armee verhindert und die Demokratie gerettet werden konnte. Für die anderen war der Streik ein legitimes Mittel, um der herrschenden sozialen Not und der Verelendung der Arbeiterschaft Einhalt zu gebieten.

Selbst die Sozialdemokratische Partei wie auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatten Probleme mit der Bewältigung des Themas, dies besonders in den Jahrzehnten zwischen 1930 und 1970. Prof. H. U. Jost, Universität Lausanne, meint zu dieser Tatsache: "Aber auch die Linke hatte Mühe mit ihrem Generalstreik. Eingeschüchtert durch die permanente bürgerliche Schelte begann man, die Legitimität dieses Streikes anzuzweifeln. Im gleichen Masse, wie die Bürgerlichen aus dem Generalstreik eine aufgeblähte Gespenstergeschichte machten, versteckte die Linke ihren Streik verschämt in den Schubladen der Partei- und Gewerkschaftbüros. Dies war dem Selbstbewusstsein der Arbeiterschaft wohl kaum sehr zuträglich."

In seiner Arbeit "Arbeiterbewegung und Politik in der Geschichtsschreibung" hält Bernard Degen folgende Tatsachen fest: "Eine Schlüsselstellung in der schweizerischen Geschichte und Geschichtsschreibung des 20. Jahrhunderts nimmt der landesweite Generalstreik vom November 1918 ein. Der bürgerlichen und nicht zuletzt der rechtsextremen Publizistik war es während Jahrzehnten gelungen, diese einschneidende soziale Bewegung mit dem Odium des bolschewistischen Revolutionsversuchs zu behaften. Der Druck erwies sich als derart stark, dass Robert Bratschi, der ehemalige Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, 1958 anlässlich des Todes von Robert Grimm, dem ehemaligen Präsidenten des Streikkomitees, den Landesstreik nicht einmal erwähnte".

Diese 'Verkrampfung' löste sich erst allmählich mit dem Erscheinen der beiden grossen Geschichtsarbeiten (1968) von Willi Gautschi und Paul Schmid-Ammann, die das Thema Generalstreik 1918 nach einem halben Jahrhundert monumental und wissenschaftlich hervorragend aufrollten und historisch Klarheit schafften. Ferner publizieren die Professoren E. Gruner, Universität Bern, später H.U. Jost, Universität Lausanne und Bernard Degen, Univeristät Bern, wichtige Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung und zur Sozialgeschichte der Schweiz.

Es ist also kein Zufall, wenn 1968 im Hotel Touring-Volkshaus in Grenchen eine grössere Gedenkfeier stattfand. Werner Vogt, der sozialdemokratische Regierungsrat und Ständerat aus Grenchen, hielt eine denkwürdige Rede über Geschichte und Folgen des Generalstreiks und über die Ereignisse in Grenchen[14].

In der Folge melden sich vermehrt Autoren, die sich den Vorkommnissen während des Generalstreiks 1918 in Grenchen widmen und das Thema historisch wie auch journalistisch aufarbeiten. Nach der Rede von Vogt im Jahre 1968 meldet sich Rolf Blaser im Grenchner Jahrbuch 1974 mit den Ergebnissen seiner Seminararbeit - ein sehr wichtiger Beitrag. 1988 folgt die dreiteilige Artikelserie vom Grenchner Lehrer Hans Ryf. 1986 publiziert Andi Streiff seine Seminararbeit am Historischen Seminar der Universität Zürich, bei Prof. W. Schaufelberger. Der Grenchner Schriftsteller und Lehrer Rainer W. Walter veröffentlicht 1993 eine sehr objektive Arbeit zum Thema. Am 11. November 1998 findet im Hotel Löwen, Grenchen, eine Gedenkveranstaltung statt zum Thema "80 Jahre Generalstreik – 12.-14. November 1918, Sozialdemokratische und gewerkschaftliche Forderungen - gestern und heute", wo der Grenchner Stadtpräsident Boris Banga eine bedeutende Rede hielt über die Ereignisse im Jahre 1918 in Grenchen. In einer Sonderbeilage der WOZ vom 5. November 1998 finden wir den ausführlichen und engagierten Beitrag von Hans Hartmann "Die Schüsse von Grenchen".

Von den erwähnten Arbeiten zum Thema "Generalstreik 1918 in Grenchen" dürfen hier diejenigen von Rolf Blaser, Andi Streiff, Hans Ryf, Rainer W. Walter, Boris Banga und Hans Hartmann im Volltext publizieren:

1974: Rolf Blaser veröffentlicht die Ergebnisse seiner Seminararbeit

13. Nov. 1918: Gesperrte Geleise auf dem Bahnhof Grenchen Süd, Streikende und Landsturm-Soldaten friedlich zusammen.

Grenchen im Generalstreik 1918 - Ergebnisse einer Seminararbeit

In Grenchen nahm der Generalstreik vom November 1918 eine tragische Wendung: die Arbeiterschaft unserer Gemeinde hatte die einzigen drei Todesopfer dieser grössten sozialpolitischen Auseinandersetzung unseres Landes zu beklagen. Ob ein Scharfschiessen der Ordnungsrkäfte unumgänglich war, blieb eine Streitfrage. Ungeachtet ihrer historischen Bedeutung, erinnerte man sich nur noch vage und ungern an die Novemberstreiktage. Die folgenden Ausführungen, Ergebnisse einer ersten eingehenderen Untersuchung der strittigen Fragen, stützen sich auf bisher nicht zugängliche militärgerichtliche Akten im Schweizerischen Bundesarchiv Bern.

I.

Mit dem Generalstreik verfolgte die Arbeiterschaft unter der Führung eines Oltener Aktionskomitees vermeintlich "bolschewistische"[13] Ziele, die seither längst verwirklicht und für alle Bevölkerungsschichten zur Selbstverständlichkeit geworden oder mittlerweile bereits wieder überholt sind: Neuwahl des Nationalrates nach dem Proporzverfahren, Frauenstimm- und –wahlrecht, Einführung der 48-Stunden-Woche und einer Alters- und Invalidenversicherung. Diese Forderungen wurden während der Streiktage (12. bis 14. November) auch in öffentlichen Versammlungen auf dem Grenchner Postplatz laut. Man findet allgemein bestätigt, dass die Versammlungen im übrigen diszipliniert durchgeführt wurden und der lokale Streikleiter wiederholt zu Ruhe und Ordnung mahnte. Ein Gerücht, wonach der Streikleiter selbstherrlich die Solothurner Regierung benachrichtigt habe, Grenchens "Sowjetregierung" anerkenne Gesetze und Obrigkeit nicht mehr, erwies sich als Zeitungsente.

II.

Im Anschluss an die Versammlungen auf dem Postplatz versuchten Streikende, jene Geschäfte, die entgegen den Anordnungen der Streikleitung geöffnet hatten, gewaltsam zu schliessen. Vereinzelte Arbeitswillige ("Streikbrecher") wurden aus den Fabriken herausgeholt und gezwungen an der Spitze eines Umzuges durch das Dorf mitzumarschieren; ein Fabrikportal wurde beschädigt, auch ein paar Fensterscheiben gingen in Brüche: bei der gespannten Lage im ganzen sicher geringfügige Ausschreitungen.

III.

Um das Transportwesen lahmzulegen, wurden auf der Station Grenchen-Süd die Geleise verbarrikadiert, nachdem Solothurn einen Extrazug bis Biel angekündigt hatte. Auch der Bahnverkehr über die Station Grenchen-Nord war unterbrochen. Auf eine Anfrage aus Delsberg, ob ein Zug die Station passieren könnte, hatten Streikende die Weichenanlage am nördlichen Stationseingang demoliert. Diese Zwischenfälle verstiessen gegen die Anordnungen des Oltener Aktionskomietees; wie weit sie von der lokalen Streikleitung gebilligt oder zumindest geduldet wurden, wird aus den Akten nicht klar ersichtlich. Menschenleben waren auf jeden Fall nicht gefährdet. Der Barrikadenbau und die Beschädigung der Weichen geschahen nicht etwa heimlich, so dass sofort Gegenmassnahmen eingeleitet werden konnten. Der aus Delsberg avisierte Zug wurde gar nicht mehr angeordnet, und der aus Solothurn kommende Extrazug blieb in Nachbargemeinde Bettlach stationiert. – Vom Barrikadenbau auf dem Bahnhofareal Grenchen-Süd sind zufällig Fotos erhalten geblieben. Eine Aufnahme vereinigt Streikende und Landsturmsoldaten zu einem denkbar unrevolutionären Gruppenbild!

IV.

Den Ordnungsdienst versahen in Grenchen ursprünglich zwei Landsturmkompanien, die sich grösstenteils aus der Gemeinde selbst oder aus benachbarten Gemeinden rekrutierten. Im Ernstfall hätten die Wehrmänner somit gegen ihre eigenen Angehörigen und Bekannten und als Partei- und Gewerkschaftsmitglieder gegen ihre Organisationen und ihre eigenen Anordnungen vorgehen müssen. Von Auflehnung oder gar Meuterei konnte laut einer Beweisaufnahme in beiden Kompanien keine Rede sein, doch waren sich die Vorgesetzten darüber im klaren, dass ein Schiessbefehl oder ein Bajonettangriff kaum von allen Soldaten ausgeführt worden wäre. Diese bestimmt nicht unproblematische Ausgangslage wirkte sich indes nur positiv aus: Wegen Bagatellfällen provozierten die Landsturmkopanien keine unnötigen Zusammenstösse mit der Bevölkerung. Diese kluge Zurückhaltung wurde jedoch vom Militärdepartement als vollständiges Versagen aufgefasst und mit der Verlegung von "fremden" Einheiten nach Grenchen beantwortet.

Beim Einsatz von Waadtländer Infanteristen und Berner Kavalleristen wurden offensichtlich die seit Kriegsausbruch bestehenden Spannungen zwischen Welsch- und Deutschschweizern und die Differenzen zwischen Bauerntum und Arbeiterschaft gegeneinander ausgespielt. Anders lässt sich das forsche Eingreifen der neuen Ordnungskräfte zu einer Zeit, da der Streikabbruch schon vereinbart war, kaum erklären.

V.

Aus der Zeugeneinvernahme des welschen Truppenkommandanten geht hervor, dass er und seine Subalternoffiziere über ihre Aufgabe in Grenchen ungenügend unterrichtet waren und die Lage nicht überblickten. Die Situation war am letzten Streiktag keineswegs bedrohlicher. Um die Mittagszeit hatte sich vor dem Bahnhofgebäude Grenchen-Nord eine kleine Menschenmenge angesammelt. Der Bahnverkehr war blockiert worden, aber die Aufregung hatte sich bereits wieder gelegt. Kein Eingreifen der Ordnungstruppe konnte die Ausschreitungen ungeschehen machen, weitere Zwischenfälle waren nicht zu befürchten.

Trotzdem liess der Kommandant der Waadtländer Einheit den Bahnhofplatz räumen und teilte danach seinen Zug, um Ansammlungen im Dorf zu zerstreuen. Erste Schüsse fielen beim Bahnviadukt an der Kirchstrasse: zwei Arbeiter wurden verletzt, der eine lebensgefährlich. – Auch an der Solothurnstrasse kam es zu einer Stauung, als die Menge versuchte, vor den patrouillierenden Infanteristen sich durch das enge Gässchen zum Schmiedehof hin zu retten. Die Waadtländer rückten mit entsicherten Waffen vor. Laut seinen eigenen Aussagen, beabsichtigte der Kommandant der Patrouille mit dem Schiessbefehl eigentlich bloss, die Leute zu verjagen. Da dieses Mittel hier zu versagen schien, wurde auf die fliehende Menge das Feuer eröffnet: wie der verantwortliche Kommandant gestand, nur weil ein Schiessen in die Luft den Eindruck hätte erwecken können, die Truppe habe Angst! Drei junge Männer mussten ihr Leben lassen, ein vierter wurde verwundet – unschuldige Opfer einer Kurzschlusshandlung, weit entfernt von jeder zwingenden gezielten Aktion.

Dass wahllos Unschuldige niedergeschossen wurden, steht ausser Zweifel. Die ärztliche Untersuchung der Leichen ergab, dass zwei der Getöteten von hinten getroffen worden waren. Bei einem der Opfer handelte es sich um einen 17jähreigen Jüngling aus Pieterlen, der für seine kranke Mutter in der Apotheke Medikamente besorgen sollte...

Es hiess, die Patrouille sei ausgepfiffen und beschimpft worden. Hätten aber die Ordnungstruppen auf jede Herausforderung so prompt wie in Grenchen mit Blei reagiert, wären nach den Streiktagen wohl Tausende von Toten zu verzeichnen gewesen. Der Arbeitskonflikt hatte sich in unserer Gemeinde nicht besonders gefährlich zugespitzt. Folgenschwerer und unglücklicher als andernorts war vielmehr das Vorgehen der mit den Verhältnissen nicht vertrauten und ihrer Aufgabe nicht gewachsenen Ordnungskräfte.

Eine Debatte über die Schuldfrage verlief im Nationalrat ergebnislos. Schadenersatzansprüche, wie sie die Verletzten und die Hinterlassenen der drei Todesopfer geltend machten, wurden ebenfalls abgewiesen. Die Anführer im Streik hingegen hatten teils mehrmonatige Gefängnisstrafen abzubüssen.

Dank

Dank an Herrn Rolf Blaser, dass sein Beitrag hier veröffentlichen werde darf.

1988: Hans Ryf schildert die Grenchner Tragödie

Generalstreik 1918 in Grenchen: Streikdemonstration vor der Fabrik Kurth (später Certina), im Hintergrund das damalige Café Bank, Bahnhofstrasse, Grenchen.
Generalstreik 1918: Gesperrte Geleise auf dem Bahnhof Grenchen-Süd Zweiter von links: Streikführer Max Rüdt.
Postplatz Grenchen: während des Generalstreiks täglicher Versammlungsort. Im Vordergrund, knapp ausserhalb des Bildes, stellte die Armee am 14. Nov. 1918 Maschinengewehre auf.
Kirchstrass-Unterführung 1915: hier fielen am 14. Nov. 1918 die ersten Schüsse der Armee - mehrere verletzte Arbeiter.

Hans Ryf schildert in 3 Artikeln die Grenchner Tragödie

Der verstorbene Grenchner Lehrer Hans Ryf veröffentlichte im Grenchner Tagblatt vom 12. November 1988 , vom 23. November 1988 und vom 26. November 1988 drei sehr engagierte und sorgfältig recherchierte Artikel zum Thema Generalstreik in Grenchen.

Obwohl die Texte aus dem Jahre 1988 stammen, enthalten sie heute noch gültige Informationen über die Ereignisse in Grenchen.

Entstellte Geleise, Barrikaden und Tote

Vor 70 Jahren wurde zum Generalstreik geblasen Auszug aus einem Artikel, den Ryf am 12. November 1988 im Grenchner Tagblatt veröffentlichte

Heute vor siebzig Jahren: Zusammen mit rund 250'000 Genossen aller Landesteile legten auch die Grenchner Uhrmacher die Arbeit nieder. Eine markante Rolle spielte dabei der Sozialrevolutionär Max Rüdt

Von 1914 bis 1917 hatte sich die Kaufkraft des Frankens um mehr als die Hälfte verringert. Fleisch wurde für den Arbeiter unerschwinglich. Achtzig Rappen betrug der Sold des Wehrmannes, dessen Familie (ohne Lohnausgleich) auf Notunterstützung angewiesen war. Was Wunder, dass in Bellinzona die Frauen die Milchzentrale stürmten, in Zürich 2'000 Arbeiterfrauen auf dem Rathaus die Beschlagnahme von Lebensmitteln forderten und in Biel die Arbeiterschaft zu Hungerdemonstrationen aufbrach. Schon als Hilfsredaktor am "Volksrecht" hatte Rüdt geschildert, wie bei Lohngebehren des Bankpersonals die Bittsteller den Prinzipalen das Konsumbüchlein vorzuweisen hatten, um den Nachweis "besonderer Sparsamkeit" zu erbringen.

In Grenchen war es nicht viel besser

Rüdt war vorerst vom klassenkämpferischen Geist und Temperament der Grenchner Genossen beeindruckt. Fünfmal hätten sie schon erfolgreich gestreikt, versicherten sie ihm stolz im "Café Bank". Doch anderes gefiel ihm weniger. Da war einmal das Missverhältnis zwischen Fabrikneubauten und Wohnungsbau. Fast wöchentlich gingen bei der Baukommission Gesuche für Fabrikerweiterungen ein, während Dutzende von Familien sich umsonst um ein Obdach bemühten. Die Reichen wurden offensichtlich immer reicher, die Armen immer ärmer. Scharf kritisierte Rüdt, dass einige Patrons das Koalitionsrecht der Arbeiter mit Füssen traten und Uhrmacher wegen ihrer Zugehörigkeit zum Syndikat entliessen. Mangel an Fingerspitzengefühl warf er ferner jenem christkatholischen Unternehmer vor, der den Vater einer siebenköpfigen Familie vor die Wahl stellte, entweder den Uebertritt von der römisch-katholischen Kirche zur christkatholischen zu vollziehen, oder aber auf das Arbeitsverhältnis zu verzichten. Noch schärfer ins Gericht ging Rüdt mit gewissen Herren, die während der Milchrationierung Kühe aufkauften, diese bei den Bauern in Pension gaben und so die Rationierungsvorschriften umgingen.

Krachen im Gebälk

In der Ausgabe vom 3. Januar 1918 seines SP-Organs schlug Rüdt Alarm: "Die Vergangenheit hat uns gelehrt, dass uns nur der rücksichtslose Klassenkampf vorwärtsbringen kann". Von Parole zu Parole immer ungehemmter verstreute er marxistisches Gedankengut. Gemässigte Grütlianer behaupteten gar, Rüdt stehe jeden Morgen auf, in der Hoffnung, am Abend werde die Weltrevolution ausbrechen. In der Tat krachte es anfangs November 1918 hörbar im gesellschaftpolitischen Gebälk Europas. Wie ein Flächenbrand verbreitete sich die russische Revolution über Deutschland und die Donaumonarchie. Hoffnungen auf einen baldigen Umsturz schöpften vor allem Rüdts "Jungburschen"; ihnen malte er das Morgenrot einer angeblich besseren Zukunft an die Wand.

Romantisch angehauchte Sozialreformer

Als rhetorisch und dialektisch geschulter Jünger der deutschen Spartakisten Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg attackierte Rüdt mitleidlos das Bürgertum, und seine bolschewistischen Fanfaren klangen wie Musik in den Ohren seiner Anhänger. Selbst die Frauen der Arbeiterunion verfielen der Magie und dem Charisma des gutgekleideten St. Gallers mit den weltmännischen Manieren. Kein Grenchner Arbeiter habe sich, so bezeugt eine ehemalige Sozialisten, rhetorisch mit dem Rüdt messen können. Würde der romanitsch angehauchte Sozialreformer, der mit der trügerischen Hoffnung auf einen Sieg des Grenchner Proletariats schmeichelte, auch die letzte Hürde überspringen - den Generlastreik?

Das Oltner Aktionskomitee | Oltner Aktionskomitee]]

Schwarze Wolken ballten sich in den Novembertagen 1918 zusammen. Sozialisten, Gewerkschafter und Bundesbeamte hatten gesamtschweizerisch ihr Schicksal in die Hände des "Oltner Aktionskomitees" gelegt. Dieses Gremium blies zum Generalstreik, nachdem alle Verhandlungen mit dem Bundesrat über soziale und politische Reformen gescheitert waren und die Landesregierung auf Drängen General Willes[2] vier Infanterieregimenter und vier Kavalleriebrigaden nach Zürich aufgeboten hatte.

Der Generalstreik

Zusammen mit rund 250'000 Genossen aller Landesteile legten die Grenchner Uhrenmacher während dreier Tage die Arbeit nieder (Dienstag, 12. November bis Donnerstag, 14. November 1918). Nicht um krank zu feiern, sondern - so Rüdt - um "die geschändete Ehre des einfachen Arbeiters wiederherzustellen". Vom Postplatz aus inspirierte Rüdt seine Genossen an jedem Streiktag zum Grossaufmarsch. Nach der gepfefferten Standpauke setzte sich jeweils der Demonstrationszug in Bewegung. Mit Drohungen schüchterte man vorerst streikunwillige Geschäftsinhaber ein; da und dort riss man sogar Rolladen herunter. Streikbrecher hatten nichts zu lachen. Am Mittwoch angelten Arbeiter den Buchhalter aus dem Uhrenatelier Stroun (Bettlachstrasse 132), stellten ihn unter Verhöhnung wie eine Trophäe an die Spitze des Zuges, wo er wie ein Popanz bis zur Entlassung auf dem Postplatz mitzumarschieren hatte.

Todesopfer

Mittags dirigierte Rüdt seine Leute zum Südbahnhof, wo sie unter den Augen einer Landsturmeinheit die Geleise verbarrikadierten. Am Donnerstag dem Tag des Streikabbruchs, glich Grenchen einem brodelnden Hexenkessel. "Besuch" erhielten die Uhrenfabriken Certina und Fortis, wobei sich die Sachschäden in Grenzen hielten. Trotz eines massiven Truppenaufgebots entlud sich jetzt der aufgestauate Volkszorn auf dem Nordbahnhof, wo Heisssporne Weichen aufschlitzten, Barrikaden errichteten und ein 20 Meter langes Schienenstück mit Schmierseife bestrichen.

Eine Füsiliergruppe unter Lt. Bettex eröffnete bei der Kirchstrass-Unterführung das Feuer. Schwer verletzt musste Linus Kaufmann in Sicherheit beracht werden. Dem eskalierenden Massaker fielen daraufhin zwischen " Sonne" und "[Restaurant Ochsen | Ochsen]]" Marius Noirjean (17), Hermann Lanz (18) und Fritz Scholl (21) zum Opfer.

Der Generalstreik, an sich eine legitime Notwehr der Arbeiter, hätte nach dem Willen des "Oltner Aktionskomitees" in Form einer stummen Anklage mithin ohne Ausschreitungen, erfolgen sollen. Von der dreiköpfigen Grenchner Streikleitung war indessen nur Rüdt existent, die beiden anderen verkrümelten sich in der Volksmasse. Eine Sternstunde somit für Rüdt, entweder als Held oder aber als Versager in die Grenchner Geschichte einzugehen.

Heldentum vergeben

Im entscheidenden Augenblick fehlte Rüdt der Schutzengel, der ihm ein "Halt, nicht so!" hätte zurufen, ihm in den Arm hätte fallen müssen. So vergab Rüdt sein Heldentum, ja, er musste zusehen, wie die heraufbeschworenen Geister ihre zerstörerische Eigendynamik entfalteten, wie der Geist des Bolschewismus, den er seinen Leuten unter die Weste gejubelt hatte, ihn selber in den Abgrund riss. Fünf Tage lang hielt er sich versteckt, ehe er sich in Solothurn der Justiz ergab. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Nötigung und Amtsanmassung zu vier Wochen Haft, während die Militärrichter ihn wegen Anstiftung zu Insubordination gar vier Monate Gefängnis auferlegten.

Ein Sündenbock muss her

Die unentschuldbare Exekution dreier Jungmänner durch welsche Füsiliere versetzte alle in einen Zustand der Konsternation. Wie immer in solchen Fällen rief die verwundete Volksseele, Partei hin oder her, nach dem Schuldigen. Ein Prügelknabe muss her. Und das war natürlich der Rüdt, der, zu Recht oder Unrecht, für sämtliche Exzesse während der drei verhängnisvollen Tage geradestehen musste. Selbst seine engsten Freunde begannen ihn zu verleugnen, obwohl er laut Zeugenaussagen stets zur Mässigung geraten hatte.

Die Säuberung

Um jeden Verdacht, die Revolution gewollt zu haben, von sich zu weisen unterzog sich jetzt die SPS einer Entschlackungskur. Heute würde man von einer Säuberungswelle sprechen. Unter einem fadenscheinigen Vorwand (Unordnung in der Buchhaltung) hob Chefredaktor J. Schmid seinen Grenchner Mitarbeiter aus dem Sattel. Ja, scheute sich nicht, die schmutzige Wäsche im offiziellen SP-Organ auszubreiten, zur grossen Freude des Bürgertums. Der Gemeinderat forderte jetzt seine Abberufung, worauf Rüdt aus allen seinen Aemtern zurücktrat. Der Mohr hatte seine Pflicht getan; jetzt konnte er gehen. Und an Rüdt bewahrheitete sich die alte Binsenwahrheit: Die Revolution frisst ihre eigenen Kinder. So unauffällig Max Rüdt Grenchens politische Bühne betreten hatte, so unspektakulär stahl er sich nach drei Jahren schriller Agitation aus dem Bewusstsein seiner enttäuschten Anhänger.

GT 23. November 1988

An der Spitze eines Streikumzugs die Arbeiterjugend. Links die Alte Post, heutige Centralstrasse.
Ort der Tragödie: Solothurnstrasse Grenchen, Restaurant Sonne und Restaurant Ochsen. Bild: ca. 1962.

Siebzig Jahre ist es her, als sich der Gegensatz zwischen Arbeiterschaft und Bürgertum in Grenchen zum Exzess steigerte. Der Donnerstag, 14. November 1918, war der dritte und letzte Streiktag. Die unfähige Grenchner Streikleitung konnte Angriffe auf Streikbrecher und Uebergriffe auf die Anlagen der Bahnhöfe Süd und Nord nicht verhindern. Noch hielten zwei einheimische Landsturmeinheiten den Volkszorn mit Mühe und Not unter Kontrolle.

Das besonnene Verhalten der ortskundigen Ordnungskräfte missfiel der Solothurner Regierung. In der Tat hätte ein allfälliger Schiessbefehl bei der Truppe Gewissenskonflikte auslösen können. Dies um so mehr, als es galt, einen an sich legalen Streik in Schranken zu halten. Trotzdem bestand Solothurn auf dem Einsatz welscher Einheiten, nachdem Hermann Obrecht (der spätere Bundesrat) Zweifel an der Verlässlichkeit der einheimischen Miliz geäussert hatte.

Politische Fehleinschätzung

Solothurns Begehren entsprang abstrakt militärischem Kalkül, missachtete aber sträflich die Erfahrung, dass sich das Entente-freundliche Welschland ideologisch der deutschfreundlich-alemannischen Schweiz seit Kriegsbeginn entfremdet hatte. Zudem nährte das Welschland einen deutlichen Widerwillen gegen den Generalstreik. Unterschwellig war man in den dortigen Militärkreisen dem Plan eines exemplarischen Abstechers zu den "Boches" jenseits der Saane gar nicht abgeneigt. Ein Zeuge hat den Verlad des Waadtländer Bataillons 6 unter Major Pelet wie folgt erlebt: "Frauen und Mädchen trugen die Gewehre ihrer Geliebten. Kinder brachten Sträusse und Zigaretten; in aller Augen leuchtete die Freude, nun einmal in der deutschen Schweiz Ordnung machen zu dürfen." Zu allem Unglück stammten die welschen Dragoner aus dem Bauernstand, dem man streikfeindliche Gesinnung nachsagte.

Militärische Stümperei

Im Gegensatz zu Solothurn, Olten und Zürich fehlte in Grenchen eine klare Befehls- und Einsatzdoktrin. Alle Ausschreitungen hätten vermieden werden können, wenn General Wille und die Solothurner Regierung der explosiven Stimmung in Grenchen Rechnung getragen hätten. Htpm Hänggi (III/25) wie auch Hptm Schnider (III/27) hielten den Grenchner Infanterieoberst Emil Obrecht für den Platzkommandanten. Doch das war Obrecht mitnichten, obwohl gerade er durch seine Popularität zur Beruhigung der Lage hätte beitragen können. Kaum war Hptm Schnider das Kommando übertragen, setzte ihm Oberst Hirt in Solothurn den ortsunkundigen, des Deutschen kaum mächtigen Waadtländer Henri Pelet (38), vor die Nase, einen ledigen Architekten aus Lausanne. Eine Stunde später machte ihm Dragonermajor Bürki dieses Amt wieder streitig, so dass kein Soldat mehr wusste, wer in Grenchen militärisch überhaupt noch das Sagen hatte. Innerhalb von dreieinhalb Stunden hatte sich das Befehlskarussell dreimal gedreht.

So war die Tragödie in Grenchen nach Strich und Faden programmiert, und Major Pelet sagte die Wahrheit, wenn er feststellte, dass er und seine Subalternoffiziere über ihre Aufgaben ungenügend unterrichtet waren.

Unverständliches Verhalten

Major Pelet, kaltgestellter Platzkommandant, durch Provokationen auf dem Nordbahnhof arg gestresst, besammelte um zwei Uhr nachmittags auf der Höhe der Firma Niederhäuser zwölf Füsiliere zum Sturm auf die Gaffer vor der Apotheke Lenzinger. Dr. Pégaitaz, dringend zu einem Kranken im Tripolispital aufgeboten, fand beim "Löwen" die Centralstrasse abgeriegelt. Kurzerhand packten ihn die welschen Infanteristen und warfen ihn über den Zaun seines Vorgartens. Aus unerfindlichen Gründen schickte Pelet neun Mann zurück zur Kreuzung, obwohl der mit zwölf Mann eher Herr der Lage geworen wäre. So entstand das Gerücht, er habe sich bewusst drei schiesswillige Füsiliere ausgesucht.

Mit fliegenden Schössen und säbelschwingend pirschte er jetzt Richtung Stöcklihaus. Bei der "Sonne" stauten sich Mitläufer und Zaungäste. Pelet, ortsunkundig wie er war, scheuchte die Leute ins "Ochsen"-Gässchen, nicht bedenkend, dass von der Bettlachstrasse her Passanten den Durchgang ebenfalls beanspruchten, da beim "Löwen" kein Durchkommen war.

Das Gässchen widerhallte vom Pfeifen und Johlen des verängstigten Volkes. Pelet aber deutete den Lärm fälschlicherweise als Attacke gegen seine Offiziersehre. Aus dem Laubhag heraus liess er, drei Meter von den nächsten Passanten entfernt seine drei Füsiliere auf die wehrlosen Zivilisten schiessen. Ein Jüngling wurde tödlich in den Rücken, die beiden anderen direkt in den Kopf getroffen. "Scheusslich", schrieb Dr. Girard in seinem Rapport an die Militärjustiz. Ein vierter erlitt einen Armdurchschuss. Statt sich um die Opfer zu bekümmern, setzte Pelet seine Strafexpedition fort. Pelet später: "die Beseitigung der Leichen habe ich dem Ortspolizisten übertragen."

"Traurige Wahrheit ..."

Eine Hausfrau an der Solothurnstrasse hatte entsetzt die Szene vom Fenster aus verfolgt. Erbost betrat sie den Balkon und rief ausser sich vor Zorn: "Mörder!" Abends erschien in der Offiziersmesse im "Löwen" Pfarrer Ernst Hubacher, pflanzte sich vor Pelet auf und schrie ihm ins Gesicht: "Monsieur, vous n'auriez pas du faire cela" (das hätten Sie nicht tun dürfen!). Pelet wies ihm barsch die Tür. "Sonnen"-Wirt Baumann, der allernächste Zeuge des Vorfalls, deponierte anderntags im Gemeinderat eine Interpellation des Inhalts. "Was sich nirgends sonst zugetragen hat, ist in Grenchen traurige Wahrheit geworden: Drei wehrlose junge Leute sind wie Tiere niedergeknallt worden."

GT 26. November 1988

14. November 1918: Ein Maschinengewehr vor dem Hotel Löwen in Grenchen

Mangelnder Weitblick in der Auswahl der Ordnungstruppen sowie das klägliche Befehls- und Einsatzkonzept führten im November 1918 in Grenchen zu einem unentschuldbaren Blutbad. Heute sei von den Opfern und vom Verantwortlichen die Rede.

Hier die Opfer:

  • Marius Noirjean: 17 (18)-jährig, Remonteur, wohnhaft im Unterdäderiz, aus Monfaucon gebürtig. Sein Vater Vital war vor sechs Jahren aus Tramelan nach Grenchen übersiedelt, wo er als Schalenmacher in der Firma Schmitz Frères arbeitete. Marius hinterliess neben seinen Eltern, zwei Schwestern und einen Bruder. Politisch war er ungebunden. Die tödliche Kugel traf ihn auf dem Weg zur Apotheke Lenzinger, wo er für seine schwerkranke Mutter Medikamente abholen sollte.
  • Hermann Lanz: 18 (29)-jährig, Schraubenmacher in der Eterna, aus Rohrbach gebürtig, wohnhaft an der Kastelsstrasse 5, wo sein Vater einen Hof bewirtschaftete; Hermann hinterliess ausser seiner Mutter einen Bruder und fünf Schwestern. Er hatte sich an der Demonstration nicht aktiv beteiligt.
  • Fritz Scholl: 21 (17)-jährig, Décolleteur in der Eterna, wohnhaft in Pieterlen, Sohn eines Uhrmachers, der nebenberuflich eine kleine Landwirtschaft betrieb und auf den Verdienst seines Sohnes angewiesen war. Am Unglückstag schickte ihn die Mutter nach Grenchen, damit er im Eisenladen einen Bestandteil für die Nähmaschine und in der Apotheke Hustensirup für seine Geschwister besorge.

Anmerkung von A. Fasnacht: Die Zahlen in Klammern entsprechen dem amtlich bestätigten Alter der Opfer (s. ärztl. Befund, Todesanzeige, Untersuchungsakten). Wie Hans Ryf zu seinen Alterangaben kommt, ist mir nicht bekannt.

Wer war Schuld?

Die militärische Schlamperei (kein kompetenter Platzkommandant, kein Einsatzkonzept) musste zwangsläufig in eine Katastrophe münden. Für den Patrouilliendienst waren eigens die Wasserämter Milizen und die Freiburger Dragoner vorgesehen. Sie wären mit den Gaffern auf Strassen und Plätzen fertig geworden. Des sinnlosen Amoklaufs eines fanatischen Stabsoffiziers hätte es beileibe nicht bedurft. Oder wollte Pelet gehorsam den Befehl vollstrecken, den ihm Fahrerkorporal Adolf Michel (Fabrikdirektor in Grenchen) im Auftrag von Oberst Hirt in Solothurn eingeschärft hatte: "In Grenchen energisch durchgreifen!" ...?

War Pelet ein "Killer"?

Wir wollen Pelet keine Tötungsabsicht unterstellen, obwohl wir ihm keinen Weihrauch streuen können. Er war an diesem Tag schlicht und einfach überfordert. Unbekannt waren ihm ferner die Weisungen, die Oberst Sonderegger in Zürich für analoge Situationen erlassen hatte: Falls Kavallerie fehle (das war in Grenchen nicht der Fall), hätten sich die Milizen der Fäuste, allenfalls der Gewehrkolben zu bedienen. Feuerbefehl dürfe nur nach einem Trompetensignal erteilt werden; geschossen werde zuerst bodenwärts, hierauf in die Luft, notfalls nicht auf Menschen, sondern über die Köpfe hinweg. Major Pelet gestand übrigens vor dem Untersuchungsrichter, er habe seine Leute diesbezüglich nicht instruiert. Und Schüsse in die Luft hätte man ihm als Zeichen der Schwäche ausgelegt. Pelet hätte übrigens die Opfer nicht einfach an der Treppe zur "Sonne" liegen lassen dürfen.

Einäugige Militärjustiz

Als Zeuge der grausamen Tat wurden weder Anrainer Baumann (Wirt zur " Sonne") noch der " Ochsen"-Wirt einvernommen. Ferner hatten auch die Geschäftsleute an der Bettlachstrasse den Vorfall aus nächster Nähe mitbekommen. Trotzdem bevorzugte der militärische Untersuchungsrichter als Hauptzeugen, anscheinend ihrer Befangenheit zum Trotz, sieben Major Pelet direkt untergebene Milizen. Oblt. Ribeaupierre war zur Zeit der Tat gar nicht zugegen. Diesen Zeugen standen nur drei Grenchner gegenüber: Dr. Ruhr, Wm Ochsenbein und der verletzte Uhrmacher Hermann Güggi. Alle drei bekannten sich nicht als Augenzeugen. Bestürzt fühlte man sich rückblickend ob der schwächlichen Haltung der Gemeindebehörde, die sich weder um das Untersuchungsverfahren noch um das Schicksal der betroffenen Familien bekümmerte.

Liederliche Untersuchung

In ihrer vorfixierten Optik weigerte sich die Justiz ausser reglementsbezogenen auch politische Gesichtspunkte in ihre Erwägung einzubeziehen. Es ging ja schliesslich um Menschenleben. Pelet, so hiess es lapidar, habe lediglich seine Pflicht erfüllt. Das Gewissen des Militärrichters bot keinen Raum für die Einsicht, dass die Truppe zum Ordnungsdienst und nicht zur Niederschlagung eines Bürgerkrieges aufgeboten worden war. Leider bestellte Grenchen keinen Zivilkläger, der für die legitimen Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen und Verletzten auf die Barrikaden gestiegen wäre. Eine Gerichtsverhandlung fand daher nicht statt. Und als Solothurner Nationalrat Jacques Schmid am 4. Dezember 1918 in einer Interpellation den welschen Bundesrat Decoppet zur Rechenschaft aufforderte, antwortete ihm dieser kaltschnäuzig: "Wir verlangen von unseren Offizieren keine Rechenschaft, sie haben nur ihre Pflicht getan." Unterdessen wartet Grenchen - seit 70 Jahren - noch immer auf den versprochenen Untersuchungsbericht.

Unmut in der Oeffentlichkeit

Die Bevölkerung aller politischen Schattierungen hielt das von Eigeninteressen beleckte Verfahren der Justiz für eine Schande. Als die Empörung weiter mottete, raffte sich sogar das militärfreundliche Bürgertum zu einem Protestschritt auf. In seinem Namen attackierte Fürsprecher Dr. Fürst den Unfehlbarkeitsfimmel der Militärjustiz. Doch ein zweites Mal schlug das EMD die Tür zu.

Schatten der Toten

Schon die Griechen und Römer glaubten, irdische Blutschuld sei untilgbar. Die Rachegöttinnen holten schliesslich auch Pelet ein. Bis in seine letzten Tage fühlte er sich von den Schatten des Grenchner Traumas verfolgt. Schadenersatzforderungen in der Höhe von 115'000 Fr. konnte er zwar dank EMD von sich weisen. Trotzdem blieb er ein Gefangener seiner moralischen Schuld.

Als Hohn und Provokation musste es die Grenchner Öffentlichkeit empfinden, als die Stadt Solothurn ausgerechnet das Waadtländer Unglücksbataillon mit Major Pelet an der Spitze auszeichnete: materiell durch einen Ehrensold von 10 Fr., moralisch durch die Abgabe einer Ehrenurkunde mit dem Vermerk:

"Füs Bat 6, die dankbare Stadt Solothurn, November 1918."

1993: Rainer W. Walter hält objektive Rückschau

Zwischen Postplatz und Löwenkreuzung: Westschweizer Truppen.

Artikel aus dem Jahre 1993

1993 waren genau 75 Jahre verstrichen: 1918 forderten die Auseinandersetzungen während des Generalstreiks in Grenchen drei Menschenleben. Was die Arbeiter, die zusammen mit ihren Familien in erschreckendem Ausmasse unter den Folgen des Ersten Weltkrieges zu leiden hatten, damals im Bereich der Sozialgesetzgebung forderten, ist uns längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Ob allerdings die Wunden, die 1918 geschlagen wurden, heute auch emotional überwunden sind, erscheint noch als eine offene Frage. Werner Strub, der im "Heimatbuch Grenchen" die wichtigsten Grenchner Ereignisse von der Frühzeit bis kurz nach Beendigung des zweiten Weltkrieges chronologisch festhielt, schrieb über den "Landesstreik im November 1918" folgendes: "Die Vorfälle in Grenchen vom 12. bis 16. November 1918 ereigneten sich nach schweren Prüfungen unserer Bevölkerung und speziell des Arbeiterstandes, nach einer grossen Teuerung und Geldentwertung, nach der Dienstmüdigkeit in der Armee und nach einer opferreichen Grippe. In unserer Arbeiterschaft zeigten sich deutlich die Symptome einer wachsenden sozialen Unzufriedenheit. Die Notlage, in die der Arbeiter geraten war, zwang ihn, seine besonderen Interessen wahrzunehmen."

Jean Maurice Lätt hielt in seinem Buch "120 Jahre Arbeiterbewegung des Kantons Solothurn" fest, dass in Grenchen bereits am 2. Februar 1918 eine Protestversammlung gegen die vom Bundesrat angekündigte Zivildienstpflicht stattgefunden hatte. Diese "Zivildienstpflicht" hätte es dem Bundesrat ermöglicht, "die gesamte Bevölkerung zwischen 16 und 60 Jahren der Befehlsgewalt der Armee zu unterstellen". Reden hielten damals der Grenchner, Redaktor Max Rüdt, und Pfarrer Humbert-Droz aus La Chaux-de-Fonds. In der Protestresolution wird mit dem Landesstreik gedroht. Erst zwei Tage später wurde das sogenannte Oltner Aktionskomitee gegründet.

Keine "Sowjetregierung" Grenchen

Der Chronist Werner Strub lässt in seiner sonst eher knappen und nicht sehr detaillierten Darstellung der Ereignisse während des Generalstreikes in Grenchen Verständnis für die Notsituation der Arbeiter durchschimmern. – Eine gründlichere Darstellung, die zudem auf vorher nicht bekannten militärgeschichtlichen Akten basierte, verfasste Rolf Blaser für das "Grenchner Jahrbuch 1974". Der Verfasser stellte in seiner grundsätzlichen Arbeit fest, dass das Gerücht, wonach die Streikleitung ins Rathaus nach Solothurn berichten liess, Grenchens "Sowjetregierung" anerkenne die Gesetze nicht mehr, nichts anderes war als eine Zeitungsente. Vielmehr konnte Rolf Blaser ermitteln, dass die Versammlungen der Streikenden diszipliniert vorübergingen, und die Streikleitung immer wieder zu Ruhe und Ordnung aufgerufen habe. Ausschreitungen blieben jedoch nicht vollständig aus. So versuchten die Streikenden jene Geschäfte gewaltsam zu schliessen, die sich den Anweisungen der Streikleitung widersetzt hatten und ihre Betriebe geöffnet hielten. Dazu kam, dass einzelne Arbeitswillige aus den Fabriken geholt wurden. Man zwang sie, an der Spitze eines Umzuges der Streikenden mitzumarschieren. Aufs Konto der Streikenden gingen dann der Barrikadenbau beim Südbahnhof und die Zerstörung einer Eisenbahnweiche beim Nordbahnhof. Beide Vorkommnisse behinderten wohl den Eisenbahnverkehr, gefährdeten aber nie Menschenleben. Ursprünglich waren zwei Landsturmkompanien in Grenchen stationiert, welche den Ordnungsdienst zu versehen hatten. Die Wehrmänner stammten aus Grenchen selber und aus benachbarten Gemeinden. Für die militärische Leitung war die Ausgangslage nicht unproblematisch, besass aber den enormen Vorteil, dass sich Militärpersonen und Streikende kannten und sich gegenseitig nicht provozierten. Ein gemeinsames Erinnerungsbild beider Parteien auf der Barrikade beim Südbahnhof vermag vielleicht am ehesten noch die herrschende Stimmung wiederzugeben.

Diese offensichtlich geübte Zurückhaltung der Landsturmsoldaten wurde vom Militärdepartement als Versagen beurteilt, worauf mit Waadtländer Infanteristen und Berner Kavalleristen "fremde" Truppen nach Grenchen beordert wurden. Rolf Blaser kommt zum Schluss, dass mit der Verlegung dieser Truppen "offentsichtlich die seit Kriegsausbruch bestehenden Spannungen zwischen Welsch- und Deutschschweizern und die Differenzen zwischen Bauerntum und Arbeiterschaft" ausgenützt und bewusst als Mittel eingesetzt wurden.

Dramatische Entwicklung in Grenchen

Verschiedene Umstände, letztlich aber doch ein unentschuldbares Nicht-Verstehen der Anliegen und sozialen Nöte des Arbeiterstandes führten in Grenchen zum Tod von drei jungen Menschen. Die Truppen kamen nach Grenchen, im Glauben hier herrsche totales Chaos. Rücksichtslos liessen die Offiziere die Menschenansammlungen auflösen, und als es dabei zu Stauungen gekommen war, schoss die Truppe in die fliehende Menge. Rolf Blaser schreibt dazu: "dass wahllos Unschulidge niedergeschossen wurden, steht ausser Zweifel. Die ärztliche Unteruschung der Leichen ergab, dass zwei der Getöteten von hinten getroffen worden waren. Bei einem der Opfer handelte es sich um einen 17jährigen Jüngling aus Pieterlen, der für seine kranke Mutter in der Apotheke Medikamente besorgen sollte."

Noch im Jahre 1918 erschien die Schrift "der Generalstreik – Ein Wort zur Aufklärung". Als Herausgeberin zeichnete die freisinnig-demokratische Partei des Kantons Solothurn. An dieser Schrift erscheinen heute zwei Sachverhalte als besonders aufschlussreich: Die Solothurner Freisinnigen äusserten sich in ihrer Schrift mit keiner Zeile zu den doch nicht alltäglichen Ereignissen im Kanton Solothurn. Diese wurden offenbar ausgeklammert. Auch Namen von Solothurner Streikführern wurden keine genannt. Es schien, als wollten die Verfasser der Schrift keine kaum vernarbten Wunden aufreissen. Gleichzeitig signalisierten sie ihre Bereitschaft zur konstruktiven Diskussion, in dem unter anderem ausgeführt wird: "Zahlreiche Mängel und Uebelstände sind im Laufe des Krieges zum Vorschein gekommen, die nicht weiter bestehen dürfen." Und weiter: "Das Ziel muss sein, die Kluft zwischen Besitzenden und Besitzlosen zu verringern, die bestehenden Spannungen zu mildern und allen Volksgenossen einen Anteil an den materiellen und geistigen Gütern zu sichern, der ihren natürlichen Anlagen, ihren Leistungen und wirklichen Bedürfnissen entspricht.

Heute sind kaum Zeichen vorhanden

Die Schuldfrage wurde letztlich nie geklärt. Für viele war Redaktor Max Rüdt der Rädelsführer und gegen seine Person wurde eine systematische Hetzkampagne betrieben. Im März 1919 wurde er von einem Mitglied der Grenchner Bürgerwehr überfallen und zusammengeschlagen. Am 15. und 16. Januar 1919 versuchte der Solothurner Kantonsrat die Ereignisse politisch zu bewältigen. Für die Opfer des Generalstreiks soll im Friedhof von Grenchen ein Gedenkstein aufgestellt worden sein. Er ist verschwunden und liegt, so wird angenommen, mit Grabsteinen aufgehobener Gräber als Böschungsschutz in der Aare. Während Jahren waren im Gebäude Kirchstrasse 52 Einschussstellen zu sehen. Beim Zwischenfall in der Kirchstrasse wurden mehrere Menschen zum Teil schwer verletzt. Heute sind auch diese letzten Zeugen an den Generalstreik in Grenchen verschwunden.

Dank

Dank an Herrn Rainer W. Walter, dass der Artikel hier publizieren darf.

1998: Boris Banga und Hans Hartmann melden sich

Streikende demolieren und sperren Geleise in der Nähe des Bahnhofs Nord.

Einen Schritt in die richtige Richtung unternimmt der Grenchner Stadtpräsident und Nationalrat Boris Banga mit seiner beachtlichen und sehr deutlichen Rede vom 11. Nov. 1998: 80 Jahre Generalstreik - 12. - 14. November 1918.

Eine Passage aus der Rede von Boris Banga lässt aufhorchen und hoffen zugleich:

"Selbst eine Erinnerung an die drei unschuldigen Todesopfer fehlt. Der von der Arbeiterunion 1918 (Vereinigung von Gewerkschaft, Partei und Sportvereinen) gestiftete, auffallend grosse Granitgrabstein für Hermann Lanz, Marius Noirjean und Fritz Scholl verschwand zwischen 1948 und 1950 bei der Räumung des entsprechenden Gräberfeldes. Meines Erachtens wäre es an der Zeit, der unschuldigen Toten zu gedenken, weil sie nicht vergebens gestorben sind. "

n der WOZ Spezial "80 Jahre Generalstreik in der Schweiz" vom 5. November 1998 veröffentlicht Hans Hartmann einen Artikel "Die Schüsse von Grenchen" zu den Ereignissen während des Generalsstreiks 1918 in Grenchen.

Rede von Boris Banga vom 11. Nov. 1998

"Sozialdemokratische und gewerkschaftliche Forderungen - gestern und heute", Restaurant Löwen, Saal im 1. Stock, Grenchen, 11. November 1998, 19.00 Uhr. Eröffungsrede von Boris Banga, Stadtpräsident Grenchen, SP-Nationalrat, Co-Präsident der SP Kt. Solothurn.


Sehr geehrte Damen und Herren

Am 12. - 14. November 1918 versammelten sich in Grenchen - wie in über 100 Ortschaften in der Schweiz - Arbeiterinnen und Arbeiter, die von Lohnabbau, Arbeitslosigkeit und starken Preissteigerungen betroffen waren.

Es war das Ende des 1. Weltkrieges; tausende von Menschen in der Schweiz waren an der Grippe gestorben. Einigen wenigen Kriegsgewinnlern ging es gut; den meisten Menschen - vor allem in den Städten - ging es schlecht. Die Löhne waren in den Kriegsjahren um 30% gesunken, die Lebensmittelpreise in der gleichen Zeitspanne um ein Mehrfaches gestiegen. Und die Wohnungsnot war verheerend.

Über die Hintergründe des Generalstreiks, über die Provokationen des Bundesrates und der Militärführung werden uns berufenere Referenten informieren. Für mich bleibt festzuhalten, dass die Grenchner Arbeiterschaft mit einem Streik den Forderungen des Oltener Aktionskomitees (Oltner waren meines Wissens keine dabei) Gewicht verleihen wollte.

Auf Druck der Streikenden blieben die Geschäfte geschlossen und die Fabriken leer. An den Bahnhöfen Grenchen Nord und Grenchen Süd wurden Barrikaden errichtet und Weichenanlagen demoliert - eben um den Eisenbahnverkehr lahmzulegen. Die ersten beiden Streiktage verliefen - abgesehen von einigen Sachbeschädigungen - ruhig und ohne grössere Zwischenfälle.

Am Donnerstag, den 14. November 1918 versammelten sich Arbeiterinnen und Arbeiter auf dem Postplatz, um sich für einen Demonstrationszug zu formieren. Obwohl der Streikabbruch bereits beschlossen war, wurden Truppen aus Bern und dem Welschland nach Grenchen verlegt. Den bis zu diesem Zeitpunkt anwesenden einheimischen Ordnungstruppen wurde nicht vertraut. Sie hätten bei einem Schiessbefehl ja auf die eigenen Mitbürgerinnen und Mitbürger schiessen müssen.

Im Laufe des Nachmittags trafen die neuen Truppen ein und beurteilten die Lage falsch. Welsche Infanteristen lösten die Versammlung beim Nordbahnhof auf und jagten die aufgescheuchte Menschenmenge durch die engen Gassen. Bei der Unterführung Kirchstrasse kam es zu den ersten Schüssen; es gab mehrere Verletzte.

Danach geschah das grausame, unentschuldbare Blutbad an Unschuldigen, dessen Ablauf bis heute nie genau geklärt wurde.

Die Opfer waren:

  1. Marius Noirjean: 17-jährig, Remonteur, wohnhaft im Unterdäderiz, aus Monfaucon gebürtig. Sein Vater Vital war vor sechs Jahren aus Tramelan nach Grenchen übersiedelt, wo er als Schalenmacher in der Firma Schmitz Frères arbeitete. Marius hinterliess neben seinen Eltern, zwei Schwestern und einen Bruder. Politisch war er ungebunden. Die tödliche Kugel traf ihn auf dem Weg zur Apotheke Lenzinger, wo er für seine schwerkranke Mutter Medikamente abholen sollte.
  2. Hermann Lanz: 18-jährig, Schraubenmacher in der Eterna, aus Rohrbach gebürtig, wohnhaft an der Kastelsstrasse 5, wo sein Vater einen Hof bewirtschaftete; Hermann hinterliess ausser seiner Mutter einen Bruder und fünf Schwestern. Er hatte sich an der Demonstration nicht aktiv beteiligt.
  3. Fritz Scholl: 21-jährig, Décolleteur in der Eterna, wohnhaft in Pieterlen, Sohn eines Uhrmachers, der nebenberuflich eine kleine Landwirtschaft betrieb und auf den Verdienst seines Sohnes angewiesen war. Am Unglückstag schickte ihn die Mutter nach Grenchen, damit er im Eisenladen einen Bestandteil für die Nähmaschine und in der Apotheke Hustensirup für seine Geschwister besorge.

Die militärische Schlamperei (kein kompetenter Platzkommandant, kein Einsatzkonzept) musste zwangsläufig in eine Katastrophe münden. Ob der verantwortliche Stabsoffizier Major Pelet nun fanatisch-sinnlos Amok lief oder nur schlicht und einfach überfordert war, kann niemals mehr eruiert werden. Und dies, weil die Militärjustiz total einäugig und schluderig untersuchte. Man befragte nur Untergebene des Majors bzw. Leute, die gar nicht Augenzeugen waren. Der Interpellation von Nationalrat Jacques Schmid kann sogar entnommen werden, dass den Opfern aus 50cm bzw. 4m Entfernung von hinten durch den Kopf geschossen wurde. Ich zitiere: ”Dem toten Lanz musste man noch beide Hände aus den Hosentaschen reissen, ein Beweis, wie feige dieser Mord ausgeübt wurde.”

Es fand keine Gerichtsverhandlung statt, weil auch kein Zivilkläger für die Verletzten und Hinterbliebenen bestellt wurde. Selbst bürgerliche Kreise rafften sich später zu einer Protestschrift auf, was jedoch beim EMD ebenfalls nichts bewirkte.

Einzig Max Rüdt, Lokalredaktor der ”Neuen Freien Zeitung” und Grenchner Gemeinderat, wurde als Präsident der Streikleitung für die blutigen Ausschreitungen verantwortlich gemacht und zu vier Wochen Gefängnis verurteilt. Es folgten eine Hetzkampagne in der bürgerlichen Presse, der Ausschluss aus seinen politischen Ämtern und aus der sozialdemokratischen Partei Solothurn.

Bereits damals gerieten die gewerkschaftlich-sozialdemokratischen und bürgerlichen Kräfte hart aneinander. Am 15. November 1918 rief der Ammann im Namen des Gemeinderates zur Ruhe und Besonnenheit auf; der Armee-Einsatz wurde nur leicht kritisiert: ”Der Gemeinderat schliesst sich der in der Bevölkerung herrschenden Entrüstung und des Protestes an, dass Donnerstag mittag durch militärische Massnahmen drei junge Männer erschossen und einer lebensgefährlich verwundet worden sind. Er vertritt die Ansicht, dass ein Scharfschiessen unbegreiflich und durch andere Massnahmen hätte ersetzt werden können. Der Gemeinderat spricht den Hinterlassenen und betroffenen Opfern sein Beileid aus.”

Anderntags wehrten sich die Gemeinderatsfraktionen der Freisinnigen-Demokratischen Partei und der Volkspartei wie folgt öffentlich: ”Der Gemeinderat fasste nur den Beschluss, eine beruhigende Proklamation an die Bevölkerung zu erlassen und die Behördenmitglieder zur Teilnahme an der Beerdigung der getöteten Personen einzuladen, als konventionelle Sympathiebezeugung für die Angehörigen. Dabei wurde ausdrücklich betont, dass weder die Proklamation, noch die Teilnahme an der Beerdigung den Ausdruck eines Protestes enthalten solle. Vielmehr sprechen wir den wackeren Soldaten unseren innigsten Dank aus, dass sie durch ihr tatkräftiges und taktvolles Eingreifen die Revolution niedergeworfen und uns vor schlimmeren Heimsuchungen geschützt haben.”

Als Höhepunkt, ja als Provokation musste es die Grenchner Öffentlichkeit empfinden, dass die Stadt Solothurn ausgerechnet das Waadtländer Unglücksbatallion mit Major Pelet an der Spitze auszeichnete, materiell durch einen Ehrensold von 10 Franken, moralisch durch die Abgabe der Ehrenurkunde mit dem Vermerk: ”Füs Bat 6, die dankbare Stadt Solothurn, November 1918”.

Die Grenchner Geschichte über diesen 14. November 1918 ist heute noch nicht aufgearbeitet; je nach politischem Standpunkt finden sich entsprechend gefärbte Arbeiten. Selbst eine Erinnerung an die drei unschuldigen Todesopfer fehlt. Der von der Arbeiterunion 1918 (Vereinigung von Gewerkschaft, Partei und Sportvereinen) gestiftete, auffallend grosse [[#Der verschwundene Gedenkstein für die Grenchner Opfer des Generalstreiks 1918 | Granitgrabstein]] für Hermann Lanz, Marius Noirjean und Fritz Scholl verschwand zwischen 1948 und 1950 bei der Räumung des entsprechenden Gräberfeldes. Meines Erachtens wäre es an der Zeit, der unschuldigen Toten zu gedenken, weil sie nicht vergebens gestorben sind.

Artikel von Hans Hartmann, Historiker, vom 5. Nov. 1998
  • "Die Schüsse von Grenchen"[15]

R. Blaser u. A. Streiff bereichern mit ihren Folgerungen den Rückblick

Zwei Standpunkte und Schlussfolgerungen

Eine sehr interessante Sicht auf die Generalstreik-Ereignisse in Grenchen öffnet die Gegenüberstellung der persönlich gefärbten Schlussfolgerungen aus den beiden wissenschaftlichen Arbeiten von Rolf Blaser und Andreas Streiff. Es ist den Leserinnen und Lesern überlassen, eine eigene Meinung zu bilden:

Rolf Blaser's aus dem Studium der Akten gewonnene Sicht der Ereignisse

Aus: Blaser Rolf: Grenchen im Generalstreik 1918. Historisches Seminar der Univ. Bern, Seminararbeit bei Prof. H. von Greyerz, 1969.

Grenchen hat mit seinen drei Todesopfern durch den Generalstreik eine traurige Berühmtheit erlangt. Es drängt sich die Frage auf: Waren die Ausschreitungen der Streikenden in Grenchen so gefährlich, dass ein Scharfschiessen unumgänglich wurde? Oder waren folgenschwerer als andernorts nicht sosehr diese Ausschreitungen als das ungerechtfertigt harte Eingreifen der Ordnungstruppen?

Getrennt von der reinen Dokumentation, erlaubt die Beurteilung der Streiktage eine ebenfalls sachlich orientierte, aber persönlich weniger zurückhaltende Stellungnahme. Nicht d i e Wahrheit über den Generalstreik in Grenchen, sondern meine aus dem Studium der Aktien gewonnene Sicht der Ereignisse ist in folgenden Punkten zusammengefasst.

1.

Das Grenchener Tagblatt beginnt seinen ausführlichen Bericht über die Novemberstreiktage mit einem bemerkenswerten Eingeständnis:

"Dienstagmorgen ruhte die Arbeit überall und um 9 Uhr eröffnete der Leiter des Streikes in Grenchen, Redaktor Max Rüdt, die erste öffentliche Versammlung auf dem Postplatz. Er legte die Gründe dar, die das Oltener Aktionskomitee veranlasst hatten, den Landesstreik zu proklamieren ... Zum Schluss forderte er alle Anwesenden auf, sich der grössten Ruhe zu befleissen, Ruhe sei des Bürgers erste Pflicht."

Also selbst das bürgerliche Grenchener Tagblatt musste anerkennen, dass die Versammlungen der Streikenden auf dem Postplatz diszipliniert durchgeführt wurden und dass gerade Streikleiter Max Rüdt wiederholt zu Ruhe und Ordnung mahnte.

2.

Im Anschluss an die Versammlungen vom Mittwoch und Donnerstag (13. und 14. November 1918) versuchten Streikende jene Geschäfte, die entgegen den Anordnungen der Streikleitung geöffnet hatten, gewaltsam zu schliessen. Einzelne Arbeitswillige (Streikbrecher) wurden aus den Fabriken herausgeholt und gezwungen, an der Spitze eines Umzuges durch das Dorf zu marschieren. Wir glauben gerne, dass sie dabei beschimpft wurden und einige Püffe einstecken mussten. Aber ebensowenig wie ein beschädigtes Fabriktor oder zerbrochene Fensterscheiben rechtfertigten diese kleinen Ausschreitungen das verhängnisvolle zusätzliche Truppenaufgebot.

Der Kommandant der Landstrumkompagnie III/25 hatte übrigens die Zusicherung erhalten, "dass keine Ausschreitungen stattfinden werden und dass die Fabriken nicht bewacht zu werden brauchten, wenn nirgends gearbeitet würde." Wie aus einer Zeugeneinvernahme hervorgeht, war aber der betreffende "Arbeitswillige" auf besonderen Befehl seines Patrons zur Arbeit erschienen. Man wird folglich den Fabrikanten den Vorwurf nicht ersparen können, die Streikenden zu unüberlegten Handlungen herausgefordert zu haben.

3.

Mittwoch, 13. November 1918, wurden auf der Station Grenchen-Süd die Geleise verbarrikadiert, nachdem Solothurn einen Extrazug bis Biel angekündigt hatte. Auch der Bahnverkehr über Grenchen-Nord wurde verunmöglicht. Am Donnerstagvormittag gab eine Anfrage von Delsberg, ob ein Zug die Station Grenchen-Nord passieren könnte, den Anlass zum Demolieren der Weichenanlage am nördlichen Stationseingang. Diese Zwischenfälle verstiessen eindeutig gegen die Anordnungen des Oltener Aktionskomitees. Wie weit sie von der lokalen Streikleitung gebilligt oder zumindest geduldet wurden, wird aus den Akten nicht ganz klar.

Eine direkte Gefährdung von Menschenleben bestand in beiden Fällen nicht und wäre zweifellos auch nicht im Sinn der Streikenden gewesen. Der Barrikadenbau und die Beschädigung der Weichen geschahen nicht etwa heimlich, sodass sofort Gegenmassnahmen eingeleitet werden konnten. Der von Delsberg avisierte Zug wurde gar nicht angeordnet, und der von Solothurn kommende Extrazug blieb in der Nachbargemeinde Bettlach stationiert.

Vom Barrikadenbau auf dem Bahnhofareal Genchen-Süd sind Fotos erhalten. Wer diese Fotos kennt, wird nicht mehr ein "Komplott" in Betracht zeihen. Eine Aufnahme vereinigt Streikende und Landsturmsoldaten zu einem denkbar unrevolutionären Gruppenbild. Anhand dieser Aufnahmen hätte sich die Täterschaft mit Leichtigkeit ermitteln lassen. Die "gut organisierte Menschenjagd" hingegen konnte nicht diesem Zweck dienen.

4.

Den Ordnungsdienst in Grenchen versahen ursprünglich die Landsturmkompagnien III/25 und III/27, welche sich grösstenteils aus der Gemeinde selbst und aus Nachbargemeinden rekrutierten. Im Ernstfall hätten sie somit gegen ihre eigenen Angehörigen und Bekannten und als Gewerkschaftsmitglieder gegen ihre Organisation und ihre eigenen Anordnungen eingreifen müssen. Diese bestimmt heikle und vom militärischen Standpunkt aus ungünstige Situation hat sich unseres Erachtens auch positiv ausgewirkt. Man provozierte aus diesem Grund keine unnötigen Zusammenstösse mit der Bevölkerung. Von "Meuterei" oder "Insubordination" konnte zwar in den betreffenden Kompagnien nach dem Untersuchungsergebnis "keine Rede sein", "wenn auch ein Befehl zum Schiessen oder Bajonettangriff kaum von allen ausgeführt worden wäre". Die Vorgesetzten waren sich dessen bewusst und hielten sich klugerweise zurück bei Bagatellfällen wie der eigenmächtigen Sperrung der Volksküche für das Militär durch das Streikkomitee.

Die nicht absolute, d.h. nicht blinde Zuverlässigkeit der Landsturmkompagnien wurde vom Militärdepartement als vollständiges Versagen ausgelegt und mit der Verlegung von "fremden" Einheiten nach Grenchen beantwortet. Es scheint, als habe man beim Einsatz von "kaltblütigen" Waadtländer Infanteristen und "markanten" Berner Kavalleristen bewusst den gärenden Konflikt zwischen Welsch und Deutsch und zwischen Bauerntum und Arbeiterschaft ausgespielt. Darin liegt eine Erklärung für das forcierte Vorgehen der neuen Ordnungstruppen am Donnerstagnachmittag, zu einem Zeitpunkt also, da der Streik eigentlich schon beigelegt war.

5.

Die tödlichen Schüsse fielen durch einen Zug Waadtländer Infanteristen, Angehörige des Füs. Bat. 6. Die kleine Truppe war nach Grenchen beordert worden, ohne über ihre Funktion richtig orientiert zu sein. Als der verantwortliche Major am Donnerstagmittag eintraf, war der Zug beim Bahnhof Nord stationiert. Wir folgen dem Bericht des Kommandanten:

"Der Bahnhofplatz war mit ca. 100 – 150 Manifestanten besetzt, die Soldaten befanden sich vor dem Gebäude und waren im Begriffe die Suppe zu essen".

Die Lage war offensichtlich keineswegs bedrohlich. Die Weichen waren ausser Betrieb geesetzt, aber die Aufregung hatte sich schon wieder gelegt. Kein Eingreifen der Ordnungstruppe konnte die Ausschreitungen vom Vormittag ungeschehen machen. Trotzdem erliess der Major den uneinsichtigen Befehl, "dass jegliche Ansammlungen und Umzüge verboten sind und nicht geduldet werden, liess den Bahnhofplatz räumen und teilte danach seinen Zug, um Ansammlungen im Dorf zu zerstreuen. "Es ging den Obermilitaristen aber anscheinend zu langsam", und die erste Schussabgabe beim Bahnviadukt an der Kirchstrasse hatte zwei Verwundete zur Folge. Auch an der Solothurnstrasse kam es zu einer Stauung, als die Menge versuchte, sich durch das enge Gässchen gegen den Schmiedehof zu flüchten.

Um die Leute zu vertreiben, befahl ich meinen drei Mann: "Pour tirer – armes," was sofort befolgt wurde; ich wollte mit diesem Befehl die Leute zurückschrecken, was mir auf dem ganzen Weg mit dem gleichen Mittel gelungen war. Da dieses Mittel hier vesagte, befahl ich: "Feu" ...

Aus der Schilderung des Majors wird deutlich, dass er mit dem Schiessbefehl die Leute eigentlich nur zurückschrecken wollte. Als er damit keinen Erfolg hatte, mussten drei junge Männer sterben, aus Prestigegründen, wie der Kommandant selbst eingesteht: "weil das Schiessen in die Luft den Eindruck gemacht hätte, dass wir Angst haben." Also eine Kurzschlusshandlung des verantwortlichen Majors, keine notwendige, gezielte militärische Aktion.

Dass wahllos auf Unschuldige geschossen wurde, steht ausser Zweifel. Die ärztliche Untersuchung ergab, dass zwei der Getöteten von hinten erschossen worden waren. Bei einem der Todesofper handelte es sich um einen 17 jährigen Jüngling aus der Nachbargemeinde Pieterlen, der für seine kranke Mutter in der Apotheke ein Medikament besorgen wollte. Einer der Gefallenen hatte noch beide Hände in den Hosentaschen. Wie konnte da Bundesrat Decoppet auf die absurde Idee kommen (in seiner Beantwortung der Interpellation Schmid), das Militär sei mit Steinen beworfen worden! Der Kommandant der Patrouille erwähnt davon kein Wort.

Wir entnehmen seinem Bericht: Die Truppe wurde ausgepfiffen und beschimpft. Es ertönten Rufe wie "A bas l'armée, vive les Bolchevikis[13]" Die Waadtländer sollen mit "sales boches" und "cochons" tituliert worden sein. Als die bürgerliche Presse mit diesen harmlosen, im Grund lächerlichen Ausfällen gegen das Militär das Scharfschiessen zu rechtfertigen versuchte, entgegnete der damalige protestantische Pfarrer richtig:

"Wenn in den letzten Tagen auf jede Beleidigung des Militärs so prompt wie in Grenchen mit Blei geantwortet worden wäre, hätten wir als Ergebnis des Landesstreiks in der Schweiz herum nicht ein halbes Dutzend, sondern einige Tausend Tote zu verzeichnen. Und wenn das französische Schimpfwort auch wirklich gefallen ist, so muss gesagt werden, dass sich die Volksbewegung der letzten Tage unter anderem auch gegen jenen undemokratischen Geist in der Armee richtete, der meint, die verletzte Ehre eines Offiziers mit drei geopferten Menschenleben wiederherstellen zu müssen. Dieser Punkt ist es vor allem, der eine Untersuchung heischt..."

Aus den Akten geht hervor, dass diese Untersuchung für die Verletzten und die Hinterbliebenen der drei Todesopfer ergebnislos verlief. Der Bürgerblock war stark genug, das offene Unrecht auf sich beruhen zu lassen.

6.

Einen etwas zwiespältigen Eindruck macht die Person des lokalen Streikleiters Max Rüdt. Als Redaktor der sozialdemokratischen Neuen Freien Zeitung war er natürlich auch persönlichen Anfeindungen und Verleumdungen ausgesetzt. Wir glauben nicht, dass man die vom Oltener Aktionskomitee nicht gebilligten Ausschreitungen seiner "Hetzarbeit" zur Last legen darf. Es scheint vielmehr, als habe er die Führung über die aufgebrachte Arbeiterschaft verloren. Offenbar fand Rüdt, wie er sich selber beklagte, zu wenig Rückhalt bei den älteren, gesetzteren Genossen. Mehr nur dem Namen nach Streikleiter, musste er dennoch vor Gericht als Sündenbock herhalten. Seine Behauptung, er sei nie für den Generalstreik eingetreten, überrascht allerdings, gewinnt man doch eher den Eindruck, er habe sich vielleicht von seiner Stellung auch persönliche Vorteile versprochen. Um einen "Berufsrevolutionär" kann es sich bei Max Rüdt aber nicht im entferntesten gehandelt haben, sonst hätte er sich nicht bereits wenige Monate nach dem Generalstreik, von der Partei bitter enttäuscht, ganz von der Politik zurückgezogen.

Anmerkung von A. Fasnacht: Dieser Teil der Proseminararbeit diente als Grundlage für Blaser's Beitrag im Grenchner Jahrbuch 1974. Die Nummern-Hinweise auf Quellen wurden nicht eingesetzt.

Andreas Streiff's Schlusskapitel seiner Arbeit

Schlusskapitel der Seminararbeit von Andreas Streiff, Wiedergabe der Seiten 18-21.

Schluss

Die mir momentan zur Verfügung stehenden Akten erlauben keine abschliessende Beurteilung der Grenchner Vorfälle. In den Dokumenten der Militärjustiz finden sich Hinweise auf Schriftstücke, die in den Dossiers nicht enthalten sind.

Die Fragen bleiben offen. War der Schusswaffeneinsatz wirklich notwendig? Die kurze Einsatzdistanz (max. drei Meter) und die brutale Treffsicherheit der Schützen lassen auf eine Notwehrsituation oder auf äusserste Entschlossenheit schliessen. Aus welchen Gründen ist der Major mit nur drei Mann die Solothurnstrasse hinunter vorgedrungen? Warum hat der Kommandant kurz zuvor neun Füsiliere seiner Gruppe zurück geschickt? Hat er sich fahrlässig oder absichtlich in eine Notwehrsituation hineinmanövriert? In der Neuen Freien Zeitung vom 16.11.1918 wird behauptet, der Major hätte sich die einzigen Schiesswilligen der Kompagnie ausgesucht. Damit wird der Zwischenfall zur blutigen Racheaktion verzerrt. In der Grabrede für den gefallenen Hermann Lanz geisselt Pfr. Hubacher

"...jenen undemokratischen Geist der Armee, der meint, die verletzte Ehre eines Offiziers mit drei geopferten Menschenleben wiederherstellen zu müssen".

In einer von Ammann Guldimann redigierten " Bekanntmachung" wird erklärt, dass der Gemeinderat die Ansicht vertrete, dass ein Scharfschiessen unbegreiflich sei und durch andere Massnahmen hätte ersetzt werden können.

Möglicherweise ist im Zeitpunkt der Schussabgabe in der Solothurnstrasse bereits genügend Militär im Ort gewesen, so dass die Ordnung auch mit einem massiveren Einsatz (mehr Soldaten – weniger Blut), allenfalls mit Gewehrkolben und Fäusten, hätte ohne Blutvergiessen hergestellt werden können. Sicher war es am Donnerstagabend nur noch eine Frage der Zeit, bis die Ruhe wieder einkehrte.

In der lokalen Presse jener Tage wird die Frage aufgeworfen, wer schuld am blutigen Ausgang der Grenchner Unruhen sei. "Das Militär haben die Arbeiterführer nicht gerufen. Ohne dasselbe wäre jedenfalls das Unglück in Grenchen nicht passiert", schreibt Nationalrat Schmid in der Neuen Freien Zeitung vom 16.11.1918. In der Grabrede für den erschossenen Lanz fordert Hubacher:

"Die Bevölkerung von Grenchen hat ein Recht darauf zu wissen, ob sie zu einem militärischen Abenteuerstreich missbraucht worden ist oder ob wirklich nur eine unglückliche Verkettung besonderer Umstände, ein bedauernswerter Unglücksfall vorliegt"

Die Exzesse in Solothurn und Grenchen seien das Resultat einer jahrelangen Hetzarbeit der Neuen Freien Zeitung erklärt Hermann Obrecht im Solothurner Kantonsrat.

Die Gemeinderatsfraktionen der FDP und der Volkspartei erklären in einem am 16. November gedruckten Flugblatt die bedauerlichen Ausschreitungen seien die Folge der aufreizenden Reden Redaktors Rüdt.

In einem Bulletin des Grenchner Tagblatts wird bereits am 14. November erklärt:

"Streikende, die durch die Agitation überzeugt waren, dass das Militär nicht auf die Menge schiessen würde, weigerten sich, den Befehlen der Truppe Folge zu leisten. Die Patrouillen machten von der Waffe Gebrauch."

Die Streikleitung wird beschuldigt, die Bevölkerung aufgehetzt und falsch informiert zu haben. Es scheint, das Militär hat mit Scharfschiessen beweisen müssen, dass es entschlossen sei, den Auftrag gegen den Willen der Streikenden durchzusetzen. Das Grenchner Tagblatt stellt fest, es hätte wie "gewöhnlich in solchen Fällen" Unschuldige getroffen und fährt beinahe versöhnlich fort: "Sind es vielleicht Familienväter oder ältere Arbeiter gewesen, die an den unschönen Radauszenen teil genommen haben? Nein, eine Gesellschaft von 50 bis 100 jüngere, fanatisierte Leute, ohne Lebenserfahrung, Leute, die nichts zu verlieren und alles zu gewinnen haben, waren es, die unter der Anführung von Rüdt versuchten, Grenchen zu terrorisieren."

Kritisiert werden müssen die unklaren Unterstellungsverhältnisse, das Fehlen eines Platzkommandanten und der unglückliche Entscheid der aufbietenden Stelle, die Grenchner Landsturm Kompagnie im Ort selber für den Ordnungsdienst einzusetzen.

In den Landsturm Kompagnien sind vor der Demobilisierung Untersuchungen wegen allfälliger Meuterei und Gehorsamsverweigerung vorgenommen worden. Keiner der befragten Offiziere zweifelte an der Zuverlässigkeit der Truppe. Vermutlich, um das Datum der Entlassung der Kompagnie nicht hinauszuzögern. Fälle von Insubordination oder gar Meuterei konnten somit keine festgestellt werden. Die Frage, ob durch das zaghafte Verhalten und das versäumte Eingreifen die Landsturm Kommandanten eine Mitschuld an der unglücklichen Entwicklung des Grenchner Streikgeschehens treffe, ist nicht gestellt worden.

Am 4. Dezember 1918 reicht Nationalrat Schmid, Olten, folgende tendenziös formulierte Interpellation ein:

"Weiss der Bundesrat, dass während den Tagen des Landesgeneralstreiks in Grenchen von den dort anwesenden Truppen grundlos auf das Volk geschossen und 3 Arbeiter getötet wurden, und kann er drüber Auskunft geben, ob die Schuldigen dieses Arbeitermordes zur Rechenschaft gezogen werden?"

In seiner Antwort vom 10. Dezember 1918 erklärt Bundesrat Decoppet unter anderem:

"Nach dem Reglement war die Truppe zum Waffengebrauch berechtigt. Sollte sich die kleine Truppe etwa schimpflich zurückziehen? Die Truppe ist nicht schuld an den drei Opfern. Schuldig sind die, die die Truppe gereizt, sie zur Revolution aufgefordert haben."

Anmerkung von A. Fasnacht zur Textübernahme: Die Nummern-Hinweise auf Quellen habe ich nicht eingesetzt, Abkürzungen wurden aufgelöst und ausgeschrieben. A. Streiff verfasste seine Arbeit für ein Seminar "Ordnungseinsätze der Schweizer Armee" und nahm demzufolge den entsprechenden, themenbezogenen Standpunkt ein.

Dank

Dank an Herrn Rolf Blaser und Herrn A. Streiff für die Erlaubnis, diese Auszüge hier wiedergeben zu dürfen.

Die 27 vom Kultur-Historischen Museum entwickelten Plakate der Sonderausstellung Generalstreik 1918 in Grenchen, vom 23. Oktober 2008 bis 11. Februar 2009

Die 27 Plakate sind als PDF einsehbar.

Generalstreik 1918 in Grenchen. Illustrierte Beschreibung der Ereignisse in Grenchen und Region

98 Seiten. Begleitheft zur Ausstellung des Kultur-Historischen Museums, 23. Okt. 2008 bis 11 Feb. 2009.

Juristische Folgen

Zur Dokumentation der Ereignisse in Grenchen während des Generalstreiks 1918 gehört auch der Blick auf die rechtlichen Folgen.

Die Ausschreitungen in Grenchen brachte man, soweit strafrechtlich relevant, vor das Amtsgericht Solothurn-Lebern, das sein Urteil am 14. März 1919 sprach. Von 19 Angeklagten verurteilte das Gericht deren 10 zu Gefängnisstrafen oder Bussen.

Die Zuwiderhandlungen gegen die Bundesrätliche Verordnung vom 11. November 1918 hingegen behandelte erst im November 1919 das Territorialgericht 4, das am 3., 4. und 5. November in Solothurn tagte. Aus heutiger Sicht fällte das Territorialgericht unverständlich harte Urteile. Angeklagt waren 36 Personen, verurteilt wurden deren 28.

Auf der Seite der Armee fanden vor allem Untersuchungen statt über das Verhalten und die Zuverlässigkeit der Landsturmkompanien III/25 und III/27, die in Grenchen Ordnungsdienst zu leisten hatten und deren Mannschaft vorwiegend aus Grenchnern und aus Einwohnern der Nachbargemeinden bestand. Ein Telegramm des Militärdepartements Solothurn an das Territorialkommando 2 Neuenburg erwähnte diese Landsturmkompanien wie folgt: "Landsturmkompagnien haben mit wenig Ausnahmen vollständig versagt und mit Streikenden sympathisiert". Weiter unten im Telegrammtext heisst es: "3/25 Grenchen wird da vollständig versagt heute nach Selzach disloziert".

Dr. Rolf Blaser, der die Akten über den Generalstreik in Grenchen eingehend studiert hatte, kam hinsichtlich des Verhaltens der beiden Landsturm Kompanien III/25 und III/27 zu den folgenden Ueberlegungen:

Zitat aus der Proseminararbeit Blaser:

Den Ordnungsdienst in Grenchen versahen ursprünglich die Landsturmkompagnien III/25 und III/27, welche sich grösstenteils aus der Gemeinde selbst und aus Nachbargemeinden rekrutierten. Im Ernstfall hätten sie somit gegen ihre eigenen Angehörigen und Bekannten und als Gewerkschaftsmitglieder gegen ihre Organisation und ihre eigenen Anordnungen eingreifen müssen. Diese bestimmt heikle und vom militärischen Standpunkt aus ungünstige Situation hat sich unseres Erachtens auch positiv ausgewirkt. Man provozierte aus diesem Grund keine unnötigen Zusammenstösse mit der Bevölkerung. Von "Meuterei" oder "Insubordination" konnte zwar in den betreffenden Kompagnien nach dem Untersuchungsergebnis "keine Rede sein", "wenn auch ein Befehl zum Schiessen oder Bajonettangriff kaum von allen ausgeführt worden wäre". Die Vorgesetzten waren sich dessen bewusst und hielten sich klugerweise zurück bei Bagatellfällen wie der eigenmächtigen Sperrung der Volksküche für das Militär durch das Streikkomitee.

Die nicht absolute, d.h. nicht blinde Zuverlässigkeit der Landsturmkompagnien wurde vom Militärdepartement als vollständiges Versagen ausgelegt und mit der Verlegung von "fremden" Einheiten nach Grenchen beantwortet. Es scheint, als habe man beim Einsatz von "kaltblütigen" Waadtländer Infanteristen und "markanten" Berner Kavalleristen bewusst den gärenden Konflikt zwischen Welsch und Deutsch und zwischen Bauerntum und Arbeiterschaft ausgespielt. Darin liegt eine Erklärung für das forcierte Vorgehen der neuen Ordnungstruppen am Donnerstagnachmittag, zu einem Zeitpunkt also, da der Streik eigentlich schon beigelegt war.

Ende Zitat

Die eigentliche Bluttat hingegen wurde von der Militärjustiz sehr oberflächlich untersucht. Diese halbherzige Untersuchung beschreibt Hans Ryf in seinem Artikel, veröffentlicht im GT vom 26. Nov. 1988, mit den folgenden treffenden Worten:

Zitat Hans Ryf:

Einäugige Militärjustiz Als Zeuge der grausamen Tat wurden weder Anrainer Baumann (Wirt zur "Sonne") noch der "Ochsen"-Wirt einvernommen. Ferner hatten auch die Geschäftsleute an der Bettlachstrasse den Vorfall aus nächster Nähe mitbekommen. Trotzdem bevorzugte der militärische Untersuchungsrichter als Hauptzeugen, anscheinend ihrer Befangenheit zum Trotz, sieben Major Pelet direkt untergebene Milizen. Oblt. Ribeaupierre war zur Zeit der Tat gar nicht zugegen. Diesen Zeugen standen nur drei Grenchner gegenüber: Dr. Ruhr, Wm Ochsenbein und der verletzte Uhrmacher Hermann Güggi. Alle drei bekannten sich nicht als Augenzeugen. Bestürzt fühlte man sich rückblickend ob der schwächlichen Haltung der Gemeindebehörde, die sich weder um das Untersuchungsverfahren noch um das Schicksal der betroffenen Familien bekümmerte.

Liederliche Untersuchung In ihrer vorfixierten Optik weigerte sich die Justiz ausser reglementsbezogenen auch politische Gesichtspunkte in ihre Erwägung einzubeziehen. Es ging ja schliesslich um Menschenleben. Pelet, so hiess es lapidar, habe lediglich seine Pflicht erfüllt. Das Gewissen des Militärrichters bot keinen Raum für die Einsicht, dass die Truppe zum Ordnungsdienst und nicht zur Niederschlagung eines Bürgerkrieges aufgeboten worden war. Leider bestellte Grenchen keinen Zivilkläger, der für die legitimen Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen und Verletzten auf die Barrikaden gestiegen wäre. Eine Gerichtsverhandlung fand daher nicht statt. Und als Solothurner Nationalrat Jacques Schmid am 4. Dezember 1918 in einer Interpellation den welschen Bundesrat Decoppet zur Rechenschaft aufforderte, antwortete ihm dieser kaltschnäuzig: "Wir verlangen von unseren Offizieren keine Rechenschaft, sie haben nur ihre Pflicht getan." Unterdessen wartet Grenchen - seit 70 Jahren - noch immer auf den versprochenen Untersuchungsbericht.

Ende Zitat

Verordnung des Bundesrates vom 11. Nov. 1918 gegen die Gefährdung und Störung der inneren Sicherheit

Abgedruckt in der Schweizerischen Gesetzessammlung, Jahrgang 1918, Nr. 71; Bern, 11. November 1918.

Verordnung betreffend Massnahmen gegen die Gefährdung und Störung der inneren Sicherheit der Eidgenossenschaft; Bern 11. November 1918. Abgedruckt in der Schweizerischen Gesetzessammlung, Jahrgang 1918, Nr. 71; Bern, 11. November 1918, S. 1161 ff.

Der schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 202 der Militärorganisation vom 12. April 1907, Artikel 102, Ziffer 9 und 10, der Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874, sowie auf den Bundesbeschluss vom 3. August 1914 betreffend Massnahmen zum Schutze des Landes und zur Aufrechterhaltung der Neutralität, beschliesst:

Artikel 1. Die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Militärverwaltung des Bundes und der Kantone, mit Einschluss der Militäranstalten und Militärwerkstätten, sowie diejenigen der öffentlichen Verkehrsanstalten sind den Militärgesetzen unterstellt.

Artikel 2. Die in Artikel 1 genannten, sowie die übrigen Beamten, Angestellten und Arbeiter der Bundesverwaltung mit Einschluss der Nationalbank, die an einer Arbeitseinstellung teilnehmen, werden wegen dieser Teilnahme mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Busse bis zu Fr. 1'000.- bestraft. Beide Strafen können verbunden werden.

Artikel 3. Wer die in Artikel 2 genannten Beamten, Angestellten oder Arbeiter zur Verletzung ihrer Amts- oder Dienstpflicht, insbesondere zur Arbeitseinstellung auffordert oder verleitet, wer zur Verletzung einer militärischen Dienstpflicht auffordert oder einen Militärpflichtigen zur Verletzung einer militärischen Dienstpflicht verleitet, wird, wenn nicht schwerere Strafbestimmungen anzuwenden sind, mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Busse bis zu Fr. 1'000.- bestraft. Beide Strafen können verbunden werden.

Artikel 4. Wer zur Vorbereitung oder Unterstützung einer Arbeitseinstellung vorsätzlich den Betrieb einer öffentlichen Verkehrsanstalt, namentlich den Eisenbahn-, Post-, Telegraphen- oder Telephonbetrieb oder den Betrieb einer zur allgemeinen Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser, Licht, Kraft oder Wärme dienenden Anstalt oder Anlage hindert oder stört, wer zu diesen Vergehen auffordert, wird, wenn nicht schwerere Strafbestimmungen anzuwenden sind, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestaft.

Artikel 5. Wer sich den von den Platzkommandanten oder den ihnen unterstellten Organen erlassenen Anordnung zur Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung widersetzt, wer eine auf Anordnung der Platzkommandanten oder der ihnen unterstellten Organe verhaftete Person befreit oder zu befreien versucht, wer die Platzkommandanten oder die ihnen unterstellten Organe angreift, bedroht oder beleidigt, wer zu diesen Vergehen auffordert, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Busse bis zu Fr. 100.- bestraft. Beide Strafen können verbunden werden. Wird das Vergehen von einem zusammengerotteten Haufen begangen, so wird jeder, der an der Zusammenrottung teilnimmt, mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft.

Artikel 6. Gegen Ausländer kann Landesverweisung bis auf 20 Jahre oder auf Lebenszeit ausgesprochen werden.

Artikel 7. Werden die Vergehen mittelst der Druckerpresse oder auf ähnliche Weise begangen, so finden die Artikel 69 bis 72 des Bundesgesetzes vom 4. Februar 1853 über das Bundesstrafrecht der schweizerischen Eidgenossenschaft Anwendung.

Artikel 8. Die in dieser Verordnung bezeichneten strafbaren Handlungen werden von den Militärgerichten verfolgt und beurteilt. Gegenstände, die zu einem Vergehen gedient haben oder für die Verübung eines Vergehens bestimmt waren oder durch ein Vergehen hervorgebracht worden sind, werden eingezogen.

Artikel 9. Die Bestimmungen des Militärstrafgesetzbuches über Aufruhr, Meuterei und Insubordination bleiben für die gemäss Artikel 1 der Militärstrafgerichtsordnung dem Militärstrafgesetz unterworfenen Personen vorbehalten.

Artikel 10. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Der Bundesrat wird den Zeitpunkt bestimmen, in dem sie ausser Kraft tritt.

Bern, den 11. November 1918.

Im Namen des schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Calonder Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann

Amtsgericht Solothurn-Lebern: Grenchner Streikprozess März 1919

Auf Anordnung der Streikleitung werden Ladengeschäfte geschlossen. Bahnhofstrasse, oben Löwenkreuzung mit Restaurant Schweizerhalle.

Sitzung des Amtsgerichtes von Solothurn-Lebern, Dienstag, den 4. März 1919 – Freitag, den 14. März 1919. 19 Angeklagte
Aus dem Amtsgerichtsprotokoll, S. 189-218, Urteilsbegründung, Urteil.

Urteilsbegründung

Die Beklagten werden belangt wegen den Vorfällen in Grenchen zur Zeit der Novemberstreiktage. Die Vorfälle spielten sich ab unter der Leitung des Streikkomitees und speziell der engeren Streikleitung, genannt Streikausschuss.

Die Streikenden hielten jeweils vor dem Postgebäude ihre Versammlungen ab und zogen dann durch die Strassen Grenchens, um einerseits jene Geschäfte, die entgegen den Befehlen der Streikleitung gleichwohl ihre Lokale offen hielten, gewaltsam zu schiessen und in jenen Fabriken, wo gearbeitet wurde, das Arbeiten zu verhindern. Bei den Fabriken Kurt, Stroun und Vogt kam es zu Ausschreitungen.

Der Beklagte Rüdt wird belangt wegen unbefugter Ausübung amtlicher Verrichtungen. Er schrieb unterm 13. November 1918 eine Karte, die lautet: "Der Kaminfeger Hofer hat Berechtigung bei Schweingruber und Rössli (Uebersax) sowie bei Rhyser seiner Arbeit nachzugehen." Eine weitere Verfügung von Rüdt an die Volksküche Grenchen lautet: "Wir heben hiermit alle ergangenen Befehle, die von amtlicher Seite ergangen sind, auf. Das Volksküchenpersonal hat am Morgen nicht in Aktion zu treten, sondern nur am Mittag für die Arbeiter. Die Eidgenossen sollen selbst für Kessel und anderes für die Truppen sorgen." Der Beklagte gesteht auch zu, diese Erlasse geschrieben zu haben, erblickt jedoch darin keine Amtsanmassung im Sinne von § 71 StGB.

Als Haupt des Streikausschusses und Streikleiter versammelte Rüdt seine politischen Gesinnungsgenossen jeweils am Vormittag auf dem Postplatze Grenchen und hielt an sie eine Ansprache.

Die erste Versammlung fand statt Dienstag, den 12. November 1918. Er sprach über die Gründe, welche das Oltner Aktionskomitee veranlasst hatten, den Generalstreik zu proklamieren. Es war dies die Beorderung von Truppen nach Zürich, die Forderung der 48-stündigen Arbeitswoche, Abdankung des Bundesrates und Neuwahl des Nationalrates nach Proporz. Gemäss den von Dr .Flury bei dieser Versammlung gemachten Bleistift Notizen, äusserte Rüdt, der Bundesrat habe nur die Interessen des Kapitals, nicht aber der Arbeiterschaft verfochten. Eine solche Regierung können sie (die Sozialisten) nicht anerkennen und sie werden die Waffen nicht eher niederlegen, bis der ganze Bundesrat davongejagt sei.

In der Rede vom Mittwoch sucht der Beklagte das Militär für die Streikbewegung zu gewinnen. Er teilte der Menge mit, das Füs. Bat. 90 habe bereits auf die Kavallerie geschossen, als dieselbe habe auf die Arbeiterschaft losstürmen wollen. In der Folge wurden die Streikenden auch bei der Durchführung des Streikes selbst viel frecher und anmassender, indem sie die Geschäftslokale gewaltsam schlossen und die Arbeitswilligen aus den Fabriken herausholten. An diesem Tage noch vollzogen sich dann auch die Ereignisse bei der Fabrik Stroun (Mittwoch).

Am Donnerstag meldet Rüdt seinen Leuten vorerst, es werde in der Fabrik Kurt noch gearbeitet. Hernach äussert er sich über den Bolschewismus[13]. Er wünscht dabei die Verhältnisse in Russland herbei und sagte, sie werden nicht ruhen, bis die Bourgeoisie zertreten sei. – Es gebe auch Wirtschaften in Grenchen, die glauben, weil sie keine Arbeiter zu Kunden hätten, brauchten sie den Anordnungen der Streikenden nicht nachzukommen, wenn sie aber nicht gehorchen werden, werden sie alles demolieren. Schliesslich fügt er noch bei. "Wir wünschen mit der Bevölkerung, die sich unsern Anordnungen fügt, im Frieden zu leben, aber denjenigen, die dies nicht tun, werden wir dann zeigen, was geschieht. Jetzt befehlen wir und niemand anders."

Wie aus dem Zeugenverhör und auch aus der Verantwortung des Beklagten hervorgeht, hat Rüdt nicht nur seine Leute über die Ziele und die Durchführung des Generalstreikes in seinen Ansprachen orientiert, sondern auch die Durchführung des Streikes teilweise persönlich geleitet. Zeuge Müller berichtet, wie Rüdt seine Schwägerin Frau Altherr-Vögeli angerempelt habe mit der Erklärung: "Dir müend schliesse, und wenn der nit folget, so werde mer mit Gwalt schliesse." Dem Zeugen Altherr erklärte er ebenfalls: "Auch sie müssen schliessen." Als Altherr ihn dann fragte, wer dann die Wechsel bezahle, erwiderte Rüdt: "Da gibt's keine weitere Diskussion," und zu der Menge sagte er: "Ihr seht, dieses Geschäft will nicht schliessen, wenn es nicht folgen will, brauchen wir Gewalt." Beim Geschäfte Bader sagte Rüdt: "Dort ist auch noch ein Geschäft."

Aus dieser ganzen Stellungnahme des Beklagten geht hervor, dass er sich nicht nur der Anstiftung zu Nötigung und Sachbeschädigung, sondern auch direkt der Nötigung schuldig gemacht hat. Als langjähriger Führer der Jungburschen in Grenchen und als Streikleiter hat er die ganze Bewegung auf dem Platze Grenchen vorbereitet und ermöglicht und schiesslich die Organisation und eigentliche Durchführung des Streikes auf sich genommen.

Urteil vom 14. März 1919

Wegen Amtsanmassung, Nötigung, Anstiftung zu Nötigung und Sachbeschädigung wird Max Rüdt verurteilt zu 4 Wochen Gefängnis. Wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Nötigung, Anstiftung zu Nötigung und widerrechtlicher Gefangenhaltung werden veruteilt

Ein Angeklagter zu 21 Tagen Gefängnis
Drei Angeklage zu 14 Tagen Gefängnis
Ein Angeklagter zu 9 Tagen Gefängnis
Zwei Angeklagte zu 5 Tagen Gefängnis
Und zwei weitere Angeklagte zu einer Busse von je Fr. 20.-.

Die Kosten des Verfahrens von Fr. 300.- werden nach dem Masse des Verschuldens unter die Verurteilten verteilt.

Anmerkung A. Fasnacht:

  • Bei den Fabriken Kurt, Vogt und Stroun handelt es sich um die Certina (Kurt), Fortis (Vogt) und Stroun (Stroun war ein kleines Atelier an der Bettlachstrasse 132).
  • Interpunktion und Orthografie wurden beibehalten.
  • Den Text verdanke ich Herrn Rolf Blaser, er recherchierte für seine Proseminararbeit im Staatsarchiv Solothurn.

Territorialgericht 4: Grenchner Streikprozess November 1919

Verbaute Geleise auf dem Bahnhof Grenchen-Süd.

Sitzung vom Montag, Dienstag und Mittwoch, den 3., 4. und 5. November 1919 in Solothurn

Natur, Zeitpunkt und Ort der Begehung der strafbaren Handlung:

Zuwiderhandlung gegen die bundesrätliche Verordnung vom 11.11.1918 (Drucken, Verfassen, Uebersetzen und Verteilen von Flugblättern; Ansprachen; Aufforderung zur Arbeitseinstellung, Dienstpflichtverletzung, Insubordination, Meuterei, Streik, Gehorchsamsverweigerung, Widersetzung; Anhalten von Zügen; Erstellen von Barrikaden; Beschädigung von Bahnanlagen; Bedrohung und Beschimpfung von Militärs und Eisenbahnangestellten) begangen in Grenchen in der Zeit vom 12. – 14. 11. 1918.

36 Angeklagte

Aus der Urteilsbegründung:

Schwieriger liegt die Sache am zweiten Tage bei den Ereignissen auf dem Nord-Bahnhof. Nachdem der Angeklagte Rüdt am Tage vorher auf dem Süd-Bahnhof selber geholfen hatte, Barrikaden auf dem Geleise zu errichten, so war am folgenden Tage seine Aufforderung, auf den Nord-Bahnhof zu gehen, weil ein Zug komme, dessen Einfahrt verhindert werden müsse, kaum anders zu verstehen, als dass man wieder das gleiche machen wolle. Wäre es nun gelungen zu beweisen, dass die Aufforderung auf den Nord-Bahnhof zu gehen, sich an die gleichen Leute gerichtet hätte, die vorher auf dem Bahnhof Süd waren, so müsste Komplott angenommen werden. Es ist aber auch möglich, dass am zweiten Tage ein neuer revolutionärer Haufe auf die Aufforderung hin sich gebildet hat, und es ist in keiner Weise nachgewiesen, dass die gleichen Leute darunter gewesen seien, die tags zuvor dabei waren oder dass die Teilnehmer von den gestrigen Vorgängen gewusst hätten. Es liegt also auch für den zweiten Tag kein Komplott vor.

Rüdt hat die Soldaten beschimpft und sie zur Verletzung ihrer militärischen Dienstpflicht aufgefordert und andere angestiftet, das ebenfalls zu tun. Er hat die Streikenden zur Verhinderung des Zugsverkehrs im Bahnhof Grenchen-Süd und –Nord aufgefordert und zur Erreichung dieses Zieles selbst mitgeholfen und dadurch zur Vorbereitung und Unterstützung einer Arbeitseinstellung vorsätzlich den Betrieb einer öffentlichen Verkehrsanstalt gehindert und gestört. Er hat damit den Art. 3, Abs. 2, Art. 4 & 5 der Verordnung vom 1. November 1918 und Art. 162 MSTG verletzt und ist dafür zu bestrafen.

Bei der Zumessung der Strafe ist zu bedenken, dass es sich hier um einen Unterführer zweiten oder noch geringeren Grades handelt, der auf keinen Fall schwerer zu bestrafen ist als die mit 6 Monaten gebüssten Haupträdelsführer des sogen. "Oltener Aktionskomitees", nach dessen Instruktion er im allgemeinen als Haupt des lokalen Komitees handelte. Dagegen ist zu bedenken, dass Rüdt eine Reihe von Handlungen auf eigene Verantwortung übernahm, wobei er sich nicht auf die Instruktionen des gen. Komitees berufen kann. Diese Instruktionen enthielten allerdings die von Rüdt wiedergegebene Weisung, dass die Soldaten im Falle des Aufgebotes wohl einzurücken hätten, dass sie aber nicht gegen die Streikeinden Arbeiter vorgehen sollten. Hingegen forderte die Oltener Instruktion ausdrücklich auf, Disziplin zu halten, keine Sabotageakte zu verüben, zu Hause zu bleiben und Rechte Dritter nicht zu verletzen. Rüdt hingegen führte die Leute auf den Bahnhof, stimmte ihren schädigenden Handlungen zu machte selbst mit. Er hat daher die weitergehende Verantwortung selbst zu tragen. Anderseits sind die Exzesse in Grenchen weniger intensiv verbrecherisch als diejenigen, welche bei Anlass des Streikes von anderen Delinquenten in Solothurn begangen wurden und denen man im Maximum 5 Monate Gefängnis zudiktierte. Auch ist Rüdt bisher, abgesehen von zwei unbedeutenden Strafen wegen Pressedelikten, mit den Gesetzen nicht in Konflikt gekommen. Das Gericht erachtete daher für ihn eine Strafe von 4 Monaten Gefängnis als genügend. Die Gemeingefährlichkeit der verübten Handlungen rechtfertigt eine Einstellung im Aktivbürgerrecht auf 2 Jahre.

Urteil vom 5. November 1919

Max Rüdt: 4 Monate Gefängnis, Einstellung im Aktivbürgerrecht auf 2 Jahre über die Strafzeit hinaus

Anmerkung A. Fasnacht:

  • Neben Rüdt stellte man zwei weiteren Angeklagten das Aktivbürgerrecht auf je 1 Jahr ein. Von den insgesamt 36 Angeklagten wurden 28 verurteilt.
  • Schäden Bahnhof Nord (waren von den Verurteilten zu bezahlen): Kostenrechnung der BLS
  • Interpunktion und Orthografie wurde beibehalten.

Der Bund vom 9. Nov. 1919: Der Grenchner Streikprozess[16]

Verhaftung vor dem Rest. Schweizerhalle in Grenchen.
Barrikade beim Bahnhof Süd.
Barrikadenbau Grenchen-Münsterbahn.
Barrikade beim Bahnhof Süd.

Der Grenchner Streikprozess

Solothurn, 7. d, Vor dem Territorialgericht 4 fanden gestern abend nach dreitägigen Verhandlungen die betrübenden Ausschreitungen des Landesstreikes von Grenchen im November des vergangenen Jahres ihren gerichtlichen Abschluss. Auf der Anklagebank erschienen 34, meist in den Zwanzigerjahren stehende Uhrenmacher, Mechaniker, Maurer, Gipser und Handlanger des grossen Industriedorfes. An ihrer Spitze der einstige Redakteur, Kantons- und Erziehungsrat Max Rüdt, der die Streikleitung innegehabt und geglaubt hatte, die Sovietherrschaft Grenchens sei begründet. Knapp ein halbes Dutzend der Angeklagten hat das mittlere Alter erreicht. Da war der Buchdrucker A., der ein Flugblatt gedruckt habe, der Uhrenmacher B., der es in einer Versammlung übersetzt und der Wirt C., der beim Bau einer Barrikade auf dem Bahnhof Grenchen-Süd mitgeholfen hatte. Im übrigen bartlose, blutjunge Gesichter; die tessinischen Maurer, die beinahe kein Wort Deutsch verstanden und für die deshalb ein Uebersetzer anwesend war, meist mit einem vergnüglichen Grinsen, die Grenchner Uhrenmacher mit verbissener Miene, die Hass und Fanatismus ausdrückte. Der eine und andere von ihnen hat auch schon mit der Polizei Bekanntschaft gemacht.

Rüdt selbst, der inzwischen von den eigenen Genossen ausgestossen worden ist, weil er sich über anvertraute Parteigelder nicht ausweisen konnte, macht den Eindruck eines von sich selbst übermässig eingenommenen Menschen, der über eine gewisse Beredsamkeit verfügt, dem sich aber die kunterbunt eingesogenen sozialistischen Ideen zu einem krausen Gebilde vereinigen, in dem er, vom Grossrichter in die Enge getrieben, selbst nicht mehr ein und aus weiss. Meist ist Ausweichen, Beschönigen, kleinliches Abmarkten seine Taktik.

Die Anklagen gegen Rüdt sind in der Hauptsache bekannt geworden durch die grosse Streikdebatte im Kantonsrat Ende des vergangenen Jahres. Der Auditor, Justizmajor Moser (Luzern), fasste sie in seiner vielseitigen Anklageschrift in die Hauptpunkte zusammen, dass Rüdt in einem Flugblatt behauptete, in Zürich habe das Solothurner Bataillon 90 auf die Dragonerschwadron 14 geschossen; in öffentlichen Versammlungen erklärte, in Zürich seien viele Soldaten zu den Streikenden übergetreten, die einberufenen Wehrmänner aufforderte, den Gehorsam zu verweigern im Falle sie gegen die Aufständischen vorzugehen hätten, am 13. November auf dem Bahnhof Süd den Barrikadenbau und am 14. auf dem Bahnhof Nord der Linie Münster-Grenchen die Beschädigung der Bahn-Anlage dadurch veranlasste, dass er die Aufforderung zu den Demonstrationen ergehen liess, auf den Bahnhöfen selbst erschien, den Zerstörungsarbeiten ohne Widerrede, ja mit Beifallsbezeugungen zusah und selbst Backsteine zum Bau einer Mauer herbeischleppte.

Umsonst suchte der amtliche Verteidiger, Fürsprech Dr. Brüstlein (Bern), den Angeklagten dadurch zu entlasten, dass er ihn als ein blosses Werkzeug der höhern Gewalt des Oltner Aktionskomitees hinstellte, dem dann die Verhätlnisse über den Kopf wuchsen. Auch das an und für sich nicht ohne weiteres von der Hand zu weisende Argument , dass es etwas Stossendes an sich habe, ein Jahr nach den Vorfällen einige Sünder aus den Tausenden von Schuldigen herauszugreifen und an ihnen heute noch abschreckende Exempel zu statuieren, verfing nicht. Denn das Gericht weit entfernt, die Sperrung der Geleise mit Balken, Stangen, Brettern und Backsteinmauern, das Aufreissen von Schienen, ihr Einschmieren mit Seife, damit die Züge ins Schleudern gerieten, und das Einwerfen von Laternen als ulkige Streiche zu betrachten, erblickte gerade in diesen Störungen des Eisenbahnbetriebes die schwersten Vergehen der Grenchner Streiktage. Es ging denn auch in der Zumessung der Strafe an alle Angeklagten, die sich eines solchen Vergehens schuldig gemacht hatten, über die Strafanträge des Auditors hinaus.

Da waren die Schieneneinschmierer D. und E., von denen dieser drei Wochen und jener zwei Monate erhielt, weil jener überdies Steine auf das Geleise gelegt hatte , und Signaldrähte zerschneiden half. Da war auch der Handlanger F., der eine Bank auf das Geleise trug und dies mit einem Monat zu verbüssen hat. Der Uhrenmacher G., der grosse Quadersteine auf die Schienenstränge wälzte, wurde mit fünf Wochen, ein Tessiner, der eine Telegraphenstange über die Geleise gelegt hatte, mit 20 Tage bestraft.

Mit einigen Tagen kamen die Angeklagten davon, die ausser sonstigen Vergehen, wie Widersetzlichkeit gegen die aufgebotenen Truppen, Verteilung der eingeklagten Flugblätter, Beschimpfung der Soldaten usw., sich auf die Geleise gestellt hatten, denn auch hierin erblickte das Gericht im Gegensatz zu der Verteidigung, eine, wenn auch indirekte Verkehrsstörung, weil nachgewiesenermassen bereits angekündigte Züge wegen dieser Verstellungen abbefohlen werden mussten.

Der ausser Rüdt am meisten belastete Uhrenmacher H., war der Vizepräsident des Streikkomitees. Wurde Rüdt mit dem "General" verglichen, der es sich nicht nehmen liess, einmal einen Zug von Demonstranten an sich vorüberziehen und "Revue passieren" zu lassen, so blieb H. als "Generalstabschef" auf dem Streikbureau. Plötzlich, so wurde behauptet, lag wieder mal ein Flugblatt auf dem Tisch, niemand wusste, woher es kam, wer es verfasst und wozu es bestimmt war. Jeder nahm davon, ohne Weisung, jeder verteilte es, ohne Aufforderung! H. stand im Verdacht, das Flugblatt "An unsere Kameraden in Uniform" verfasst zu haben, allein ein schlüssiger Beweis konnte nicht erbracht werden. Er hatte auch eine Weisung ergehen lassen: "Kein (sic.) Zug passieren lassen!", ihn unterzeichnet, mit dem zweifachen Stempel des Streikkomitees versehen und an einem Bahnhofgebäude anschlagen lassen. Nun wollte H. glauben machen, dies sei eine Mitteilung an Rüdt gewesen, und der Zettel sei ohne sein Zutun auf dem Bahnhof angebracht worden. Im gleichen Atemzug behauptete er, der Zettel sei überhaupt nicht von seiner Hand. Erst eine Schriftexpertise veranlasste den Mann zu dem Eingeständnis, es sei möglich, dass der die Weisung geschrieben habe. Da seine Handschrift nachgewiesen sei, müsse er ihn wohl verfasst haben, allein er habe in jenen Tagen so viel zu schreiben gehabt, dass er sich mit dem besten Willen dieser Kleinigkeit nicht zu entsinnen vermöge. H. erhielt, wie gemeldet, 2½ Monate Gefängnis.

Das Gericht hat sich, wie aus den Ausführungen des Grossrichters, Justizmajor Schnabel (Zürich), bei der Bekanntgabe des Urteils hervorging, dem Bestreben des Auditors, nach Möglichkeit Milde walten zu lassen, so weit immer möglich, angeschlossen. Hätte der Auditor die volle Strenge des Gesetzes in Anwendung gebracht, so wäre Rüdt ohne Zuchthaus nicht davon gekommen. Nur in der Verurteilung der Vergehen gegen die Betriebssicherheit gingen die Richter, wie gesagt, über die Anträge des Anklägers hinaus. Der zweite amtliche Verteidiger, Mitr.-Major Enderli (Zürich), der sich besonders der Tessiner annahm, entwickelte mit grossem Geschick und rhetorischem Aufwand den politisch-revolutionären Hintergrund des Landesstreikes, den er als die fast naturnotwendige Explosion des jahrelang angehäuften Grolles aufgefasst wissen wollte. Er gab zu, dass sich antidemokratische Kräfte der Bewegung annahmen, allein sie waren doch nur eine Nebenerscheinung des wirtschaftlich-sozialen Agens, und die Grenchner Akteure vollends waren nur di minorum gentium neben den Halb- und Ganzgöttern des Oltner Aktionskomitees. Auf diese Abwälzung der Schuld der Grenchner Ausschreitungen gingen aber weder der Auditor noch das Gericht ein. Jener forderte mit Wucht, dass bei allem Verständnis für die zeitgeschichtliche Gebundenheit der versuchten Revolution doch Recht Recht und Gesetz Gesetz bleiben müsse.

Und der Grossrichter wies bei der Urteilsverkündung mit eindrucksvollem Ernst auf das entsetzliche Unglück hin, das bei einer Entgleisung hätte enstehen können. Die Angeklagten konnten von ihrem Recht der Verteidigung in der weitestgehenden Art Gebrauch machen. Alle vorurteilsfreien Zuhörer der dreitägigen Verhandlungen hatten den Eindruck, dass gerecht gerichtet worden sei und dass die Vergehen von Grenchen die Sühne gefunden hätten, die sie verdienten und die das gesunde Volksempfinden verlangte. Nur ein Vergehen konnte nicht geahndet werden. Die Grosszahl der Verurteilten sind das Opfer der jahrelangen systematischen Verhetzung Rüdts und seinesgleichen.

Anmerkungen A. Fasnacht

  • Max Rüdt wurde zu 4 Monaten Gefängnis und zu zwei Jahren Einstellung des Aktivbürgerrechts verurteilt.
  • Aus Rücksicht auf die Angehörigen der namentlich erwähnten Angeklagten habe ich die Namen durch Buchstaben in alphabetischer Folge ersetzt.

Einvernahme Major Pelet (Schiessbefehl in Grenchen)

Zeugeneinvernahme Henri Pelet, Architekt in Lausanne, Major Füs. Bat. 6, 14. November 1918.[17]

Gestern war das Bat. 6 in Biel angekommen. Da bekam es Befehl vom Regimentskommandanten sich bereit zu halten zum Abmarsch mit 19 Lastauto nach Solothurn. Mit der gleichzeitigen Weisung unterwegs in Grenchen einen Zug zurück zu lassen zur Bewachung des Elektrizitätswerkes. Um 4.30 Uhr marschierte das Bat. von Biel ab.

Bevor wir Mett verliessen, habe ich dem Lt. Bettex mitgeteilt, dass er mit seinem Zug in Grenchen zu bleiben, sich dort beim Platzkommandanten anzumelden und zu fragen habe, was seine Aufgabe sei. Der Zug des Lt. Bettex wurde in die beiden hintersten Autos der Kolonne verladen. Eines dieser Auto ist aus Versehen bis nach Solothurn gefahren; von dort wurden die Leute sofort nach Grenchen dirigiert. Das andere Auto war befehlsgemäss in Grenchen geblieben.

Heute 12 M. fragte mich der Platzkommandant, Herr Oberst Hirt, in Solothurn telephonisch an, welche Befehle ich meinem in Grenchen gelassenen Zugführer gegeben habe, er scheine nicht recht orientiert zu sein, es sei in Grenchen kein Platzkommandant, ich soll sofort mit seinem Automobil nach Grenchen fahren, wo grosse Unruhe herrsche, und soll dort die Ordnung aufrecht halten; er fügte noch bei, es werden noch andere Truppen nach Grenchen geschickt werden, der Brig. Kdt. 2, Herr Oberst de Meuron, werde das Platzkommando übernehmen. Kurz darauf kam ein Automobil mit einem Korporal Michel, der mir im Auftrag von Oberst Hirt den am Abend vorher schon erhaltenen Befehl, dass wir mit Ruhe aber energisch handeln sollen, in Erinnerung rief. Ich fuhr sofort ab. Bereits im letzten Dorf vor Grenchen wurde ich durch einen Bürger aufgehalten, der mir mitteilte, die Lage in Grenchen sei ernst, ich solle mich beeilen. Ich kam etwa um 1 Uhr A. in Grenchen an und begab mich zum Nordbahnhof, wo sich mein Zug befand. Dort angekommen erklärte mir der Lt. Bettex die Lage, wie sie in meinem Rapport von heute geschildert ist.

Der Bahnhofplatz war mit ca. 100 – 150 Manifestanten vesetzt, die Soldaten befanden sich vor dem Gebäude und waren im Begriffe die Suppe zu essen. Ich sagte zu meinen Leuten, dass ich laut Befehl des Platzkommandanten von Solothurn hier die Ordnung aufrecht zu halten habe, dass wir unsere Pflicht nicht leicht nehmen, sie aber gewissenhaft erfüllen werden. Ich erklärte, dass jegliche Ansammlungen und Umzüge verboten sind und nicht geduldet werden, ich befahl den Bürgern den Platz frei zu geben, ebenso die Zufahrtswege und die Geleise der Station. Diese Befehle wurden von meinem Adjudanten Oblt. Ruedi, der sehr gut deutsch spricht, langsam und deutlich verschiedene Male nach den verschiedenen Richtungen des Platzes auf deutsch wiederholt.

Hierauf entfernte sich ein kleiner Teil der Bürger. Aus denjenigen die zurück blieben, fielen von allen Seiten Rufe in französischer Sprache an die Truppe: "vous ne marcherez pas, crosse en l'air, vous ne tirerez pas" und ähnliche Rufe.

Darauf erwiderte ich französisch, an die, die gerufen hatten, gerichtet: "Nous ne venons pas ici de coeur gai, mais mes hommes feront leur devoir." Meine Leute riefen darauf Hurra. Hierauf entfernten sich wieder einige der Bürger. Hierauf befahl ich meinem Zug, der inzwischen in Linie vor dem Stationsgebäude aufgestellt hatte, den Platz zu räumen, und dazu verwendete ich die beiden Flügelgruppen. Der rechte Flügel stiess auf Widerstand, meine Leute mussten sich mit den Fäusten und mit Kolben Platz machen; immerhin gelang es nach und nach die Leute zurück zu drängen. Aus der Menge fielen Rufe an die Soldaten, um sie von ihrer Pflicht abzuhalten. Einige riefen, sie hätten auch noch Munition zu Hause. Darauf befahl ich der Flügelgruppe: "Pour tirer – armes!". Hierauf machten meine Leute schussbereit und rückten mit gefälltem Gewehr vor. Das wirkte. Als ich sah, dass die Leute ca. 10 m zurück wichen, befahl ich den Soldaten das Gewehr zu sichern. In diesem Augenblick kam eine Kavallerie-Schwadron vom Dorf gegen den Bahnhof, um den Ordnungsdienst aufzunehmen. Ich nahm nun meinen Zug zusammen, um im Dorf Ansammlungen zu verhindern. Wir marschierten zuerst zur Brücke über der Eisenbahnlinie, wo eine grosse Menge beisammen war. Mein Zug teilte sich nun in zwei Hälften, ich ging mit der einen gegen die Brücke, während Lt. Bettex mit der anderen Hälfte die Eisenbahnlinie entlang ging. Bei dieser Gruppe fielen dann die ersten Schüsse, den Hergang habe ich aber selber nicht gesehen, denn ich vertrieb unterdessen mit meiner Hälfte die Leute von der Brücke. Nun kam eine Ordonnanz von Lt. Bettex, um mir mitzuteilen, dass der Leutnant habe schiessen lassen müssen und die Truppe sich bei der Bahnunterführung befinde. Ich begab mich mit meinen Leuten sofort dorthin, Lt. Bettex teilte mir mit, dass er auf Widerstand gestossen und habe schiessen müssen, zwei Civilisten seien gefallen. Ich marschierte darauf mit dem ganzen Zug gegen das Dorf hinunter, wo grosse Menschenansammlungen waren.

Während des ganzen Weges vom Bahnhof bis zur Stelle wo ich schiessen liess, habe ich die Menge aufgefordert sich zu zerstreuen, zu zirkulieren und Platz zu machen. Am Kreuzweg im Dorf habe ich, wie es im Rapport angegeben ist, Trompetensignale geben lassen. Ueberall leisteten die Leute meiner Aufforderung Folge. Einzig vor dem Kaffee an der Solothurnstrasse wollten die Leute nicht weichen. Trotzdem ich den Bürgern befahl (auf Deutsch): "Trottoir freigeben, Platz, bitte zurück," was ich auf dem ganzen Weg wiederholt habe, erhielt ich zur Antwort (französisch): "A bas l'armée, vive les Bolchevikis;" dabei wurden mir Fäuste entgegen gestreckt.

Um die Leute zu vertreiben, befahl ich meinen drei Mann: "Pour tirer – armes," was sofort befolgt wurde; ich wollte mit diesem Befehl die Leute zurückschrecken, was mir auf dem ganzen Weg mit dem gleichen Mittel gelungen war. Da dieses Mittel hier versagte, befahl ich "Feu," worauf die drei Mann anlegten, vielleicht einige Sekunden warteten, und einen Schuss abgaben, d.h. es schossen nur zwei Mann, der dritte schoss nicht, warum weiss ich nicht.

Ich glaube, dass ich im Recht war zu schiessen, oder besser gesagt, ich bin überzeugt, dass ich recht getan habe. Einen Schuss in die Luft abzugeben hielt ich nicht für zweckmässig, einmal weil dadurch Unschuldige, z.B. Leute in den Fenstern gefährdet werden, und sodann weil das Schiessen in die Luft den Eindruck gemacht hätte, dass wir Angst haben.

Ein Mann fiel sofort, zwei andere machten noch einige Schritte und fielen ebenfalls. Der nächste der Gefallenen befand sich etwa drei Meter von mir, die beiden anderen etwa vier Meter. Ich besah sie nicht näher, hatte aber den Eindruck, dass alle drei tot waren.

Anmerkung A. Fasnacht:

  • Interpunktion und Orthografie habe ich beibehalten
  • Den Text verdanke ich Herrn Rolf Blaser, er recherchierte für seine Proseminararbeit im Bundesarchiv

Es ergeben sich aus den Polizei- und Untersuchungsberichten gravierende Widersprüche zur Schussabgabe an der Solothurnstrasse vom 14. November 1918 in Grenchen:

  • Aerztlicher Bericht vom 15. November 1918 von Dr. Ernst Girard[18].
  • Polizei- und Untersuchungsberichte zu den Ereignissen in Grenchen[19].
  • Situationsskizze der Schussabgabe vom 14. November 1918 an der Solothurnstrasse aus dem Bericht von Lt Gribi an das Polizeidepartement des Kts. Solothurn[20].
  • Versuch einer Aufzeichnung der sich aus den Akten ergebenden Widersprüche[21].
  • Pressemeldung vom 12. Januar 2011 des Kultur-Historischen Museums Grenchen[22].

Einvernahme Hauptmann Hänggi, Kdt Landsturm Kompanie III/25

Einvernahme Otto Hänggi, Kaufmann in Bellach, Kommandant Ldst. Kp. III/25, 16. November 1918.[23]

Meine Kompagnie wurde durch das Kant. Militärdepartement Solothurn aufgeboten am Dienstag, den 12. November zur sofortigen Mobilisation auf dem Kompagniesammelplatz in Grenchen. Sie rekrutiert sich aus den Gemeinden Grenchen, Bettlach und Selzach. Der Sollbestand ist 228 Mann. Abends 5 Uhr waren ca. 120 Mann eingerückt. Im Verlaufe des Abends und des folgenden Tages erreichte die Kompagnie den Bestand von ca. 160 Mann. Von den fehlenden 68 Mann sind ca. 30 Mann dispensiert wegen Krankheit. Der Rest ist noch nicht abgeklärt.

Die Kompagnie kantonierte im Schulhaus 2 in Grenchen. Den erhaltenen Auftrag gebe ich zu den Akten und verweise darauf. Es handelte sich um Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung, Schutz des öffentlichen und privaten Eigentums, Schutz der Arbeitswilligen. Die von mir begrüssten Ammannämter Selzach und Bettlach lehnten eine militärische Unterstützung als nicht notwendig ab. In Grenchen gaben mir der Ammann Guldimann und der von mir ebenfalls begrüsste Oberst Emil Obrecht die Zusicherung, dass Ruhe und Ordnung voraussichtlich nicht gestört würden, dass keine Ausschreitungen stattfinden werden und dass die Fabriken nicht bewacht zu werden brauchten, wenn nirgends gearbeitet würde. Es wurde vereinbart, die Bewachung zu beschränken auf die beiden Bahnhöfe, das Post- und das Bankgebäude. Ich stellte einen Unteroffizier mit je 10 Mann auf jeden der beiden Bahnhöfe und je einen Doppelposten beim Post- und beim Bankgebäude. Nachts Patrouillengang. Diese Anordnungen wurden von der Truppe ohne Widerspruch ausgeführt. Die Nacht vom 12./13. verlief vollkommen ruhig. Einzig wurde mir am Mittwoch Morgen gemeldet, dass auf Anordnung des Streikführers Rüdt, Redaktor in Grenchen, die uns von der Behörde zur Verfügung gestellte Volksküche durch den Zivilkoch geschlossen worden sei. Das meldete ich sogleich dem Kant. Militärdepartement und übergab ihm zugleich einen Aufruhrzettel, der von einem der Soldaten verteilt worden war. Ich werde ein Doppel zu den Akten geben. In meinem Rapport meldete ich zugleich, dass der Bestand meiner Kompagnie ungenügend und auf sie kein Verlass sei. Ich suchte also um Verstärkung nach.

Ordnungstruppen in Grenchen Generalstreik 1918 in Grenchen: Hauptverlesen der Ordnungstruppen (vermutlich Landsturm Kp III/25) auf dem Schulhausplatz Schulhaus III, im Hintergrund die Häuser von Dr. Hermann Hugi und Frl. Gubler Bild stammt aus der Sammlung von Hans Kohler, Grenchen

Die Kompagnie rekrutiert sich zum grössten Teil aus Grenchener Fabrikbevölkerung. Grenchen zählt ca. 4'500 Arbeiter, die streikten. Die Ortschaft hat ca. 10'000 Einwohner. Die Soldaten meiner Kompagnie sind im bürgerlichen Leben Mitglieder der Gewerkschaften, einzelne davon waren Mitglieder des Streikausschusses und hatten also kurz zuvor noch die Anordnungen für die Durchführung des Streikes getroffen, als sie noch nicht mobilisiert waren. Wäre es also zu ernrsthaftem Einschreiten gekommen, so hätten sie gegen ihre eigenen Angehörigen und gegen ihre eigene Organisation und ihre eigenen Anordnungen eingreifen müssen. Nicht dass meinen Befehlen nicht nachgelebt worden wäre oder dass Widersetzlichkeiten stattgefunden hätten, sondern aus den mir von den Offizieren und den Unteroffizieren gemachten Mitteilungen und meinen persönlichen Wahrnehmungen musste ich schliessen, dass die Kompagnie gegebenen Falls nicht zuverlässig sein würde.

Im Verlaufe des Vormittags erhielt ich Mitteilung vom Kant. Militärdepartement, dass noch zwei weitere Kopagnien zur Verstärkung einlangen werden und dass ich bezüglich der Volksküche nichts vorkehren solle, die neuen Truppen würden das weitere besorgen. Im Verlaufe des Nachmittags rückte dann die Kompagnie III/27 ein. In Verbindung mit deren Kommandant Htpm. Schnider wurde dann die Küchenangelegenheit mit dem Ammann gütlich dahin erledigt, dass sie uns wieder zur Verfügung gestellt wurde. Hptm. Schnider übernahm hierauf den Patrouillendienst und ich führte meine bisherigen Aufgabe weiter.

Während des Verlaufes des Dienstes ereigneten sich keine Disziplinwidrigkeiten oder Gehorchsamsverweigerungen seitens der Truppe, ausgenommen einzelne Vorkommnisse von geringer Bedeutung, über die mir Rapporte einliefen und die ich im Rahmen meiner Kompetenz disziplinarisch bestrafen werde.

Am Donnerstag 14. ct. erhielt die Kompagnie dann von Major Tatarinoff, Kommandant des Ldst. Bat. 27, Befehl, nach Selzach zu dislozieren. Dort steht die Kompagnie noch heute und ist ihrer Entlassung stündlich gegenwärtig.

Anmerkung A. Fasnacht:

  • Interpunktion und Orthografie wurden beibehalten
  • Den Text verdanke ich Herrn Rolf Blaser, er recherchierte für seine Proseminararbeit im Bundesarchiv

Beweisaufnahme Landsturm Kp III/25 & III/27

Abschrift des Telegramms vom 14. Nov. 1918, 12.45 Uhr, des Militärdepartements Solothurn

'Beweisaufnahme betreffend Ldst. Kp. III/25 und III/27.[24]

Meuterei, ev. Insubordination in Landsturmkomp. III/25 während des OD vom 12. – 16. 11.1918 in Grenchen und Selzach

Insubordination Einzelner, begangen während des OD vom 12.-16.11.1918 von Ldst. Kp. III/27 in Grenchen

Die Beweisaufnahme hat ergeben:
Von Meuterei in Kp. III/25 kann keine Rede sein. Kein einziger Militär- oder Zivilzeuge war in der Lage, irgendwelche Anhaltspunkte dafür namhaft zu machen, dass unter der Mannschaft Aufwiegelungen oder Verabredungen zu einem Aufruhr stattgefunden hätten. Auch konnten keine Fälle vorsätzlicher Anstiftung zum Ausreissen, zu grober Insubordination oder Dienstverletzung eruiert werden. Die konstatierten Fälle von Insubordination sind nicht auf eine solche Anstiftung zurückzuführen und betreffen Einzelmilitärs, nicht aber die Kompagnie oder einzelne Abteilungen derselben.

Dass überhaupt von Meuterei gesprochen und geschrieben wurde, ist offenbar auf folgende zwei Umstände zurückzuführen: Einmal auf den von Hauptmann Hänggi in der ersten Aufregung erstatteten Rapport vom 13. November an das Militärdepartement des Kantons Solothurn: "Ein grosser Prozentsatz der Mannschaft gehört zu den Streikenden und ist offensichtlich der Streikkommission ergeben ... Wenn in Grenchen im Falle eines Konfliktes Ordnung und Recht aufrechterhalten werden sollen, so sei hiermit ausdrücklich gesagt, dass die hiesige Landsturmkompagnie weder genügt noch zuverlässig ist." Dass daraus das Kant. Militärdepartement folgern konnte und musste, ein Grossteil der Mannschaft der Kp. III/25 mache gemeinsame Sache mit den Streikenden (gehöre zu den Streikenden) und versage infolgedessen (sei nicht zuverlässig), ist ohne weiteres klar. Hauptmann Hänggi erklärt in seiner Einvernahme aber selbst (16. November 1918): "Nicht dass Widersetzlichkeiten stattgefunden hätten, sondern aus den mir von den Offizieren und den Unteroffizieren gemachten Mitteilungen und meinen persönlichen Wahrnehmungen musste ich schliessen, dass die Kompagnie gegebenen Falls nicht zuverlässig sein würde." Das war eine subjektive, aus der momentanen Situation gefolgerte Auffassung, die sich allerdings erklären und teilweise begründen lässt aus der Tatsache, dass die Kompagnie sich grösstenteils aus Grenchen selbst rekturtiert und also gegen ihre eigenen Angehörigen und Bekannten hätte verwendet werden müssen. Die Unterführer aber teilen diese Auffassung der Unzuverlässigkeit nicht absolut. Sie sind der Ansicht, dass, wenn die Mannschaft fest in die Hand genommen worden wäre, sie nicht schlechthin versagt haben würde, wenn auch ein Befehl zum Schiessen oder Bajonettangriff kaum von allen ausgeführt worden wäre. Das sind aber nur Mutmassungen. Ein Beweis dafür ist nicht erbracht worden, da der Kommandant seine Kompagnie nicht auf die Probe gestellt hat. Hierzu hätte sich anlässlich der Vorenthaltung der Volksküche durch den Streikführer Rüdt eine Gelegenheit geboten, die ausschlaggebend gewesen wäre sowohl für das weitere Verhalten der Mannschaft, als auch für den weiteren Verlauf der Streikaktion, die bei einem von Anfang an ernsten und energischen Einschreiten des Militärs aller Voraussicht nach weniger aggressiv verlaufen wäre.

Die andere Erklärung des Vorwurfs der Meuterei liegt in den Telegrammberichten des Militärdepartementes Solothurn an das Territ. Kommando II vom 14. XI.: "Landsturmkopagnien haben mit wenig Ausnahmen vollständig versagt und mit Streikenden sympathisiert ... III/25 wird da vollständig versagt, heute nach Selzach disloziert" und vom 16. XI.: "III/25 Grenchen steht unter Kommando Ldst. 27. Dieses meldet: Kompagnie zum grossen Teil mit Streikenden sympathisiert, wurde strafweise nach Selzach disloziert." – daraus folgerte das Territ. Kommando ein allgemeines Versagen, Meutern der Kompagnie III/25, während nach dem allgemeinen Sprachgebrauch "Versagen" eher den Sinn hat, es seien die an eine Person oder Sache gehegten Erwartungen nicht erfüllt worden. In diesem Sinne setzt das "Versagen" noch nicht eine wirklich erfolgte Gehorchsamsverweigerung voraus.

Die allgemeine Beurteilung der Kompagnie III/27 durch die Militär- und Zivilzeugen geht dahin, dass sie den besseren Eindruck machte als III/25. Sie war offensichtlich besser in der Hand des Führers, der Geist willig und die Disziplin im allgemeinen gut; man hätte sich nach Aussage der Vorgesetzten auf die Mannschaft verlassen können. Einem Befehl zum Schiessen würden allerdings nicht alle Folge geleistet haben, da sich viele Organisierte und viele mit Grenchnern Bekannte darunter befanden. Zu einer Kollektiv-Gehorchsamsverweigerung würde es nach ihrer übereinstimmenden Auffassung nicht gekommen sein. Ein Zivilzeuge glaubt allerdings, die Mannschaft würde bei einem ernsthaften Einsetzen versagt haben.

Inwieweit das eine oder andere zutrifft, lässt sich nicht entscheiden, da ein Befehl zum Schiessen oder Bajonettangriff nicht erging. Major Tatarinoff ist zwar der Ansicht, dass Hauptmann Schnider beim Nordbahnhof energischer hätte vorgehen sollen. Hauptmann Schnider erklärt aber, er habe sich nicht entschliessen können, schiessen zu lassen, weder durch die 6er, noch durch die eigene Truppe, weil sich in den vordersten Reihen der Demonstranten eine Menge Kinder und Frauen befanden und weil zudem die Demolierung der Schienen bereits vollzogen gewesen sei und die Truppe gegenüber der grossen Ueberzahl der Demonstranten zu schwach gewesen wäre.

Die gestützt auf den allgemeinen Untersuchungsbefehl des Territ. Kommandos II zu prüfende Frage, ob Gehorchsamsverweigerungen Einzelner oder von Abteilungen vorgekommen seien, ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu verneinen.

Anmerkung A. Fasnacht:

  • Interpunktion und Orthografie wurden beibehalten
  • Den Text verdanke ich Herrn Rolf Blaser, er recherchierte für seine Proseminararbeit im Bundesarchiv

Einvernahme Ernst Bächler, Küchenchef der Volksküche Grenchen

Handschrift von Max Rüdt: Verfügung betr. Volksküche.

Zeugeneinvernahme Ernst Bächler, Küchenchef der Volksküche Grenchen, 23. November 1918.[25]

Die Volksküche ist eine Wohlfahrtseinrichtung der Gemeinde Grenchen.

Am ersten Streiktag hatte ich vom Gemeindeammann den Befehl, den anwesenden Truppen (Landsturm) Suppe und Würste zu kochen. Auch für die folgenden Tage hatte ich Weisung für das Militär zu kochen. Am Mittwoch Morgen kochte ich noch für Ldst Kp III/27. Dem Fourier von III/25 habe ich schon vorher gesagt, es sei technisch nicht gut möglich, mit unserem Herd für das Militär zu kochen. Er fand denn auch sofort für seine Kompagnie eine andere Küche. Am Mittwochvormittag kamen dann Streikende und untersagten mir weiter für das Militär zu kochen. Sie überreichten mir den mir vorgewiesenen schriftlichen Befehl von Rüdt; sie fügten bei, es sei eine Volksküche und nicht eine Militärküche, wenn ich nicht meine Stelle verlieren und auf den Ranzen kriegen wolle, so solle ich gehorchen. Die Namen der Streikenden kann ich nicht angeben, ich bin erst drei Wochen hier.

Von da an wurde für das Militär nicht mehr gekocht. Ich war den 27ern behilflich eine andere Küche zu finden. Sie hätten auch ohne den Befehl von Rüdt eine andere Küche aufsuchen müssen, es war technisch mit den vorhandenen Einrichtungen nicht möglich noch für das Militär zu kochen. Das Wasser kam nicht zum Sieden und der Herd rauchte stark. Ich hatte auch nur zwei Kessi. Offiziere der Kp III/27 haben sich am Mittwochvormittag selber überzeugt, dass es mit dem Kochen nicht gut gehe. Sie erklärten sich von sich aus bereit, eine andere Küche zu aufzusuchen.

Anmerkung A. Fasnacht:

  • Max Rüdt war auch Präsident der Volksküchenkommission
  • Interpunktion und Orthografie wurden beibehalten
  • Den Text verdanke ich Herrn Rolf Blaser, er recherchierte für seine Proseminararbeit im Bundesarchiv

Zeugeneinvernahme Gottfried Walter, Stationsvorstand Grenchen-Süd

Barrikade mit Streikenden auf dem Bahnhof Grenchen-Süd

Zeugeneinvernahme Gottfried Walter, Stationsvorstand Grenchen-Süd, 16. November 1918.[25]

Bis Mittwoch Nachmittag war auf unserer Station alles ruhig. Das gesamte Stationspersonal war im Dienst. Etwa um drei Uhr Nachmittags sah ich eine grosse Menschenmenge vom Dorf her gegen die Station zu kommen. Nach meiner Schätzung waren es mehrere Hundert. Fast gleichzeitig meldete mir mein Stellvertreter, Solothurn habe telegraphisch einen Extrazug bis Biel angezeigt. Ich begriff nun die Menschenansammlung auf der Station und meldete nach Solothurn, es sei gewagt, einen Zug auszuführen, bekam aber zur Antwort, man wolle es gleichwohl versuchen. Woher die Leute wussten, dass ein Zug kommen sollte, wusste ich nicht. Von der Station aus können sie diese Kenntnis nicht erhalten haben.

Nun fing die Menge an, gegenüber dem Stationsgeleise die Geleise zu verbarrikadieren. Dazu wurden Wagen, Bretter und Holzspälten verwendet. Weiter unten beim Gaswerkübergang wurden grosse Steinblöcke, Juraquadern, auf die Geleise gelegt. Noch weiter unten, vor der Einfahrtsweiche gegen Bettlach wurden drei Backsteinmauern über das Geleise gebaut.

Sobald ich das Beginnen der Streikenden gewahrte, suchte ich sie abzuhalten, aber erfolglos, man antwortete mir, der Zug dürfe nicht kommen. Sie machen jetzt was sie wollen. Inzwischen meldete mir mein Stellvertreter Herr Tschumi, es sei nichts zu befürchten, der Zug bleibe in Bettlach. Als der Zug nicht kam, erschien Redaktor Rüdt auf meinem Bureau und fragte, was eigentlich gehe. Ich beklagte mich über das Verhalten der Streikenden und verlangte, man solle wenigstens uns nicht belästigen. Er versprach in diesem Sinne auf die Streiker einzuwirken. Wie mir mein Personal gesagt hat, soll er nachher in einer Rede die Streikenden instruiert haben. Misshandlungen, Drohungen fanden nicht statt, ausser dass einer der Streiker (Name nicht bekannt.) sagte, man sollte mir das Käppi herunternehmen. Ein zweiter soll zu Photograph Steiner gesagt haben, man solle mir den Grind abreissen.

Etwas anderes ist auf meiner Station nicht vorgefallen. Die Hindernisse sind am anderen morgen durch die Landsturmkomp. weggeräumt worden.

Anmerkung A. Fasnacht:

  • Interpunktion und Orthografie wurden beibehalten
  • Den Text verdanke ich Herrn Rolf Blaser, er recherchierte für seine Proseminararbeit im Bundesarchiv

Zeugeneinvernahme Rudolf Balsiger, Stationsgehülfe Grenchen-Nord

Barrikadenbau, Demolierung der Geleise Grenchen-Münsterbahn.
Streikende demolieren und sperren Geleise in der Nähe des Bahnhofs Nord.

Zeugeneinvernahme Rudolf Balsiger, Stationsgehülfe Grenchen-Nord, 16. November 1918.[25]

  1. Ich hatte an den drei Streiktagen Dienst auf der Station Grenchen-Nord. Die Streikenden schickten von Zeit zu Zeit Patrouillen um den Bahnhof herum. Das Personal des Betriebsdienstes liess sie gewähren, wogegen Bahnmeister Reusser sich dagegen auflehnte und die Patrouillen wegwies. Dabei kam es zwei oder drei Male zu Auftritten zwischen ihm und den Streikenden. Beidseitig fielen Schimpfworte. Der Bahnmeister nannte sie Saubande und dergleichen. Dieses Verhalten des Bahnmeisters ist offenbar der Streikleitung mitgeteilt worden. Infolgedessen kam am Mittwoch 10 – 11 Uhr ein Zug von etwa 100 – 200 Streikenden auf den Bahnhof mit zwei roten Fahnen und Tambour, geführt von Redaktor Rüdt. Die Fahnen wurden auf Perron 2 aufgepflanzt, wo Rüdt eine kurze Rede hielt, von welcher wir aber des Wirrwarrs wegen nichts verstanden. Aus der Menge fielen Worte wie: "Wo ist der Chaib? Wir werden ihn schon noch holen. Er kann sich nicht stets in den ersten Stock flüchten. Wir haben hier zu befehlen." Es war augenscheinlich, dass sie es auf den Bahnmeister abgesehen haben, der aber nicht auf der Station war. Nachher zog der Zug wieder ab. Zumutungen an das Stationspersonal, wie die Arbeit nieder zu legen, habe ich nicht gehört.
  2. Am Donnerstag Vormittag wurde unsere Station von Delsberg angefragt, ob wir den Zug 2154, der um 11.55 hier fällig ist, annehmen könnten. Wir antworteten, es bestehe unsererseits kein Hindernis, die Strecke sei begangen worden. Wir meldeten die dem Kommandanten der Landsturmkomp., damit er eventuell zur Zeit des Zuges Militär auf die Station schicken könne. Der Zug ist aber tatsächlich nicht angeordnet worden. Immerhin ist die Anfrage von Delsberg unter den Streikenden bekannt geworden, was offenbar den Anlass gegeben hat, am nördlichen Stationseingang die Weichen zu demolieren.

Aus den Akten der militärgerichtlichen Voruntersuchung:

  1. 100m oberhalb Weiche 1 waren die Schienen nach Angabe des Bahnmeisters mit einer Flüssigkeit eingeschmiert, um den Zug ins Schleudern zu bringen. Mehrere Angeschuldigte sagen aus, sie hätten dies mittelst Seife und Wasser getan, damit der Zug ins Schleudern komme.
  2. Bei Weiche 1 wurde der Spitzenverschluss verkrümmt, die Bolzen weggerissen, Weichenzungen und Kreuzungen mit Steinen verkeilt.
  3. Zwischen den Weichen 1 & 2 lagen 6 Gerüststangen und mehrere weggerissene Zementsockel auf den Schienen.
  4. Bei Weiche 2 wurde der Spitzenverschluss und die Führungsschiene weggerissen, eine Weichenzunge ganz abgeschlagen und quer über das Geleise gelegt. Alle Bolzen und Schrauben wurden mit dem Hammer weggeschlagen.
  5. Die Drahtleitung für das Einfahrtssignal und das Vorsignal Richtung Münster wurde durchschnitten, die automatische Weichenverriegelung verstellt, mehrere Drahtrollen der Leitungsständer zerschlagen.

Anmerkung A. Fasnacht:

  • Interpunktion und Orthografie wurden beibehalten
  • Den Text verdanke ich Herrn Rolf Blaser, er recherchierte für seine Proseminararbeit im Bundesarchiv

Kostenrechnung der BLS

Siehe "Kostenrechnung der Schäden auf dem Bahnhof Nord".

Polizei- und Untersuchungsberichte zu den Ereignissen in Grenchen

Der Polizeibericht ist als PDF einsehbar.

Max Rüdt: Der Streikführer in Grenchen

Max Rüdt (vorne, dritter von rechts mit Stehkragen) neben einer Barrikade auf dem Bahnhof Grenchen-Süd.

Mit diesem Beitrag soll Max Rüdt, ehemaliger Solothurner Kantonsrat, Grenchner Gemeinderat und Präsident des Streikkomitees während des Generalstreiks 1918 in Grenchen, in das richtige Licht gerückt und aus heutiger Sicht gewürdigt werden.

Max Rüdt wurde die Hauptschuld angelastet für alle negativen Vorkommnisse während der Generalstreiktage in Grenchen. Die lokale und sogar die schweizerische Presse zettelte eine masslose Hetzkampagne gegen Rüdt an. Schliesslich musste Rüdt im Jahr 1919 von allen Aemtern zurücktreten. Die meisten Freunde verliessen ihn. Im gleichen Jahr es kam zum Ausschluss aus der SP des Kantons Solothurn.

All das steht in keinem Verhältnis zu dem, was Max Rüdt tatsächlich angelastet werden kann. "Max Rüdt wurde zu einem Dämon, Verführer der Jugend und Grenchner Sowjetdiktator gemacht". So formuliert es Jean Maurice Lätt in seiner Geschichte der Arbeiterbewegung des Kantons Solothurn.

Max Rüdt war ein engagierter Sozialist, der sich voll und ganz einsetzte für die Belange der Partei und der Arbeiterbewegung in Grenchen und im Kanton Solothurn. Mit Max Rüdt hatte man sich voreilig eines wertvollen Mitstreiters für die Sache der Arbeiterschaft entledigt.

Aeusserungen über Rüdt aus verschiedenen Publikationen

Solothurner Zeitung v. 13.12.1918

In Klammern: Ergänzungen von A. Fasnacht.

Stefan Batzli in der AZ vom 15. Oktober 1987: Der Generalstreik im Kanton Solothurn (III)

"Fremde" Truppen: Das Militär-Departement taxierte das Zurückhalten [der Landsturm-Einheiten] als Versagen und schickte fremde Truppen nach Grenchen. Als sich später dann die schweren Zusammenstösse zwischen Truppen und der Bevölkerung ereigneten, war der Streikabbruch längstens vereinbart. Dass in Grenchen weiter gestreikt wurde, lag daran, dass die Arbeiterschaft den Behörden nicht glaubte, welche den Streikabbruch bekannt gaben. Sie warteten auf direkte Anweisungen durch die [Solothurner] Streikleitung: die aber wurde vom Militär in Solothurn festgehalten.

Hans Ryf im Grenchner Tagblatt vom 12. November 1988

Als rhetorisch und dialektisch geschulter Jünger der deutschen Spartakisten Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg attackierte Rüdt mitleidlos das Bürgertum, und seine bolschewistischen Fanfaren klangen wie Musik in den Ohren seiner Anhänger. Selbst die Frauen der Arbeiterunion verfielen der Magie und dem Charisma des gutgekleideten St. Gallers mit den weltmännischen Manieren. Kein Grenchner Arbeiter habe sich, so bezeugt eine ehemalige Sozialisten, rhetorisch mit dem Rüdt messen können. Würde der romanitsch angehauchte Sozialreformer, der mit der trügerischen Hoffnung auf einen Sieg des Grenchner Proletariats schmeichelte, auch die letzte Hürde überspringen - den Generalstreik?

Jean-Maurice Lätt: 120 Jahre Arbeiterbewegung des Kantons Solothurn. S.155

In bürgerlichen Kreisen arbeitete man in Zusammenhang mit dem Landesstreik unentwegt mit der "Rädelsführertheorie", und für das Grenchner Bürgertum war der "Hauptschuldige" bald gefunden, nämlich Max Rüdt, der in einer masslosen Hetzkampagne zu einem Dämon, Verführer der Jugend und Grenchner Sowjetdiktator gemacht wurde.

Schaffhauser Bote 28.12.1918

Schaffhauser Bote vom 28. Dez. 1918

Rolf Blaser: Grenchen im Generalstreik 1918. (Grenchner Jahrbuch 1974) S.14

Man findet allgemein bestätigt, dass die Versammlungen im übrigen diszipliniert durchgeführt wurden und der lokale Streikleiter wiederholt zu Ruhe und Ordnung mahnte. Ein Gerücht, wonach der Streikleiter selbstherrlich die Solothurner Regierung benachrichtigt habe, Grenchens "Sowjetregierung" anerkenne Gesetze und Obrigkeit nicht mehr, erwies sich als Zeitungsente.

Rolf Blaser: Grenchen im Generalstreik 1918. Historisches Seminar der Univ. Bern, Proseminararbeit bei Prof. H. von Greyerz, ca. 1969.

Einen etwas zwiespältigen Eindruck macht die Person des lokalen Streikleiters Max Rüdt. Als Redaktor der sozialdemokratischen Neuen Freien Zeitung war er natürlich auch persönlichen Anfeindungen und Verleumdungen ausgesetzt. Wir glauben nicht, dass man die vom Oltener Aktionskomitee nicht gebilligten Ausschreitungen seiner "Hetzarbeit" zur Last legen darf. Es scheint vielmehr, als habe er die Führung über die aufgebrachte Arbeiterschaft verloren. Offenbar fand Rüdt, wie er sich selber beklagte, zu wenig Rückhalt bei den älteren, gesetzteren Genossen. Mehr nur dem Namen nach Streikleiter, musste er dennoch vor Gericht als Sündenbock herhalten. Seine Behauptung, er sei nie für den Generalstreik eingetreten, überrascht allerdings, gewinnt man doch eher den Eindruck, er habe sich vielleicht von seiner Stellung auch persönliche Vorteile versprochen. Um einen "Berufsrevolutionär" kann es sich bei Max Rüdt aber nicht im entferntesten gehandelt haben, sonst hätte er sich nicht bereits wenige Monate nach dem Generalstreik, von der Partei bitter enttäuscht, ganz von der Politik zurückgezogen.

Hans Hartmann: Die Schüsse von Grenchen. WOZ Spezial vom 5. Nov. 1998

In Grenchen bildet sich eine Streikleitung aus Vertretern der lokalen Gewerkschaften und der SP. Zum Präsidenten wird Max Rüdt gewählt, Präsident der sozialdemokratischen Bezirkspartei, Präsident der Volksküchenkommission, Gemeinde-, Kantons- und Erziehungsrat. Der gebürtige St.Galler, zur Zeit des Generalstreiks 30jährig, war zuerst Typograf, studierte dann Philosophie und Kunstgeschichte, bevor er im Januar 1916 als mitverantwortlicher Redaktor und Grenchen-Korrespondent für die Neue Freie Zeitung (NFZ) zu arbeiten begann.

Von Rüdt ist aus den Generalstreiktagen ein Foto erhalten geblieben. Es zeigt ihn, neben einem zweiten Streikposten und hinter einem Kalksteinquader postiert, ein Geleise am Südbahnhof blockierend, den Blick fest auf den Horizont und eine bessere Zukunft gerichtet. Mit seinem steifen Hut, Stehkragen, Schnurrbart und knielangem Cape sieht Rüdt allerdings nichts so aus, wie man sich Gramscis «organischen» Arbeiter-Intellektuellen vorstellt.

Der junge Rüdt schwärmt für den «idealen Sozialismus». Nach Grenchen ist er gekommen, so erklärt er den «Arbeiterinnen und Arbeitern» in seinem Antrittsartikel, «weil ich weiss, dass ich in Grenchen eine Bevölkerung vorfinde, die zu jedem Opfer bereit ist, wenn es gilt für das Wohl der Arbeiterschaft und des ganzen Volkes zu wirken und wir für die idealen, sozialen Güter, für Licht, Freiheit und Wahrheit einzustehen haben». Jetzt, im Generalstreik, ist die Stunde der Bewährung gekommen. Inwiefern Rüdt die verschiedenen militanten Aktionen die Streikenden organisiert, billigt oder bremst, ist nicht ganz klar. Rüdt hält mehrere Reden, in denen er zu Ordnung und Disziplin aufruft, er verurteilt öffentlich die Beschimpfung des Stationsvorstandes durch «einige unverantwortliche Elemente», und als bei einem Fabrikanten eine Scheibe in die Brüche geht, drückt er diesem persönlich sein «tiefstes Beileid über diesen Vorfall aus». Andererseits scheut der Streikleiter keineswegs die Konfrontation: Einzelne Streikbrecher werden in Grenchen aus den Fabriken geholt, Barrikaden blockieren die Geleise am Nord- und Südbahnhof, und dem Militär verweigert er die Benutzung der Volksküche.

Auszug aus dem Begnadigungsgesuch an den Bundesrat

Auszug aus dem Begnadigungsgesuch von Max Rüdt, das er am 26. Dezember 1919 an den Bundesrat adressierte.

... Der Unterzeichnete versucht keineswegs seine Taten vom November letzten Jahres zu beschönigen, um in einem milderen Lichte dazustehen. Er will auch nicht von dem Standpunkte abweichen, dass er seine Handlungen nicht in vollster Ueberzeugung begangen habe und dass er nicht den festen Glauben in sich trug, dass der Kampf für ein hohes, ideelles Ziel gewesen sei, aber er kann es nicht mit seiner Ueberzeugung vereinbaren, dass andere, welche von der revolutionären Umwälzung – plaudern, sich in gut bezahlten Pöstchen und Anstellungen befinden, ins Fäustchen lachen und noch lustig sind, dass es einem, der auch in den Tagen der Not zu den Arbeitern stand, so ergangen ist. Das ist ein Punkt und der zweite dürfte der sein, dass der Gesuchsteller von der politischen Tätigkeit Abschied genommen hat und wieder ins Geschäftsleben zurückgetreten ist.

Eine Nichtbeachtung meines Gesuchs würde den Unterzeichneten zum gänzlichen Ruin führen, da er vor kurzer Zeit in Zürich ein Geschäft übernommen hat resp. gekauft hat und seine Frau nicht in der Lage wäre, dieses Geschäft zu führen.

Mein Gesuch ist ehrlich gemeint und ich habe die Ueberzeugung, dass der Bundesrat meine Gründe versteht und sie durch Entsprechung meines Gesuchs zu würdigen weiss. Der Krieg mit seinen Begleiterscheinungen hat sowieso auch hart auf mich gedrückt, da ich doch auch anno 1914 im Auslande meine Stellung aufgeben musste, um dem Mobilisationsbefehl Folge zu leisten. Volle 18 Monate stand ich im Wehrkleide, so dass ich glaube, dass ich auf der anderen Seite meine Pflicht auch wieder getan habe. ...

Anmerkung A. Fasnacht

  • Orthografie, Interpunktion und Unterstreichung wurden vom Original übernommen.
  • Rüdts Begnadigungsgesuch wurde schon am 8. Januar 1920 vom Bundesrat abgewiesen.
  • Rolf Blaser ist bei seinen Recherchen auf dieses Begnadigungsgesuch gestossen.

Fragen an Max Rüdt

Frage 1: Wieso reagiert Rüdt nicht auf Meldungen vom Streikabbruch am 14. Nov. 1918?

Rüdt gibt die Antwort in der Neuen Freien Zeitung NFZ vom 20. November 1918 gleich selber:

"Erst als ich vom Postplatz hinauf ins Bureau der Streikleitung mich begab, zeigte man mir ein Bulletin von Niederhäuser. Einstimmig war die Streikleitung der Ansicht, dass es sich hier um eine bürgerliche Finte handle. Wir konnten nicht glauben, dass wir morgens um 10 Uhr noch gar keine Meldung vom Aktionskomitee hätten, derweilen die bürgerlichen Blätter bereits Bulletins ausgeben konnten. Die Herren müssen eben wissen, dass man uns das Telephon und die sonstigen Verkehrsmöglichkeiten abschnitt. Um halb 11 Uhr kam der Demonstrationszug vor das Bureau der Streikleitung, wo ich eine kurze Ansprache hielt und wörtlich ausführte: "Wenn das Aktionskomitee den Streik als abschlossen betrachtet, so wird es uns die Meldung schon mitteilen und zwar rechtzeitig, so dass wir das Ende gleich wie den Anfang geschlossen durchführen können.

Am Mittag 12 Uhr sandten wir einen Radfahrer nach Biel, um Erkundigungen einzuziehen. Erst nachdem der Mord auf dem Postplatz bereits Tatsache geworden war, kam Genosse Stämpfli ins Bureau der Streikleitung und teilte mit, dass er in Biel privatim um Auskunft gebeten habe und dass der Streik nachts um 12 Uhr beendigt sei. Die Meldung des von Biel zurückkehrenden Radfahrers bekam ich erst abends um 9 Uhr. Im übrigen wäre vielleicht das Telegraphenbureau in der Lage, Auskunft zu geben, ob ein Telegramm oder ein Telephon mir eine solche zukommen liess. Ich habe nie so etwas erhalten."

Frage 2: Stimmt es, dass Rüdt verkündete, nach der Streikkapitulation würde man alles demolieren?

Rüdt Antwort ebenfalls in der NFZ vom 20. November 1918:

Und nun die Demolierungsgeschichte. Herr Girard, hören Sie, was ich sagte: "Wir haben in Grenchen das Alkoholverbot eingeführt. In einigen Herrenwirtschaften scheint man jedoch keine Notiz davon nehmen zu wollen. Ich rate ihnen an, unserer Aufforderung (die übrigens von der Gemeinderatskommission unterstützt worden war) Folge zu leisten, ansonst wir keine Verantwortung übernehmen könnnen, wenn irgend etwas demoliert wird."

Frage 3: Hat Rüdt die Sovietregierung von Grenchen ausgerufen?

In einem Schreiben an die Solothurner Regierung soll Rüdt diese benachrichtigt haben, dass die Sovietregierung von Grenchen die Regierung von Solothurn nicht mehr anerkenne.

Diese Meldung wurde auch in den Verhandlungen vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern (4.-14. März 1919) vorgebracht. Zeuge Norbert Keussen, Pfarrer der christkatholischen Kirchgemeinde Grenchen, entlarvte diesen angeblichen Brief als eine Erfindung.

Frage 4: Hat Rüdt Falschmeldungen verbreitet, wonach in Zürich das Bat. 90 auf die Kavallerie geschossen hätte?

Dazu die Einvernahme von Max Rüdt, vom 25. Januar 1919:

"Am Dienstag Abend, den 12. November, kam ich erst gegen 12 Uhr auf das Bureau zurück, wo ich die eingegangenen Meldungen vorfand, u.a. auch diejenige betr. das Bat. 90, die uns von Solothurn zugeschickt worden war (Streikleitung). Bereits Nachmittags hatte die Streikleitung beschlossen, am folgenden Tag ein Flugblatt über eingelaufene Meldungen herauszugeben; da ich Abends abwesend war, gab ich Weisung, dass mir das Nötige für meine Rückkehr bereit gelegt werde.

Ich entwarf nun in er Nacht noch, trotz meiner grossen Ermüdung, das fragliche Flugblatt und verwendete dabei die Meldung betr. das Bat. 90. Ich hatte keine Gelegenheit mich zu vergewissern, ob die Meldung den Tatsachen entsprach; ich nahm es aber ohne weiteres an.

Richtig ist allerdings, dass mir schon an jenem Abend ein Flugblatt der Solothurner Zeitung in die Hände gekommen war, worin es hiess, dass die vom Metallarbeitersekretär Müller Gottfried verbreitete Meldung betr. das Schiessen des Bat. 90 auf Kavallerie in Zürich falsch sei. Wenn ich trotz dieses Dementis die Meldung in mein Flugblatt aufnahm, so geschah es deswegen, weil ich dem Genossen Gottfried Müller mehr Glauben schenkte, als der dementierenden freisinnigen Solothurner Zeitung.

Das Flugblatt wurde dann in der Nacht bei von Gunten gedruckt und am Morgen, den 13. November, herausgegeben. In der öffentlichen Versammlung jenes Morgens las ich es auch vor."

Rüdt's "feige" Flucht

Das seltsame Verschwinden des Max Rüdt.

Der Präsident des Grenchner Streikkomitees, Max Rüdt, wusste, wie er selber schrieb, dass seine Verhaftung schon am Vormittag des 14. Novembers 1918 vorgesehen war. Unmittelbar nach der Bluttat der Ordnungstruppen, am Nachmittag des 14. Novembers, begann die Suche und Jagd nach Rüdt. Rüdt berichtet, wie abends um 8.00 Uhr Kavallerie an ihm vorbeisprengte, ohne ihn zu erkennen. In der Nacht vom 14. auf den 15. November 1918 flohen Max Rüdt und der Vizepräsident des Streikkomitees, Adolf Marti. Rüdt flüchtete zu Fuss nach Basel und stellte sich schliesslich am Abend des 19. Novembers 1918 in Solothurn der Polizei. Rüdt wurde vorläufig in Untersuchungshaft genommen. Marti floh auf Umwegen nach Deutschland zu seinem Bruder. Erst am 13. Dezember 1918 kehrte er auf Bitten seiner Eltern nach Grenchen zurück. Rüdt und Marti befürchteten Misshandlungen seitens des Militärs und anderer Kreise. Wie der massive Einsatz schwer bewaffneter Kavallerie in Verbindung mit Bodentruppen und Polizei für die Suchaktion nach Rüdt Person zeigt, waren solche Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen, zumal ein Kavallerie-Offizier der Ordnungstruppen Fr. 200.- Prämie aussetzte auf die Verhaftung von Max Rüdt. Vieles deutet jedoch darauf hin, dass dieses "Kopfgeld" nicht aus der Schatulle des Offiziers stammte.

Es ist selbstverständlich, dass das Verschwinden von Rüdt und Marti als feige Aktion und als Flucht aus der Verantwortung galt. Vermutlich schadete den beiden das Untertauchen und in dieser Hinsicht ist es als Fehler einzustufen. Wie die vorgängige Schilderung der Jagd auf Rüdt zeigt, ist es aus heutiger Sicht sehr gut verständlich, dass die beiden die Beruhigung der Lage in einem Versteck abwarten wollten.

Ernst Hohl: Ein Augenzeuge berichtet

Auszug aus dem Originalbericht von Ernst Hohl, Grenchen.

Generalstreik November 1918

Der älteren Generation wird wohl der Generalstreik vom November 1918 noch in guter (oder auch schlechter) Erinnerung sein. So auch mir. Bekanntlich mussten sämtliche Fabriken ihre Tore schliessen. Dort wo gleichwohl versucht wurde zu arbeiten, wurden die betreffenden Arbeiter von Teilnehmern am organisierten Gewerkschafts-Umzug unsanft aus den Fabriken rausgeholt u. mussten im Umzug mit marschieren. Die Geschäfte, die ihre Läden offen hielten, wurden zwangsweise geschlossen durch die Demonstranten. Da ich auch nicht arbeiten durfte, ging ich mit Kollegen spazieren. Infolge der ausgebrochenen Unruhen wurde sofort Militär angefordert. Es dauerte nicht lange, trafen Mitrailleure, Infanterie und Cavallerie ein. Letztere trieb angesammelte Menschengruppen auseinander. Mitten auf der Löwenkreuzung wurde ein Maschinengewehr aufgestellt. Ich war nun gerade auf einem Spaziergang zwischen Rest. Ochsen und Hotel Löwen als uns eine Infanterie Patrouille entgegen kam, geführt von einem Major. Auf dem nördlichen Trottoir hatten sich einige Leute angesammelt. Aus dieser Gruppe wurde der ankommende Major ausgepfiffen u. angepöbelt. Das liess sich der Offizier nicht gefallen und befahl seinen Soldaten: Front links – zum Schuss fertig – feuern. Die Soldaten gehorchten. Durch Panik ergriffen flüchteten diese Leute alle durch das schmale Gässlein das die Solothurnerstrasse mit der Bettlachstrasse verbindet. Und das Resultat war: 3 Todte am Boden liegend. Das geschah vor unseren Augen. Dieser Zwischenfall bewog uns dann ins Hotel Rössli, wo wir in Pension waren, zurück zu kehren. Daselbst angekommen, wurde vom Schulhaus I herunter auf einer Tragbahre ein Verwundeter gebracht, der an der Kirchstrasse angeschossen wurde.

Ein anderes Moment: Bekanntlich fuhren damals die Eisenbahnen noch per Dampf, so dass man den Rauch der Lokomotiven auf grosse Distanzen sehen konnte. Während eines Streiktages ging das Gerücht um, es nähere sich ein Zug von Solothurn her. (Die Eisenbahner sollten alle auch streiken.) Flugs rannten die Uebeltäter alle zum Südbahnhof u. versperrten die Eisenbahngeleise mit schweren Quadersteinen, Post- und anderen Karren die auf dem Bahnhof zu finden waren. Es blieb dem Bahnhofvorstand nichts mehr anderes übrig als nach Selzach zu telephonieren den Zug aufzuhalten u. nicht mehr weiter zu lassen.

Und noch ein letztes: Infolge der verschiedenen Vorkommnisse stellte unser Patron eine Fabrikwache auf. Diese bestand aus 4 Mann welche sich die Zeit mit Jassen vertrieben. Als der Demonstrationsumzug auf dem Bahnhofplatz erschien wurde die Wache neugierig u. schaute im Versteckten zum Fenster raus. Doch oha, Sie wurden von den Demonstranten entdeckt u. sogleich wurde die Fabrik erstürmt u. die Wache hinaus geschmissen. Dies konnte nur geschehen, weil die Wache vergessen hatte die hintere Türe zu schliessen.

Dies einige Vorkommnisse die ich selbst erlebt habe u. nie vergessen werde.

Ernst Hohl
Rebgasse
Grenchen

Anmerkung von A. Fasnacht:

  • Bei der Uebertragung des Texts wurden die Orthografie und die Interpunktion des Originals beibehalten.
  • Ernst Hohl starb Ende 1971, vermutlich schrieb er diese Erinnerungen 1968 anlässlich des fünfzigjährigen Jubiläums des Generalstreiks in der Schweiz.
  • Heute befindet sich das Gebäude von COOP-City an der Stelle, wo früher das Restaurant Ochsen stand.
  • Das Hotel Rössli stand an der Bielstrasse ungefähr gegenüber der östl. Treppe, die vom Schulhaus I herunterführt.
  • Die Erwähnung der Fabrikwache bezieht sich auf die Fabrik Vogt (Fortis) beim Nordbahnhof Grenchen

Nach dem Generalstreik 1918 in Grenchen

Die Bewältigung des Generalstreiks in Grenchen

Die Tage nach den Ereignissen des Generalstreiks 1918 in Grenchen brachten die explosive Stimmung zwischen der Arbeiterschaft und den bürgerlichen Parteien zum Ausbruch. Eine Stimmung, die sich schon in den Jahren vor dem Generalstreik ständig aufgeladen hatte. So gehört denn die Polemik in der damaligen Presse zum schlimmsten und längsten Schlagabtausch mit der Feder, den Grenchen je erlebt hat.

Mit der Wiederaufnahme der Arbeit und der Entlassung der Ordnungstruppen ist der Ausnahmezustand aufgehoben. Der Kampf jedoch geht weiter, leider nicht nur in der Presse.

Ende November mehren sich in der Neuen Freien Presse die Klagen organisierter Arbeiter, denen mit Entlassung gedroht oder wegen ihrer Teilnahme am Generalsteik gekündigt wurde. Die "Schwarze Liste", welche unter den Arbeitgebern zirkulierte, sperrte die Entlassenen auch von den übrigen Arbeitsplätzen aus. Andererseits sollten Boykott-Listen von Geschäften, "welche während den Streiktagen sich in herausfordernder Weise gegenüber der Arbeiterschaft benommen haben", die Weihnachtseinkünfte der betreffenden Geschäftsleute empfindlich herabsetzen.

Die Angst, die der Generalstreik im bürgerlichen Lager auslöste, spricht aus den Aufrufen zur Bildung von paramilitärischen Organisationen, Bürger- oder Gemeindewehren genannt.

Das Grenchener Tagblatt vom 26. November 1918 bringt folgenden Aufruf:

Alle Freunde von Ruhe und Ordnung werden dringend gebeten, sich unverzüglich in die Listen der Gemeindewehr einzuschreiben. Wie stand die Einwohnerschaft da in den Revolutionstagen der vorletzten Woche? Das darf nicht mehr vorkommen! Diesmal – man droht ja mit dem Wiederkommen – müssen wir uns vorsehen. Kein Mensch soll herausgefordert werden; wir wollen nichts als Ruhe und Ordnung in der Gemeinde. Wer diese zu bedrohen sucht, kommt mit der Gemeindewehr in Konflikt! Ihr alle, die ihr gegen die alles zerstörende Revolution seid, ob militärpflichtig oder nicht, schreibt euch ein in die Listen.

Einen Monat nach diesem Aufruf macht die sozialdemokratische Presse die neuformierte "Grenchner Knüppelwehr" für grobe Tätlichkeiten und nächtliche Radauszenen verantwortlich. Das Grenchener Tagblatt dagegen verharmloste diese Vorfälle als persönliche Liebhaberei von etwas tatkräftig veranlagten Bürgerlichen.

Bekanntlich war auch Max Rüdt ein Opfer der Gemeindewehr. Rüdt wurde im März 1919 von einem Schläger der Gemeindewehr Grenchen überfallen und blutig zusammengeschlagen.

Es gab jedoch eine starke Bewegung innerhalb der bürgerlichen Parteien, die sich für einen "Neuaufbau" einsetzte. Eine Bewegung also, die sich des grossen sozialen Problems in der Schweiz bewusst wurde und bereit war, mit Taten eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. So lesen wir im Artikel von Rainer W. Walter aus dem Jahre 1993 folgenden Passus:

Noch im Jahre 1918 erschien die Schrift "der Generalstreik – Ein Wort zur Aufklärung". Als Herausgeberin zeichnete die freisinnig-demokratische Partei des Kantons Solothurn. An dieser Schrift erscheinen heute zwei Sachverhalte als besonders aufschlussreich: Die Solothurner Freisinnigen äusserten sich in ihrer Schrift mit keiner Zeile zu den doch nicht alltäglichen Ereignissen im Kanton Solothurn. Diese wurden offenbar ausgeklammert. Auch Namen von Solothurner Streikführern wurden keine genannt. Es schien, als wollten die Verfasser der Schrift keine kaum vernarbten Wunden aufreissen. Gleichzeitig signalisierten sie ihre Bereitschaft zur konstruktiven Diskussion, in dem unter anderem ausgeführt wird: "Zahlreiche Mängel und Uebelstände sind im Laufe des Krieges zum Vorschein gekommen, die nicht weiter bestehen dürfen." Und weiter: "Das Ziel muss sein, die Kluft zwischen Besitzenden und Besitzlosen zu verringern, die bestehenden Spannungen zu mildern und allen Volksgenossen einen Anteil an den materiellen und geistigen Gütern zu sichern, der ihren natürlichen Anlagen, ihren Leistungen und wirklichen Bedürfnissen entspricht.

Leider rissen die enorm harten Urteile im Grenchner Streikprozess vor dem Territorialgericht 4 erneut die Wunden auf. Der Neuaufbau, für den einsichtige Bürgerliche eintraten, wurde damit erheblich erschwert. So berichtet die NFZ vom 7. November 1919: "Das ist das Urteil des Territorialgerichts 4, das unerhörteste aller Generalstreikprozessurteile. Es ist eine böse Saat, die das Territorialgericht 4 da gesät hat. Stolz und ungebrochen verliessen die Verurteilten unter Absingen der Internationale die unheilvolle Stätte blutiger Klassenjustiz".

Nationalrat Jacques Schmid schreibt in seinem 1953 erschienenen Buch 'Unterwegs 1900-1950': Mit diesen Verurteilungen und den drei unschuldigen Todesopfern von Grenchen haben die solothurnischen Arbeiter das grösste Opfer in der ganzen Schweiz für den Landesstreik bringen müssen, was die Parallele bildet zu den politischen Zuständen im Kanton zu jener Zeit.

Die Gerichtsurteile wurden als Rache der Gegner der Arbeiterbewegung aufgefasst. Sie behinderten die Aufbaubewegung und sorgten für einen starken Rückschlag in der sich anbahnenden Klimaverbesserung zwischen Links und Rechts.

Emotional brauchte die innere Bewältigung der Generalstreiktage in Grenchen Jahrzehnte. Punktuell tauchten die Ereignisse immer wieder auf für die Argumentation im politischen Alltag. Noch im Jahre 1960, anlässlich des Wahlkampfs für die Grenchner Ammannwahl kamen plötzlich wieder die Ereignisse von 1918 hoch und sorgten für gehässige Argumentationen. Damals wurde der Sozialdemokrat Eduard Rothen gewählt, der mit grossem Geschick während 30 Jahren als Stadtammann von Grenchen wirkte.

Ein Bundesrat besucht Grenchen

Aus dem Grenchner Tagblatt vom 18. November 1918.

Normale Zeiten / Bundesrätlicher Besuch

Normale Zeiten scheinen anzubrechen. Der Krieg ist fertig, die Friedensverhandlungen sind für die nächste Zeit in Aussicht gestellt, und auch der Landesstreik, der ein Moment drohte, den Bürgerkrieg zu bringen, scheint beigelegt worden zu sein. Heute morgen haben alle Fabriken unserer Ortschaft den normalen Betrieb wieder eröffnet. Schade um die Lohnausfälle, die der Streik gebracht hat. Wenn man in Grenchen eine Anzahl von 5'000 Arbeitern annimmt, beträgt der mutmassliche Ausfall an Löhnen zirka 250'000.- Franken. für diese sechs verlorenen Tage. Eine Viertelmillion, die dem Geschäftsverkehr entzogen wurde. Die Handelsleute von Grenchen werden das auch merken.

Gestern kam Herr Bundesrat Ador in Grenchen an, um dem Genfer Bataillon 10, das hier stationiert ist und dessen Chef er einst war, einen Besuch abzustatten. Die Bataillonsmusik spielte ihm einige Nummern ihres Repertoirs vor, worauf er an die Musikanten einige schlichte Worte sprach. Herr Ador sprach fast auf demselben Platz, wo Rüdt drei Tage vorher noch erklärte, der Kampf werde nicht ruhen, bis der ganze Bundesrat abgedankt habe. Wir müssen schon gestehen, dass uns Herr Ador besser gefiel als der Präsident der Soviet-Republik von Grenchen. Der Musik wurde nachher im Restaurant Rosengarten ein Imbiss serviert, der den Anlass zu einigen kurzen Ansprachen ab. Wir möchten nur die Worte eines Genfer Wehrmannes hervorheben, der erklärte, dass die Genfer Soldaten, die nach Grenchen gekommen sind, keineswegs Bourgeois, sondern in der überwiegenden Mehrzahl Arbeiter sind. Als Arbeiter seien ihnen die Forderungen der Arbeiterschaft mindestens ebenso gut bekannt, wie den Arbeitern der deutschen Schweiz. Diese Reformen müssen aber auf gesetzlichem Weg durchgeführt werden, wie dies einer gebildeten Demokratie entspricht. Der Schweizer Arbeiter weiss sehr wohl, was Freiheit ist, und braucht sich darüber keine Vorlesungen machen zu lassen durch Leute, die bis vor kurzer Zeit sozusagen in der Sklaverei lebten. Der Fortschritt ist noch immer vom Westen, nicht vom Osten gekommen. Die welsche Schweiz weiss das kostbarste Gut der Menschheit: die persönliche Freiheit in der Demokratie hoch zu schätzen und ist nicht gewillt, auf diese Freiheit zu Gunsten irgend einer Diktatur, sie komme woher sie wolle, zu verzichten. Der einmütige Beifall aller Anwesenden, die sich ganz spontan erhebten, um "Trittst im Morgenrot daher" zu singen, bewies, dass der Soldat allen aus dem Herzen gesprochen hatte.

Die Interpellation Schmid im Nationalrat

Am 4. Dezember 1918 reichte der SP Nationalrat Jacques Schmid (Olten) im Parlament folgende Interpellation ein:

Weiss der Bundesrat, dass während den Tagen des Generalstreiks in Grenchen von den dort anwesenden Truppen grundlos auf das Volk geschossen und 3 Arbeiter getötet wurden, und kann er darüber Auskunft geben, ob die Schuldigen dieses Arbeitermordes zur Rechenschaft gezogen werden?

Unterzeichner: Schmid-Olten, Frei-Basel, Graber, Greulich, Grimm, Huggler, Ilg, Naine, Platten, Ryser, Schneeberger, Studer

Bundesrat Decoppet wartete am 10. Dezember 1918 mit folgendem Untersuchungsergebnis auf:

Die Truppen und die Offiziere wurden mit hässlichen Worten beschimpft. Verschiedene anwesende Bürger haben die Ruhe der Truppe bewundert. Das sind die Ereignisse. Finden Sie in der Haltung der Offiziere und der Truppe etwas Tadelnswertes? Sie haben ihre Pflicht getan. Man hat sie mit Steinen beworfen. Nach dem Reglement waren sie zum Waffengebrauch berechtigt. Sollte diese kleine Truppe etwa sich schimpflich zurückziehen? Die Truppe ist nicht schuld an den drei Opfern. Schuldig sind die, die die Truppe gereizt, sie zur Revolution aufgefordert haben.

Schmid erklärte sich von der Antwort des Bundesrats nicht befriedigt. Während des Generalstreikprozesses in Bern betonte er vor Gericht, es sei eine "erbärmliche und liederliche Art", wie ihm der Bundesrat geantwortet habe. Auf den Einwand des Grossrichters, es habe doch über die Ereignisse von Grenchen zweifellos eine Strafuntersuchung stattgefunden, entgegnete Schmid:

Ja, und ich hätte sehr gerne gesehen, wenn Herr Bundesrat Decoppet von diesen Akten Mitteilung gemacht hätte. Er hat aber in Beantwortung meiner Interpellation in kaum zwei Minuten einfach gesagt, die Akten hätten ergeben, dass mit Recht geschossen worden sei. Zufälligerweise habe ich den Rapport der Polizei gesehen. Auf ihn hat sich das ganze Aktenmaterial der Untersuchung gestützt. Unter solchen Umständen verzweifelt die Arbeiterschaft. Nicht nur sie, sondern jeder noch fühlende Mensch muss sich gegen solche Zustände empören.

Zu Schmids Entgegnung vor dem Richter meint Rolf Blaser, der für seine Arbeit die entsprechenden Akten studierte:

Der Bericht von Bundesrat Decoppet ist in der Tat summarisch; anhand des Protokolls liessen sich unverantwortliche Entstellungen nachweisen. Der Vorwurf Schmids, die Untersuchung habe sich nur auf den Polizeirapport gestützt, scheint dagegen nach Durchsicht der Akten nicht gerechtfertigt.

Die Generalstreik-Debatte im Solothurner Kantonsrat vom 15. und 16. Januar 1919

Hermann Obrecht (1882-1940), FdP. Kantonsrat und Nationalrat (später Bundesrat 1935-1940).
Jacques Schmid (1882-1960), SP. Kantonsrat, Regierungsrat und Nationalrat.

Die Debatte über den Generalstreik 1918 gehört bestimmt zu den historisch interessanten Verhandlungen im Solothurner Kantonsparlament. Die Debatte fand während zwei Tagen, am 15. und 16. Januar 1919, statt, also ziemlich genau zwei Monate nach dem Generalstreik. Die Debatte dominierten zwei Persönlichkeiten, die beide in der kantonalen und in der schweizerischen Politik wichtige Rollen spielten. Es waren dies die Kantons- und Nationalräte Hermann Obrecht, FdP (der spätere Bundesrat), und Jacques Schmid, SP.

Die Reden der beiden Ratsherren werden in dieser Dokumentation in Volltext[26] zur Verfügung gestellt. Die Texte enthalten viele interessante Fakten und Argumente, die selbst heute noch lesenswert sind. Ferner stellen beide Reden wahre rhetorische Feuerwerke dar.

Von bürgerlicher Seite wurde in dieser Debatte klar gemacht, dass man den Generalstreik als versuchte Revolution oder mindestens als Generalstreik mit revolutionären Absichten einstufte. So breitete Obrecht ein Argumentarium aus (VKS 1919, S. 173-187), wie es während eines halben Jahrhunderts benutzt wurde, um aus dem Generalstreik einen revolutionären Umsturzversuch zu konstruieren. Obrechts Rede war zum grossen Teil eine Schelte an die Adresse der Organisatoren des Generalstreiks, der Streikteilnehmer und der lokalen Streikführer Grenchens und Solothurns. Verständnis für die elende Situation der Arbeiter schimmerte selbst am Schluss der Rede nur wenig durch.

In Obrechts Rede (VKS 1919, S. 176) wie auch im Verlauf der Debatte wurde klar, dass der Einsatz der Emmentaler Dragoner und der Waadtländer Infanterie im Kanton Solothurn offenbar auf ein persönliches Gespräch Obrechts mit General Wille[2] zurückzuführen war. Das Gespräch fand am Mittwoch, den 13. November 1918, in Bern statt. Wie der Regierungsrat bekannt gab, hatten zuvor sämtliche Bemühungen bei der Generalstabsabteilung eine Truppenverstärkung zu erwirken keinen Erfolg. Nach Obrechts Gespräch mit dem General wurde die Entsendung der Emmentaler und Waadtländer sofort eingeleitet.

Jacques Schmid, Olten, vertrat in seiner Rede (VKS 1919, S. 211-223) den Standpunkt der Arbeiterschaft, die seit Beginn der Industrialisierung vom Besitzbürgertum schlimm ausgenützt wurde und deren Rechte man bislang kaum anerkannte. Während des ersten Weltkrieges verschlimmerte sich die Situation zusehends. Der Generalstreik war die Reaktion auf die grosse soziale Not und die zunehmende Verelendung der Arbeiterschaft. Ferner entkräftet Schmid viele Vorwürfe, die den Streik gleichsetzen wollten mit einem Umsturzversuch.

In versöhnlichen Tönen schlägt Adrian von Arx[27], FdP, die Bereitschaft zur Aufbauarbeit vor (VKS 1919, S. 243):

"Gestehen wir zu, dass längst allzusehr die Erwerbssucht das Tun und Handeln von uns allen beherrscht hat. Gestehen wir zu, dass viel mehr als innere Güter der äussere Gewinn gegolten hat. Mit der Habsucht bei den einen wuchs der Neid bei den andern. Das alles hat uns bedrängt und auseinandergeführt. Dann kam noch dieser Krieg, der alles viel schlimmer machte. Wir haben erlebt, dass ein Teil des Volkes einer zunehmenden Bedrängnis anheimfiel, der man nicht Herr zu werden vermochte, wie man es gewollt hätte. Aber wir haben es erlebt, dass anderseits Viele in dieser bösen Zeit aus der Not Kapital geschlagen und Reichtümer gesammelt haben. Das gab einen tiefen Groll und eine grosse Gärung, denen viele gutgesinnte, kleine Leute nicht Herr zu werden vermochten. "Aussprechen was ist"! gilt auch für uns, meine lieben Mitbürger. Und nun, wenn wir diese Erkenntnis haben, dann werden wir den Willen fassen, auch unserseits das Bessere zu tun und gut zu machen, und ich habe, Herr Schmid, die Ueberzeugung, dass in diesen Reihen dieser Wille zum Bessermachen vorhanden ist. Es wird geschehen, indem wir sorgen, dass das Wort, welches der Bundesrat im letzten November den Schwachen und Bedrängten gegeben hat, eingelöst wird."

Ernst Hubacher, ein Pfarrer mit Mut und Zivilcourage

Die Schuldfrage aus juristischer und moralischer Sicht

Die Schuldfrage zu den tragischen Ereignissen wurde erneut aufgeworfen, als der Anwalt der Verletzten Linus Kaufmann (Schiesserei Kirchstrasse: Lungendurchschuss ) und Arnold Vogt (Schiesserei Solothurnstrasse: Armdurchschuss) und der Hinterbliebenen der drei Todesopfer Hermann Lanz, Marius Noirjean und Fritz Scholl Schadenersatzansprüche anmeldete. Der Entscheid des Bundes vom 13. November 1919 fiel negativ aus:

Wir haben auf ein Gutachten des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements hin uns entschieden, die Schadenersatzpflicht des Bundes in solchen Ernstfällen grundsätzlich abzulehnen, weil es sich hier nicht um Tötung oder Verletzung einer Zivilperson anlässlich einer "militärischen Übung" handelt, für welche Fälle letzterer Art allein in Art. 27 der Militärorganisation eine Haftpflicht des Bundes vorgesehen ist.

Dieser Entscheid schien gut begründet zu sein, blieb demzufolge unangefochten und endgültig. Die Hinterbliebenen und Verletzten erhielten keine Entschädigung seitens des Bundes. Aus der Sicht des Bundes trugen Verletzte und Todesopfer die Schuld an der tödlichen Schiesserei. Anlass für eine Rehabilitation der Opfer gab es offenbar bis heute nicht. Als viertes Todesopfer verstarb der in Bettlach wohnhafte Arnold Vogt am 16. August 1920 an den Folgen der nicht heilenden Schussverletzung vom 14. November 1918 (Armdurchschuss) und eines Lungenleidens (TBC).

Pfarrer Ernst Hubacher

Um die moralische wie auch die private Dimension des traurigen Geschehens ein wenig zu erhellen, sei hier aus der Grabrede[28] für Hermann Lanz von Pfarrer Ernst Hubacher zitiert:

Was sich in dieser Woche in Grenchen abgespielt hat, ist wie Sie wissen nicht etwas Vereinzeltes. Es war nur der Ausschnitt aus einer grösseren Bewegung, die ruhig oder unter Sturm sich in der ganzen Welt vollzieht. Wir stehen an der Schwelle einer neuen Zeit. Die Völker regen sich und fordern das als Recht, was man ihnen bisher nur als freundliches Almosen gewährt hat. Etwas von dem, was in unserer Nachbarrepublik Deutschland Tatsache geworden ist, wird sich auch bei uns durchsetzen. In einem Augenblick, wo die ganze Welt eine Neugestaltung erfährt, wird nicht die Schweiz allein ein frohes Idyll im alten Stile bleiben. Schon vor dem Kriege und seither erst recht, sind ganze Volksteile einem physischen und moralischen Elend anheimgefallen, das nur der nicht sieht, der nicht sehen will oder am Nichtsehen interessiert ist. Wir haben trotz unserer Demokratie noch immer den Zustand, wo die Zivilisation Weniger durch die Unzivilisation Vieler besteht, wo neben der bettelhaften, in Schmutz verkommenden Armut vieler Proletarier sich Luxus und Wohlleben der Besitzenden breit macht, wo der im Besitz von Sachen, Geld, Boden und Bildung bestehenden Macht der einen die trotz aller formalen Freiheit faktische Macht- und Rechtlosikgheit der anderen gegenübersteht. Wenn nun Hermann Lanz auf der Seite derjenigen gestanden hat, die sich wehren für Sonne und Freiheit, so hat er damit nur seine Pflicht getan, er hat sich gewehrt für sich selber, für seine Klassengenossen und für allgemeine Menschenwürde. Er ist gefallen für seine Sache, die unser aller Sache ist. Auch der Herrschenden und Besitzenden Sache. Er ist in tieferem Sinne sogar auch für den Herrn Major gefallen, der das Feuer an der Solothurnerstrasse in eigener Person geleitet hat, denn auch dieser hat ein Interesse, unter Verhältnissen zu leben, die ihn nicht mehr in die Lage bringen werden, gegen Mitbürger schiessen lassen zu müssen. Die Welt ist nun einmal so eingerichtet, dass ein Mensch nie als Einzelner und eine Klasse nie allein zum Genuss der Lebensgüter kommen kann. Solange ein Glück sich aufbaut auf der Verkürzung eines einzigen Menschen, auf dem Kummer einer einzigen Mutter, kann es kein volles Glück sein. < ... >

Wenn ich eine Partei zu ergreifen habe, so ist es höchstens diejenige des armen Toten, der mit seinem, wie es scheint, durch einen Schuss von hinten verstümmelten Kopf eine schwere Anklage bildet. Hermann Lanz ist, darüber braucht eine Untersuchung nicht mehr zu walten, als Unschuldiger gefallen. Als die Ausschreitungen geschahen, war er nicht dabei, es ist nicht richtig, dass er am Morgen Streikbrecher hat misshandeln helfen, er hat den ganzen Vormittag daheim häusliche Arbeiten verrichtet und ist erst mittags ins Dorf gekommen. Dass er sich in der Strasse aufgehalten hat, kann ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden, er hatte das Recht dazu, da keine Proklamation die Bevölkerung aufgefordert hatte, sich zurückzuziehen. Die Strassen sind ohne weiteres mit Pferdehufen und blanken Waffen von Menschen gesäubert worden. Lanz hat sich auch sonst in keiner Weise unangenehm hervorgetan, er war ein stiller Bürger. Wie jeder anständige Arbeiter, gehörte er der Organisation an, zog für sie zeitweilig die Beiträge eines Kreises ein und sang im Grütlimännerchor mit. Er war also weder ein von andern fanatisierter Grünling, er geht gegen die dreissig, noch ein gemeingefährlicher Vollbolschewiki. Und wenn jetzt fast in der gesamten schweizerischen Presse versucht wird, die Sache so darzustellen, dass er in einem Zusammenstoss zwischen Soldaten und Demonstranten getötet worden sei, so muss ich mich im Interesse des Toten und seiner Familie aufs Schärfste dagegen verwahren. Es hat überhaupt kein Zusammenstoss stattgefunden. Wenn ein Eisenbahnzug einen Kinderwagen über den Haufen rennt, so ist das etwas ganz anderes als ein Zusammenstoss. Es fehlte nach der Aussage aller Zeugen der Gegenstoss der Bevölkerung, der ein Scharfschiessen unvermeidlich gemacht hätte. Es war kein Aufeinanderprallen annähernd gleicher Kräfte, sondern wie es gestern im Gemeinderat gesagt worden ist, eine gut organisierte Menschenjagd. Man spreche uns nicht von Insulten, um sie zu entschuldigen; wenn in den letzten Tagen auf jede Beleidigung des Militärs so prompt wie in Grenchen mit Blei geantwortet worden wäre, hätten wir als Ergebnis des Landesstreiks in der Schweiz herum nicht ein halbes Dutzend, sondern einige Tausend Tote zu verzeichnen. Und wenn das französische Schimpfwort auch wirklich gefallen ist, so muss gesagt werden, dass sich die Volksbewegung der letzten Tage unter anderm auch gegen jenen undemokratischen Geist in der Armee richtete, der meint, die verletzte Ehre eines Offiziers mit drei geopferten Menschenleben wiederherstellen zu müssen. Dieser Punkt ist es vor allem, der eine Untersuchung heischt und dessen restlose Klarstellung zur Beruhigung unserer Bevölkerung unbedingt nötig ist. Wie sie aber auch ausfallen wird, sie wird dem jungen Mann das Leben und den Eltern den guten Sohn nicht zurückgeben, darum ist die Teilnahme mit seinem tragischen Geschick so allgemein und tief.

Pfarrer Hubachers Mut und Zivilcourage sollen uns ein Vorbild sein. Er war es auch, der noch am Abend des 14. November 1918 im Hotel Löwen Major Pelet aufsuchte und ihn mit den Worten begrüsste: "Monsieur, vous n'auriez pas du faire cela" (das hätten Sie nicht tun dürfen!). Worauf Pelet dem Pfarrer die Tür wies.

Die zentrale Bedeutung der Eisenbahn - Die Ereignisse auf den Bahnhöfen Olten, Solothurn-West, Grenchen und Biel

Die zentrale Bedeutung der Eisenbahn im Generalstreik 1918

Der erste Zug, der nach den Wirren des Generalstreiks 1918 von Olten bis Grenchen Süd durchkam. Zwei technische Beamte aus Olten führten am 14. Nov. 1918 den Zug als Demonstration. Nach Dampfdruck-Problemen kam der Zug schliesslich bis Grenchen Süd durch. Bild: vermutlich Grenchen-Süd.
Landesstreik in Biel.

Während des Generalstreiks 1918 legten die Streikenden ein besonderes Augenmerk auf den Betrieb der Eisenbahnen. So achtete man aufmerksam darauf, dass auch auf der Achse Olten, Solothurn, Grenchen, Biel möglichst keine Züge verkehren konnten. Im Generalstreik kam ein verkehrender Zug einem Streikbruch gleich. Es war eines der wichtigen Anliegen des Oltener Aktionskomitees, den Bahnverkehr mit den Mitteln des Streiks in der ganzen Schweiz so weit wie möglich lahmzulegen.

Andererseits legte General Wille grossen Wert darauf, mindestens einen Teil des Eisenbahnbetriebs aufrecht zu erhalten. Damit sollte der Oeffentlichkeit gezeigt werden, dass die Streikführer nicht allmächtig seien. Dem Militärgeneraldirektor der Bahnen, Oberst Zingg, teilte der General mit, er sehe selbst in einem beschränkten Bahnverkehr "das entscheidende Moment für die Rettung unseres Landes." Ähnlich äusserte sich Wille auch gegenüber dem Bundesrat.

Aus diesen Tatsachen lässt sich der hohe Stellenwert des damals wichtigsten Verkehrsmittels, der Eisenbahn, ableiten und es wundert einen nicht mehr, dass es gerade auf den Bahnhöfen der wichtigen Streikschauplätze zu Ausschreitungen kam. Auch in Olten, Solothurn, Grenchen und in Biel versuchten die Streikenden den Bahnbetrieb zum Erliegen zu bringen. Auf den Bahnhöfen in Grenchen, Solothurn-West und Biel kam es zu Ausschreitungen.

Auf dem Bahnhof Grenchen-Süd versperrten Streikende am Mittwoch, den 13. Novmeber 1918, die Geleise mit Barrikaden, ohne die Bahnanlagen zu beschädigen. Bahnhof Grenchen Nord: Am Donnerstag, 14. November 1918, beschädigten Streikende zwei Weichen und durchschnitten Signalkabel, um das Einfahren von Zügen zu verhindern. Während diesen Aktionen kam es nicht zum Einsatz von Ordnungstruppen. Die Ereignisse auf den Bahnhöfen Grenchens sind in dieser Dokumentation ausführlicher beschrieben. Die Verantwortlilchen für die Zwischenfälle in Grenchen wurden militärgerichtlich belangt und schwer bestraft.

Für den einzigen Zwischenfall auf dem Bahnhof Olten sorgte ein Bahnarbeiter, der einen Zug mit einer roten Fahne aufgehalten hatte. Dieser Mann musste die Tat mit dem Verlust seiner Stelle bezahlen.

Zur Gewaltanwendung kam es am 13. November 1918 in Solothurn (West-Bahnhof). Dort rissen Streikende ein Nebengeleise auf, mit dessen Schienen und Schwellen sie die Hauptgeleise in Richtung Grenchen-Biel verbarrikadierten. Ferner zerschlug man eine Weichenlampe und beschädigte, ähnlich wie in Grenchen, eine wichtige Weiche. Als Bahnhofvorstand Arnold Dörfliger die Menge beruhigen wollte, stiess man ihn die vier Meter hohe Bahnböschung hinunter. Er kam mit einigen Prellungen davon.

In Biel spielten sich auf dem Bahnareal verschiedene Prügelszenen ab, als Züge versuchten einzufahren. Die schlimmsten Zwischenfälle ereigneten sich am 14. November 1918, etwa um 13.10 Uhr. Ernst Studer, Weichenwärter und Mitglied der Streikleitung der Bieler Eisenbahner, schildert die Vorgänge wie folgt:

Donnerstag, den 14. November 1918:

Eine aus Bern eingetroffene Depesche sagt die Forderungen des Aktionskomitees seien angenommen. Die Arbeit sei um 12 Uhr nachts wieder aufzunehmen. Unterdessen wurden wieder andere Gerüchte verbreitet. Es gab ein solches Wirrwarr, dass man nicht mehr wusste, wem man glauben solle.

Mittag, 1.10 Uhr ertönt ein Glockensignal von Bern. Es kommt der Zug 2219 mit den Nationalräten von Biel und dem Jura. Alles stürmt nach Madretsch, dem Zug entgegen. Einige Schwellen werden über das Geleise geworfen. Der Zug braust heran. Ein Schuss fällt und unmittelbar vor mir fällt Kollege Jenni, Lokomotivführer mit zerschossenem Arm nieder. In wenigen Minuten ist der Zug von einer 5-6000 zählenden Menge umzingelt. Auf der Lokomotive sind drei Waadtländersoldaten sowie Streikbrecher Henziross und als Heizer ein Techniker. Letzterer machte einen Fluchtversuch. Aber umsonst, die aufgeregte Menge holte ihn ein und zahlte ihm den Streikbrecherlohn bar aus. Ebenso ging es dem Führer sowie dem Kondukteur Nidegger. Die drei Militärs mussten ihre Gewehre entladen und die Lokomotive verlassen. Ich begleitete sie nach dem Bahnhof, wo ich mich bei einem Major und einem Hauptmann einem Verhör unterziehen musste. Dieser Vorfall wird ein kriegsgerichtliches Nachspiel zeitigen. [...]

Nachmittags 4.30 Uhr. Versammlung der gesamten Eisenbahnerschaft. Kollege Jakob verkündet den 500 anwesenden Mannen den Abbruch des Landesstreikes. Er verstand es musterhaft, die Leute im Banne zu halten, indem er auf die Gefahren einer eventuellen Fortsetzung hinwies. Jedoch tadelte er auch scharf das Vorgehen einiger VSEA-Grössen. Stumm, mit geballten Fäusten verliessen wir den Saal. Ja wir haben gestreikt. Der Erfolg ist materiell gleich null, moralisch aber doch von grosser Wichtigkeit. Den Kampf verloren, die Ehre nicht!

Ernst Studer

Die Tragödie von Grenchen spielte sich übrigens am selben Tag um 14.00 Uhr ab, fast gleichzeitig mit den harten Szenen auf dem Bahnareal Biel.

Die Organisation der Eisenbahner

Bemerkenswert ist die Befolgung des Aufrufs zum Generalstreik durch die Eisenbahner. So standen in Olten fast alle der etwa1500 Eisenbahner im Streik, in Biel waren es mehrere Hundert. Das Personal der kleineren Bahnhöfe folgte dem Streikaufruf nicht. Auch in Grenchen beteiligte sich das Bahnpersonal kaum am Generalstreik. Die eidgenössischen Beamten waren während des Krieges und während des Generalstreiks den Militärgesetzen unterstellt und die Teilnahme am Streik war mit strengen rechtlichen Konsequenzen verbunden. Um so erstaunlicher ist es, dass sich gerade die Eisenbahner so zahlreich am Generalstreik beteiligten. Diese Tatsache war wohl hauptsächlich auf die extrem bedenkliche Lohnsituation der Bahnarbeiter zurückzuführen.

Die in einer Vielzahl von Verbänden organisierten Eisenbahner vereinigten sich erst im Januar 1918 zum Verein Schweizerischer Eisenbahn- und Dampfschiffangestellten (VSEA). Im Juli 1918 beschloss die Delegiertenversammlung des VSEA, auf den 1. Januar 1919 dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund beizutreten.

Bemerkungen A. Fasnacht:

  • Mit diesem Kapitel soll aufgezeigt werden, dass sich auch in den Nachbarorten Grenchens, vor allem in Solothurn und Biel, durchaus vergleichbare Zwischenfälle auf den Bahnhöfen ereigneten. Auch in Biel beteiligten sich Mitglieder der Streikleitung an den Zwischenfällen. In Biel und vor allem in Solothurn kam es im Stadtzentrum zu Ausschreitungen. Dass es in Solothurn zu keinem Blutbad kam, grenzt noch aus heutiger Sicht an ein Wunder. Bis heute fehlt eine vergleichende Gegenüberstellung der Ereignisse auf den Streikschauplätzen am Jurasüdfuss.
  • Dank an den Arbeitsausschuss Bieler Jahrbuch für die Abbildungserlaubnis obiger Fotografie.

Waren die Opfer vergebens: Eine Bilanz

1917: Kinder warten vor der öffentlichen Suppenküche im Areal des Kern-Schulhauses in Zürich-Aussersihl. Oeffentliche Suppenküchen, Volksküchen, mussten in vielen grösseren Ortschaften eingerichtet werden, so auch in Grenchen, um Hunger und Lebensmittel-Knappheit zu lindern. So weiss man z.B. aus der Stadt St. Gallen, dass dort Ende 1918 die Suppenküchen (5 Koch- und 15 Ausgabestellen) täglich bis zu 5000 Liter Suppe der hungernden Bevölkerung ausschenkten.

Eine etwas persönlich gezogene Bilanz aus heutiger Sicht von Alfred Fasnacht.

Wie ihr es immer dreht und wie ihr's immer schiebt,
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral,
Erst muss es möglich sein auch armen Leuten,
Vom grossen Brotlaib sich ihr Teil zu schneiden

Brecht, Dreigroschenoper

Generalstreik 1918: Tatsachen zur Situation in der Schweiz

Siehe auch "Tatsachen zur Situation 1918".
Vor dem Landesstreik wurde vom Oltener Aktionskomitee der Proteststreik vom Samstag, den 9. November 1918, ausgerufen als Antwort auf das unverhältnismässige Truppenaufgebot des Bundesrates gegen die Arbeiterschaft in Zürich. Vor allem in den Deutschschweizer Industrieorten, so auch in Grenchen, wurde an diesem Samstag gestreikt. Dieser Proteststreik wurde vielerorts als Generalstreik bezeichnet, so auch in Grenchen.

Der Beschluss des Oltener Aktionskomitees zum eigentlichen Generalstreik erfolgte am Sonntag, den 10. November 1918. Streikbeginn: am Montag, den 11. November 1918, um Mitternacht.

Forderungen der Steikenden

  1. Sofortige Neuwahl des Nationalrats auf Grundlage des Proporzes
  2. Aktives und Passives Frauenwahlrecht
  3. Einführung der Arbeitspflicht
  4. Einführung der 48stundenwoche in allen öffentlichen und privaten Unternehmungen
  5. Reorganisation der Armee im Sinne eines Volksheeres
  6. Sicherung der Lebensmittelversorgung im Einvernehmen mit den landwirtschaflichen Produzenten
  7. Alters- und Invalidenversicherung
  8. Staatsmonopole für Import und Export
  9. Tilgung der Staatsschulden durch die Besitzenden

Doch wovon lebt der Mensch? Indem er stündlich
Den Menschen peinigt, auszieht, anfällt, abwürgt und frisst
Nur dadurch lebt der Mensch, dass er so gründlich
Vergessen kann, dass er ein Mensch doch ist

Brecht, Dreigroschenoper

Beendigung des Generalstreiks am Donnerstag, 14. November 1918

Auf Grund eines Ultimatums des Bundesrates und der Bedrohung durch die aufgebotene Armee entschied das erweiterte Oltener Aktionskomitee, den Generalstreik am Donnerstag, 14. November 1918, um Mitternacht, abzubrechen.

Inzwischen Realität geworden

Fabriksaal in Grenchen ca. 1928: Sie lächeln wieder ...
  • Proporzwahl des Nationarats: 1919 die Sozialdemokraten werden zweitstärkste Partei im NR
  • Stimm- und Wahlrecht für die Frau: 1971
  • Nach dem Landesstreik wird in der ganzen Schweiz die 48-Stundenwoche eingeführt
  • Demokratisierung der Armee
  • Einführung der AHV / IV
  • Vermögenssteuer und vielleicht bald Kapitalgewinnsteuer

... zudem finden heutige Selbstverständlichkeiten, wie z.B. Gesamtarbeitsverträge, ihren Ursprung im Generalstreik von 1918.

Regierungsbeteiligung

Bis der erste sozialdemokratische Bundesrat gewählt wurde, dauert es noch 25 Jahre: 1943 wird der Zürcher Ernst Nobs zum ersten SP Bundesrat gewählt.

Schlusswort des Artikels "Generalstreik 1918 und die heutige Bewegung: Wären wir dazu in der Lage?"

von SGB Präsident Paul Rechsteiner

So erklärt sich das scheinbare Paradox, dass sich im historischen Rückblick verkehrt, was als Sieg und was als Niederlage zu betrachten ist. Aus heutiger Sicht erweist sich der Landesgerenalstreik als Niederlage, die in vielen Bereichen den Keim des Sieges bereits ins sich trug. Forderungen wie der Achtstundentag und das Proporzwahlrecht wurden rasch realisiert. Bei anderen Anliegen dauerte es länger. Sicher ist aber, dass die Arbeiterbewegung noch Jahrzehnte von der Kraft des Landesstreiks zehren konnte. Darüber lohnt es sich heute wieder nachzudenken.

Bemerkung Alfred Fasnacht

Dank an Herrn Roland Gretler, Gretler's Panoptikum zur Sozialgeschichte, Zürich, dass Bilder hier verwendet werden dürfen.

Weitere Dokumente und Fakten zum Generalstreik 1918 in Grenchen und in der Schweiz

Aufruf zum Proteststreik vom 9. Nov. 1918

Der Proteststreik vom 9. Nov. 1918 war die Antwort des Oltener Aktionskomitees auf das massive Truppenaufgebot gegen die Arbeiterschaft in Zürich. Der eigentliche Generalstreik wurde erst am Sonntag, den 10. November 1918, beschlossen. Streikbeginn um Mitternacht vom Montag auf Dienstag, 11./12. November 1918

Streikplakat aus dem Kulturhistorischen Museum Grenchen.

Aufruf zum Generalstreik 1918

Flugblatt: Aufruf zum Landesgeneralstreik 1918 an die Arbeiterschaft von Grenchen und Bettlach.

Bulletin/Flugblatt der Neuen Freien Zeitung vom 13. Nov. 1918

Flugblatt: Flugblatt der NFZ vom 13. November 1918.

Aufruf an die Soldaten des Ordnungsdienstes der Armee

Flugblatt: Aufruf der Streikenden an die Soldaten.

Telegramm vom 14. Nov. 1918 des Militärdep. Solothurn an das Territorialkommando 2

Abschrift des Telegramms vom 14. Nov. 1918, 12.45 Uhr, des Militärdepartements Solothurn.

Abbruch des Schweizerischen Generalstreiks / Landesstreiks 1918

Der Generalstreik/Landesstreik war seit Dienstag, 12. November 1918, im Gang. Die Situation eskalierte von Stunde zu Stunde. Am Mittwoch, 13. November 1918, liess Bundespräsident Calonder dem Oltener Aktionskomitee ein Ultimatum zustellen. Darin verlangt der Bundesrat den Abbruch des Streiks noch am selben Tag sowie eine entsprechende Erklärung seitens des Oltener Aktionskomitees bis spätestens 17.00 Uhr. In Anbetracht der über 100'000 Mann starken Militärmacht befürchtete das durch SP-Spitzen und das Bundeskomitee des Gewerkschaftsbundes erweiterte Oltener Aktionskomitee bürgerkriegsähnliche Zustände und entschied an einer Nachtsitzung vom 13. November 1918 in Bern, den Streik am Donnerstag, den 14. November 1918, um Mitternacht, abzubrechen. Dieser Beschluss wurde dem Bundespräsidenten am 14. November 1918, morgens um 2.00 Uhr, von einer Delegation des Oltener Aktionskomitees im Hotel Bellevue, Bern, überreicht. Am Morgen des 14. Novembers 1918 gab Bundespräsident Calonder der Bundesversammlung den bedingungslosen Widerruf des Generalstreiks bekannt.

Die zitterige Unterschrift des Bundespräsidenten sowie die fehlende Datierung des Dokuments belegen die aufgeregte Stimmung dieser Stunden.

Bekanntmachung des Grenchner Gemeinderates vom 15. Nov. 1918

Bekanntmachung des Gemeinderates vom 15. November 1918.

Todesanzeige der Arbeiterorganisationen für die drei Todesopfer

Todesanzeige vom 16. November 1918 für die Streikopfer. Als die Todesanzeige entstand, waren wohl noch keine verlässlichen Altersangaben zur Hand.

Obduktionsbefund der drei Todesopfer

Bericht vom 15. November 1918 über die Untersuchung der Leichen der drei Todesopfer.

Anwesend waren: Dr. med. Ernst Girard (Verfasser des Berichts) und zwei Offiziere der Schweizer Armee. Ort: Leichenhalle des Friedhofs Grenchen.

Grenchen 15. Nov. 18

Aerztl. Bericht Über die Untersuchung der Leichen der 3, anlässlich der Streikunruhen in Grenchen am 14. Nov. 18 nachm. erschossenen, jungen Männer in Särgen in der Totenhalle des Friedhofes, im Auftrag u. im Beisein von Herrn Major [kein Name eingesetzt] und Herrn Oberlt. [kein Name eingesetzt] Freitag den 15. Nov. mittags:

1. Scholl, Fritz von Pieterlen [17 J. alt]:
Hosen am Oberschenkel stark verblutet u. mit Blutgerinseln u. kleinen Fleischpartikelchen durchsetzt, welche wohl eher von den verletzten Kameraden herrühren, denn weder an den Oberschenkeln, noch am Becken oder Bauch sind Verwundungen zu sehen, ebensowenig auf der Brust u. den Thoraxseiten. Dagegen finden sich am Rücken, in er Höhe des 5./6. Rückenwirbels 3 Schussöffnungen mit der Fingerkuppe zu decken, aus denen bei Bewegung der starren Leiche noch zl. viel dünnflüssiges Blut ausfliesst. Die Schussöffnungen liegen in einer Horizontalen (bei Aufrechtstellung) eine rechts zl. hart neben der Wirbelsäule, eine zweite links 3 cm von dieser u. die dritte 6 cm von der Mittellinie, alle in gleicher Höhe. Andere Schussöffnungen wurden nicht gefunden u. Suchen nach den Kugeln im Körperinnern nicht als nötig erachtet. Nach der Stellung der Wunden muss das Herz u. auch Lungentheile getroffen worden sein, mit ganz raschem Todeseintritt.

2. Lanz, Herm. 29 J. alt von Grenchen:
Die ganze linke Wange mit Ober u. Unterkiefer sind zersplittert u. zum grossen Theil weggerissen. Eine breite und tiefe Spreng- u. Risswunde setzt sich vom weggerissenen Unterkiefer den l. Hals hinunter bis auf das Schlüsselbein. Ich glaube, dass es sich hier um einen Schuss handelte, der bei der Nase u. Oberkiefer ansetzte schräg nach hinten u. unten fuhr, auch die Halswirbel theilw. zersplitternd u. die Sprengwirkung in den Weichtheilen verursachend. Auch hier muss der Tod rasch eingetreten sein, wegen der Wirbel und grossen Halsgefässläsionen.

3. Noirjean, Marius 18 J. alt v. Grenchen:
Gesicht mit Nase theils ganz weggerissen, theils zersplittert, auch theilweise die Augenhöhlen Knochen; Augen selbst nicht verletzt. Im Nacken, in Höhe des zweiten Halswirbels fast in Mitte desselben findet sich eine kleine, kaum blutige Einschussöffnung. Die Kugel durchschlug die Halswirbelsäule, tötete den Mann sofort u. verursachte vor dem Austritt die scheussliche Gesichtsverletzung.

Grenchen 15. Nov. 18

Dr. Girard

P.S. Wie ich vernehme vom behandelnden Arzte Herr Dr. Meng erlitt Kaufmann Linus in der Krichstr. einen Schuss, der beim Schulterblatt ein und beim linken Schlüsselbein vorn austrat, natürl. Die Lunge verletzte u. das Schlüsselbein brach. Pat. soll nicht ausser Lebensgefahr sein.


Uebertragung des Manuskripts von A. Fasnacht (Juni 2008), Rechtschreibung und Unterstreichungen aus dem Original übernommen. Ergänzungen A. Fasnacht in [ ].

Proklamation vom 16. Nov. 1918 der bürgerlichen Gemeinderatsfraktionen

Zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Proklamation waren die drei Todesopfer noch nicht beerdigt. Bemerkenswert ist der Schlusssatz: "Vielmehr sprechen wir den wackeren Soldaten unseren innigsten Dank aus, dass sie durch ihr tatkräftiges und taktvolles Eingreifen die Revolution niedergeworfen und uns vor schlimmeren Heimsuchungen geschützt haben." Die Proklamation war gleichzeitig der Startschuss zur allgemeinen Hetzkampagne gegen Max Rüdt.

Proklamation vom 16. Nov. 1918 der Grenchner Gemeinderatfraktionen der Freisinnig Demokratischen Partei und der Volkspartei.

Kostenrechnung der Schäden auf dem Bahnhof Nord

Kopierte Rechnung (Vorlage leider schlecht).

Kostenberechnung für die Behebung der Schäden auf dem Bahnhof Grenchen-Nord

Der verschwundene Gedenkstein

Sehr bemerkenswert ist es, wie noch im Jahre 1981 der Verfasser dieses Artikels es fertig bringt, im ersten Abschnitt mit zwei Sätzen historische Klarheit zu schaffen über die Vorgänge während des Generalstreiks 1918 in Grenchen. Die Umstände, unter denen der Gedenkstein damals entsorgt wurde, zeugen von einer traurigen Zufallsverkettung, die im vorliegenden Artikel halbwegs als Anekdote dargeboten werden sollte.

Die Interpellation Hafner im Grenchner Gemeinderat, April 1980.

Darstellung der tragischen Ereignisse in den Grenchner Heimatbüchern

Die Beschreibung der Ereignisse vom 14. November 1918 zeigt eine gewisse Unsicherheit der Autoren gegenüber dieser ungesühnten Bluttat.

Kaufmann, Hans, und Peter Zurschmiede: Grenchen. - Solothurn: Verlag Vogt-Schild AG, 1974.

Dass mit dem Kriegsende überlebte Wirtschafts- und Sozialzustände zu reformieren waren, wurde allgemein erwartet; plötzlich aber sah sich Europa der anderen Möglichkeit, Zustände zu ändern, gegenüber: der Revolution. Die spät und oft ungerecht organisierte Kriegswirtschaft hatte auch in unserem Lande eine benachteiligte Bevölkerungsgruppe entstehen lassen, die, von ausländischen Entwicklungen animiert, die Aenderungen mit Mitteln durchsetzen wollte, die Verfassung und Gesetze nicht vorsahen. "<....>" Am letzten Tag des Generalstreiks, am Donnerstag, 14. November, lösten bernische und waadtländische Ordnungstruppen die Streikversammlung auf, und an der Kirchstrasse und der Solothurnstrasse feuerten die Soldaten auf die Demonstranten, wobei drei Männer den Tod fanden. Die Frage der Schuld der beiden Seiten wäre nur unter der Berücksichtigung der damaligen Situation zu lösen; die Tatsache, dass am 10. November in Zürich ein Soldat durch einen anonymen Revolverschuss getötet wurde, hat sicher die Handlungsweise des Militärs beeinflusst.

Strub, Werner: Heimatbuch Grenchen. Die vergangenen Jahrhunderte bis in die Gegenwart / dargestellt von Werner Strub. - Solothurn: Verlag Vogt-Schild AG, 1949.

Donnerstag um elf Uhr folgten ca. 200 Streikende der Aufforderung, auf dem Bahnhof Nord die Einfahrt eines Zuges zu verhindern. Der aufgebotene hiesige Landsturm sollte für Ordnung sorgen. In dem Moment erschien militärische Hilfe von Solothurn, zwei Kompagnien Waadtländer und eine Kompagnie Dragoner mit einem Zug Mitrailleure. Bald kamen weitere Truppen. Es gelang, diejenigen, die sich am Eisenbahneigentum vergriffen, auseinanderzutreiben. Es war überhaupt die Absicht des Militärkommandos die brodelnde Menge aufzulösen und zu zerstreuen. Das Militär drängte die Leute gegen das Dorf, um sie dort in die Strassen zu verteilen. Bei der Kirche gab es eine Stauung; es kam zur ersten Schussabgabe. Die Bewegung pflanzte sich weiter gegen den "Löwen" und die Hauptstrasse fort, und dort ereignete sich nun die betrüblichste und bedauernswerteste Begebenheit in der ganzen Aktion: es kam dort dazu, dass schliesslich von de Schusswaffe Gebrauch gemacht wurde, eine Ladung Schüsse abgegeben und drei Leute aus der Menge erschossen wurden. Das war das dramatische Endergebnis der Siedehitze, in der sich die Seelen der streikenden und demonstrierenden Bevölkerung von Grenchen Befand. Wäre die Mitteilung vom Streikabbruch den Streikenden durch ihre eigenen Organe gemacht worden, so wäre die Katastrophe in Grenchen unterblieben. Im Verlaufe des Abends nahm man mehrere Verhaftungen vor. Rüdt verzog sich mehrere Tage, um sich dann der Staatsgewalt zu stellen.

Der Generalstreik 1918 in Bern

Oberstkorpskommandant Eduard Wildbolz, der Kommandant der Ordnungstruppen in Bern. Seine kluge und zurückhaltende Führung der Truppen verhinderte Gewalttätigkeiten in der Bundesstadt.

Aus: Beat Junker: Geschichte des Kantons Bern seit 1798: Band III, Tradition und Aufbruch 1881-1995, I. Kapitel.

In Bern war die Atmosphäre weit ruhiger als in Zürich. Dennoch wurde – ohne dass der bernische Regierungsrat oder die Stadtbehörden um einen zusätzlichen Schutz gebeten hätten – am 8.November 1918 zwei Infanterieregimenter und zwei Kavalleriebrigaden in den Raum der Bundesstadt verlegt. Hier tagte ja die Landesregierung, sass im Hotel "Bellevue" die Armeeleitung und versammelte sich häufig das Oltener Aktionskomitee. Als Platzkommandanten hätte sich General Wille den forschen Oberstdivisionär Fritz Gertsch gewünscht, der vielleicht in Bern ähnlich vorgegangen wäre wie Sonderegger in Zürich. Der Bundesrat zog aber den behutsameren Oberstkorpskommandanten Eduard Wildbolz vor, der Wille gegenüber schon in Ausbildungsfragen einen eigenen Standpunkt behauptet hatte. Wildbolz stammte aus der Stadt Bern, hatte eine Instruktorenkarriere durchlaufen und stand christlich geprägten Kreisen nahe. Er suchte seine Aufgabe möglichst unauffällig zu lösen und brachte den Grossteil der Truppen nicht in Bern selber unter, sondern in den umliegenden Dörfern und suchte ausdrücklich Provokationen zu vermeiden.

Er blieb stets in Verbindung mit dem Polizeidirektor der Stadt Bern, dem Sozialdemokraten Oskar Schneeberger, der zwar als Präsident des schweizerischen Gewerkschaftsbundes dem Oltener Aktionskomitee angehörte, aber vom Generalstreik als Waffe beim politischen Kampf in der Eidgenossenschaft nicht allzuviel hielt, weil die Volksrechte wirksamere Mittel böten. Schneeberger versicherte, die städtische Polizei werde selber für Ordnung sorgen und Gewalttätigkeiten verhindern. Tatsächlich kam es in Bern nur zu einzelnen Aufläufen von Jungsozialisten ohne Tumulte oder Eigentumsbeschädigungen. Hingegen klagten Bürgerliche, sie hätten unter dem Druck von Demonstranten ihre Geschäfte schliessen müssen. Der – mehrheitlich sozialdemokratische – Gemeinderat forderte die städtischen Beamten und Angestellten auf, ihre Arbeit zu leisten, was im allgemeinen auch geschah. Die Strassenbahnen allerdings verkehrten nicht.

Gegen eine Arbeiterversammlung am 9.November – also noch vor dem eigentlichen Landesstreik – auf dem Waisenhausplatz und damit direkt vor dem Hauptquartier des Platzkommandos im städtischen Gymnasium, schritten die Behörden nicht ein, aus der Überlegung, "dass man solange wie irgend möglich einen Zusammenstoss von Truppen und Demonstranten vermeiden wolle, der zu Blutvergiessen und anderen schweren Folgen führen könnte".

Später wurde die Stimmung aufgeregter, doch betonte Wildbolz in seinem Schlussbericht an die Armeeleitung stolz, in Bern habe die Truppe während des ganzen Landesstreikeinsatzes nie von der Waffe Gebrauch machen müssen. Seine Proklamation an die Bevölkerung hob hervor: "Jedermann soll wissen, dass niemals meine Massnahmen gegen die Arbeiterschaft und gegen eine politische Partei sich richten." Gegen übermütige anarchistische Burschen sei aber eine "mutige Selbsthilfe des Bürgers am Platze". Wie der Regierungsrat, so unterschätzte auch Wildbolz zuerst die Gefahr, welche die Bildung eigenmächtiger Bürgerwehren in sich barg, und hinterher mahnte er zu "weisen Massnahmen" gegen Übereifer, der da und dort vorgekommen sei. Zudem betonte er: "Soziale Reformen auf der ganzen Linie sind nötig. Diesen Forderungen darf sich auch der militärische Führer nicht verschliessen, und an seiner Stelle muss er mitwirken am Ausbau sozialer Gesetzgebung." Fingerspitzengefühl bewies Wildbolz zudem, als er nach dem Streikende in Bern keine militärische "Siegesparade" durchführte, wie General Wille sie in Zürich abhielt und auch für die Bundesstadt gewünscht hätte.

100 Jahre Generalstreik

Eine erfreulich grosse Anzahl Personen nahm an der von der Stadt organisierten Gedenkfeier «100 Jahre Landesstreik» teil. Menschen aus allen Bevölkerungsschichten, von nah und fern, aus allen politischen Lagern gedachten der drei Todesopfer Marius Noirjean, Hermann Lanz und Fritz Scholl, liessen sich über die Geschehnisse vom November 1918 in Wort, Ton und Bild informieren. Nachdem der letzte Klang der Glocken der drei Grenchner Landeskirchen verhallt war, sprach Pfarrer Peter von Siebenthal zu den Gedenkenden[30]. Die drei Opfer seien erschossen worden von der Militärgewalt, die damals gegen das Volk agiert habe: «Hinterrücks niedergemacht, um die Bevölkerung einzuschüchtern. Ein tödlicher Machtmissbrauch». Der reformierte Pfarrer erinnerte an das Leid und die Sorgen, welche Angehörige, Freunde, Mitarbeitende und Kollegen in der Folge zu durchleiden hatten, an die Tabuisierung, welche über Jahrzehnte in der damaligen Gesellschaft den drei Männern keinen Platz im öffentlichen Bewusstsein ermöglicht habe. «Umso achtungsvoller spricht die Stadt Grenchen heute zum 100. Jahrestag ihre Würdigung aus, öffentlich und offiziell», führte er weiter aus. Nicht zuletzt dank des Generalstreikes dürften Bürgerinnen und Bürger heute in einer ganz anderen Schweiz leben, in einem Bundesstaat, der seine Bewohner anhört und mitentscheiden lasse. Dies sei den Anstrengungen von Arbeitnehmenden wie Arbeitgebenden zu verdanken. Nach einer stärkenden Suppe begrüsste Stadtpräsident François Scheidegger die Schar der Anwesenden im Kino Rex. Der Generalstreik vom 12.- 14. November sei während langer Zeit aus unterschiedlichen Gründen verdrängt und verpolitisiert worden. Er sei deshalb froh, dass Historiker die Geschichte wissenschaftlich aufgearbeitet hätten, auch wenn da und dort eine etwas andere Bewertung der Ereignisse vorgenommen werden könne. «Der Landesstreik ist Teil unserer Stadtgeschichte, es scheint mir deshalb wichtig, dass wir uns mit der Thematik auseinandersetzen und der Geschehnisse gedenken», betonte der Stadtpräsident. Es sei verständlich, dass sich die Sichtweise aus der Distanz von 100 Jahren verändert habe: «Unbestritten scheint mir aber, dass viel Unrecht geschehen ist. Vielleicht ist der heutige Anlass auch ein kleiner Beitrag, um die Geschehnisse in ein neues Licht zu stellen oder sogar einen kleinen Beitrag zur Wiedergutmachung zu leisten.» Der Historiker Peter Heim erinnerte daran, dass gegen Ende des ersten Weltkrieges ein Riss durch die Gesellschaft gegangen sei. Auf der einen Seite hat die Exportindustrie, die Finanzwelt und auch die Landwirtschaft profitiert, auf der anderen Seite seien die Lohnabhängigen in grosse, unverschuldete Not gekommen. «Dass es im November 1918 dann aber zum Landesstreik gekommen sei, habe mit der Entwicklung im Kanton Solothurn an sich nichts zu tun, obwohl sich die geschilderten Verhältnisse auch hier gezeigt hätten: «Als der Bundesrat dem Druck von Armeespitze und Persönlichkeiten aus der Zürcher Bankenwelt und auf Wunsch der Zürcher Regierung die militärische Besetzung Zürichs verfügt hat, reagierte das Oltener Aktionskomitee mit der Proklamation eines Proteststreikes.» Während die drei Tage im Allgemeinen glimpflich abgelaufen sind, ist die Lage in Grenchen eskaliert. Die Gründe dafür seien heute bekannt: «Eine Verkettung von verrückten Umständen – fehlende Kommunikation des Streikabbruchs, chaotische Kommandoverhältnisse beim Militär, emotionale Anheizung und nicht zuletzt das Versagen eines Offiziers - führten zur Tragödie. Eine Tragödie, die Grenchen möglicherweise erspart geblieben wäre, wenn das Militär die Telefonleitung des Oltener Aktionskomitees nicht gekappt hätte». Schliesslich bekamen die Anwesenden den SRF-Film «Generalstreik 1918 – die Schweiz am Rande eines Bürgerkrieges»[31] in Anwesenheit von Drehbuch-Autor Hansjürg Zumstein zu sehen. Der Historiker konzentriert sich in der Doku-Fiktion auf die Hauptpersonen, Nationalrat Robert Grimm vom Oltener Aktionskomitee und auf den mehr als nur strammen Militaristen Oberstdivisionär Emil Sonderegger. Es gelingt ihm dabei aber auch eindrücklich, Hintergründe und Ursachen des Konfliktes unter anderem im Gespräch mit prominenten Historikern zu beleuchten.

Weiterführende Literatur

  • Gautschi, Willi, "Der Landesstreik 1918". Zürich : Benziger, 1968. - 440 S., ill. Diese reich illustrierte Monografie gilt als Standardwerk zur Geschichte des Generalstreiks 1918.
  • Gautschi, Willi, "Dokumente zum Landesstreik 1918". 2. durchgesehene Auflage. - Zürich : Chronos, 1988 456 S. Broschiert ISBN 3-905278-35-9. Dokumenten- und Ergänzungsband zu Gautschi: Landesstreik 1918.
  • Gautschi, Willi, "Lenin als Emigrant in der Schweiz". Zürich : Benziger Verlag, 1973. - 383 S., ill. - ISBN 3-545-34066-X. Umfassende biografische Monografie über Lenins Jahre in der Schweiz, die politische Aktivität Lenins und sein Einfluss auf die Arbeiterbewegung der Schweiz.
  • Schmid-Ammann, Paul, "Die Wahrheit über den Generalstreik von 1918 : Seine Ursachen, Sein Verlauf, Seine Folgen". Zürich : Morgarten Verlag, 1968. - 440 S. Schmid-Ammann bringt eine Fülle von Fakten und Tatsachen, ist teilweise ausführlicher als Gautschi. Leider fehlt ein Register.
  • Voigt, Christian, "Robert Grimm : Kämpfer, Arbeiterführer, Parlamentarier. - Eine politische Biografie". Bern : Zytglogge, 1980. - 304 S., Abb. ISBN 3-7296-0117-2. Umfassende politische Biografie und Geschichte der schweizerischen Arbeiterbewegung von 1900-1945.
  • McCarthy, Adolf, "Robert Grimm : Der schweizerische Revolutionär". Bern : Francke, 1989. - IV,351 S., 33 Abb. Gebunden ISBN 3-7720-1668-5. Biografie der vielleicht grössten politischen Persönlichkeit der Schweiz im 20. Jh. Mit Geleitwort von Bundesrat Otto Stich
  • Verhandlungen des Kantonsrates von Solothurn 1919. November-Unruhen 1918 (Landes-Generalstreik), 15. und 16. Januar 1919. Solothurn, 1919. S. 165-267.
  • "80 Jahre Generalstreik 1918-1998". Kantonaler Gewerkschaftsbund St. Gallen (Hrsg.). - St. Gallen : Sabon, 1998. - 48 S., broschiert ISBN 3-907928-19-9. Verschiedene Artikel zur Geschichte des Generalstreiks 1918 mit besonderem Blick auf die Ereignisse in der Ostschweiz. Inhalt und Layout dieser Broschüre sind beispielhaft. Sehr empfehlenswerte Lektüre!
  • Schelbert, Joe, "Der Landesstreik vom November 1918 in der Region Luzern : seine Vorgeschichte, sein Verlauf und seine Wirkung. - Ein Beitrag zur Geschichte der Luzerner Arbeiterbewegung." Luzern: Unionsdruckerei - Luzerner Gewerkschaftsbund, 1985. - 127 S., Ill. Hochinteressante, vorbildlich aufgearbeitete Geschichte der Arbeiterbewegung und des Generalstreiks 1918 in der Region Luzern wie auch der industriellen und demografischen Entwicklung rund um Luzern.
  • Berlincourt, Alain, "Julikrawall und Generalstreik in Biel". Aus: Neues Bieler Jahrbuch / Nouvelles Annales Biennoises 1968. - Biel: Gassmann, 1968. - S. 89-101 mit Bildtafel. Beschreibung der Ereignisse in Biel. Berlincourt veröffentlicht Auszüge des Berichts über die Bieler Streiktage von Ernst Studer, Mitglied der Streikleitung in Biel. Dieser Bericht ist ein einmaliges Zeitdokument jener Tage.
  • Kräuchi, Walter, "Aufbruch in eine bessere Zeit : 75 Jahre Sozialdemokratische Partei des Kantons Solothurn, 1890-1965". Solothurn, 1965. - 85 S. Diese kurze Geschichte der SP des Kantons Solothurn bietet konzentrierte Information, leider ohne Bibliographie und Register.
  • Lätt, Jean-Maurice, "120 Jahre Arbeiterbewegung des Kantons Solothurn: Für eine demokratische und solidarische Welt". Zürich: Chronos, 1990.- 369 S. - ISBN 3-905278-64-2. Hervorragende geschichtliche Arbeit mit vielen Zeitdokumenten und Illustrationen.
  • Strub, Werner, "Heimatbuch Grenchen: Die vergangenen Jahrhunderte bis in die Gegenwart". Solothurn: Vogt-Schild, 1949. 758 S. Der Klassiker der Grenchner Lokalgeschichte weiss auch zu den Ereignissen während des Landesstreiks und zur Grippeepidemie 1918 etwas zu berichten.
  • Degen, Bernard, "Arbeiterbewegung und Politik in der Geschichtsschreibung." Aus: Sozialgeschichte und Arbeiterbewegung: Eine historiographische Bilanz 1848-1998 / Histoire sociale et mouvement ourvier: Un bilan historiographique 1848-1998. Hrsg. von Brigitte Studer und François Vallotton. S. 33-60. Zürich: Chronos, 1997. ISBN 3-905312-52-2 / Lausanne: Ed. d'en bas, 1997. ISBN 2-8290-0226-1. Kritische Uebersicht zum Stand der Geschichtsschreibung der Arbeiterbewegung, mit umfangreicher Bibliografie.
  • Jost, Hans Ulrich, "L'historiographie du mouvement ouvier suisse: sous l'emprise de l'histoire des vainqueurs." Aus: Sozialgeschichte und Arbeiterbewegung: Eine historiographische Bilanz 1848-1998 / Histoire sociale et mouvement ourvier: Un bilan historiographique 1848-1998. Hrsg. von Brigitte Studer und François Vallotton. S. 21-31. Zürich: Chronos, 1997. ISBN 3-905312-52-2 / Lausanne: Ed. d'en bas, 1997. ISBN 2-8290-0226-1. Ueber die Marginalisierung der schweizerischen Sozialgeschichte durch die bürgerliche Geschichtsschreibung sowie durch politisch-wirtschaftliche Einflüsse.
  • "Mille titres en histoire sociale suisse". Schweizerische Sozialgeschichte: tausend Titel. Aus: Sozialgeschichte und Arbeiterbewegung: Eine historiographische Bilanz 1848-1998 / Histoire sociale et mouvement ourvier: Un bilan historiographique 1848-1998. Hrsg. von Brigitte Studer und François Vallotton. S. 307-364. Zürich: Chronos, 1997. ISBN 3-905312-52-2 / Lausanne: Ed. d'en bas, 1997. ISBN 2-8290-0226-1. Cette bibliographie des recherches en histoire sociale suisse ne prend en compte que les titres publiés depuis 1973 et couvrant la période 1848 à nos jours. La bibliographie prend en compte ces travaux parus avant le 30 juin 1997.
  • Meyer, Erich, "Solothurnische Geschichte in Einzelbildern. Vom Soldpatriziat zum Landesstreik." Olten: Verlag Akademia, 2002. 260 S., ill. S. 243-256: Der Generalstreik in Olten. Erich Meyers Beitrag über den Generalstreik 1918 in Olten ist ein wichtiger Mosaikstein zum Geschichtsbild über die Durchführung des Generalstreiks 1918 im Kanton Solothurn. Interessant in Olten war die Streikteilnahme der Eisenbahner. Ferner befasst sich Meyer auch mit den "Streiknachwehen": Strafuntersuchungen, Bürgerwehren.
  • Moser, Salome, "100 Jahre sozialdemokratische Stadtammänner in Grenchen: Festschrift zum 100-Jahre-Jubiläum". Grenchen, 1999. - 36 S., ill. Die seriös ausgearbeitete, illustrierte Festschrift bietet wichtige Informationen zu den Grenchner Ereignissen von 1918 und zur Grenchner Ortsgeschichte. Die Publikation kann bei der Stadtkanzlei Grenchen bezogen werden.
  • Blaser, Rolf, "Grenchen im Generalstreik 1918". Historisches Seminar der Univ. Bern, Seminararbeit bei Prof. H. von Greyerz, 1969. - Grenchen, 1970. - 85 S., Dokumentation. Rolf Blaser liefert die wohl genauste Arbeit über die Grenchner Streiktage: Intensive Auswertung der damaligen Presseberichte, der Gerichts- und Kantonsratsprotokolle, erstmalige Nutzung der Quellen im Bundesarchiv Bern.
  • Blaser, Rolf, "Grenchen im Generalstreik 1918". - Aus: Grenchner Jahrbuch, Jg. 1974. - Hrsg. von der Kulturkommission der Stadt Grenchen im Auftrag der Einwohnergemeinde. - Grenchen, 1974. - S. 14 - 16. Der Beitrag bringt neue wichtige Klarstellungen bezüglich des Armee-Einsatzes und der Zwischenfälle. Ergebnisse der hier aufgeführten Seminararbeit. Leider ohne Quellenangaben.
  • Streiff, Andreas, "Landesstreik in Grenchen". Seminar: Ordnungseinsätze der Schweizer Armee. - Seminararbeit am Historischen Seminar der Universität Zürich bei Prof. Dr. W. Schaufelberger, Wintersemester 1985/86. - Aathal, 1986. - 23 S. Sehr gut recherchierte Arbeit, eher armeefreundlich.
  • Hiltbrunner, Edith, Generalstreik 1918 in der Region Grenchen-Solothurn. - Fribourg: Academic Press, 2012. – 166 S. – ISBN 978-3-7278-1728-1
  • Sonderegger, Christian, "Die Grippeepidemie 1918/19 in der Schweiz". Lizentiatsarbeit: Eingereicht bei Prof. Dr. Chr. Pfister, Historisches Insitut, Universität Bern, im Januar 1991. Bern, 1991. 109 Bl., Tab., Fig. Vielleicht die einzige Gesamtschau zum Thema Grippeepidemie 1918/19 in der Schweiz.
  • Kurz, Hans Rudolf, "Dokumente der Grenzbesetzung 1914-1918". Frauenfeld und Stuttgart: Verlag Huber, 1970. 338 S., ill. Der Berner Militärhistoriker beschreibt in seinem Buch mehr als nur militärische Fakten. Die Beeinflussung der innenpolitischen und sozialen Lage der Schweiz durch die Katastrophe des 1. Weltkriegs wird plastisch dargestellt, Zusammenhänge scheinen durch.
  • Zeller, René, "Emil Sonderegger : vom Generalstabchef zum Frontenführer". Zürich: NZZ Verlag, 1999. 287 S., Ill. - ISBN 3-85823-792-2 . - (NZZ-Beiträge zur Zeitgeschichte). Diese Biografie Sondereggers gehört zur Pflichtlektüre für alle, die sich mit dem Thema Landesstreik befassen.
  • Frey, Daniel M. "Vor der Revolution? : Ordnungsdienst-Einsatz der Armee während des Landesstreiks in Zürich". Zürich : Thesis Verlag, 1998. - 296 S. - ISBN 3-908544-24-6 . - (Ars historica). - Zugl. Diss. Phil. I Univ. Zürich, 1998. Eine gelungene Abbildung und genaue Untersuchung des Einsatzes der Armee in Zürich während der Streiktage im November 1918. Die Dissertation wurde bei Prof. W. Schaufelberger eingereicht.
  • "Generalstreik 1918 in Grenchen". Illustrierte Beschreibung der Ereignisse in Grenchen und Region. Begleitheft zur Ausstellung des Kultur-Historischen Museums in den Strassen und Bahnhöfen Grenchens, 23. Oktober 2008 bis 11. Februar 2009. - Grenchen : Kultur-Historisches Museum, 2008. - 98 S. -

Dank

Herzlichen Dank an alle Autoren, deren Berichte zum Generalstreik hier veröffentlichet werde dürfen.

Ein besonderes Dankeschön für die Hilfe und die Unterstützung mit wertvollen Hinweisen und Unterlagen richtet sich an:

  • Herrn Boris Banga, Stadtammann und Nationalrat, Grenchen
  • Herrn Dr. Rolf Blaser, Grenchen
  • Herrn Roland Gretler, Gretler's Panoptikum zur Sozialgeschichte, Zürich
  • Herrn Prof. Dr. H.U. Jost, Universität Lausanne
  • Herrn Dr. Stefan Keller, Journalist WoZ und Historiker, Zürich
  • Herrn Hans Kohler, Grenchen
  • Herrn Dr. Marcel Mayer, Stadtarchiv St. Gallen
  • Frau Salome Moser, Stadtarchiv Grenchen
  • Herrn Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes
  • Herrn Eduard Rothen, a. Stadtammann und a. Nationalrat, Grenchen
  • Herrn Pfarrer Peter von Siebenthal, Grenchen / Bettlach

Nachwort zur Dokumentation

Die Dokumentation über den Generalstreik in Grenchen fokussiert vor allem die tragischen Vorkommnisse vom Donnerstag, den 14. November 1918, als Truppen der Schweizer Armee zwei Mal auf unbewaffnete Grenchner Arbeiter schossen, dabei drei junge Menschenleben auslöschten und mehrere Menschen zum Teil schwer verletzten. Damit soll neben der geschichtlichen Dokumentation der Ereignisse auch ein Mahnmal gesetzt werden, das zum kritischen Nachdenken auffordert über den Ordnungsdienst-Einsatz der Schweizer Armee gegen die Zivilbevölkerung.

Mit der Linksammlung der Dokumentation soll allgemein über den Generalstreik / Landesstreik 1918 informiert werden mit aktuellen journalistischen und historischen Arbeiten, die im Volltext über das Internet zugänglich sind.

Grenchen feierte im Jahre 2001 den 150. Geburtstag der ortsansässigen Uhrenindustrie. Solche Jubiläen fordern auf zum geschichtlichen Rückblick. Jean-Maurice Lätt zeigt in seinem 1990 erschienenen Buch bereits auf die ereignisreiche Sozialgeschichte des Oberen Leberbergs. Grenchen war schon in den Jahrzehnten vor dem Generalstreik 1918 schweizerisch bekannt für seine aktive, kämpferische Arbeiterschaft und für eine sich schnell entwickelnde Industrie. In diesen Belangen weist die Grenchner Vergangenheit beinahe historischen Modellcharakter auf.

Diese Tatsachen verlangen nach einer umfassenden sozialgeschichtlichen Aufarbeitung. Für die Grenchner Stadtbehörden wäre es eine vornehme Aufgabe, das Thema in Zusammenarbeit mit einer wissenschaftlichen Institution zu bearbeiten. Besonders interessant für eine objektive, historische Darstellung wären die Gründerjahre der Uhrenindustrie in Grenchen bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Die nötige zeitliche Distanz für eine wissenschaftliche Aufarbeitung ist zurückgelegt.

Zum Schluss wünsche ich der Stadt Grenchen, allen Grenchnerinnen und Grenchnern alles Gute auf dem Weg in eine blühende Zukunft.

Alfred Fasnacht

Quellen

  • Text von Alfred Fasnacht
  • Gautschi, Willi, Dokumente zum Landesstreik 1918. - 2. durchgesehene Auflage. - Zürich : Chronos, 1988. - 456 S., Broschiert. - ISBN 3-905278-35-9
  • Hiltbrunner, Edith, Generalstreik 1918 in der Region Grenchen-Solothurn. - Fribourg: Academic Press, 2012. – 166 S. – ISBN 978-3-7278-1728-1
  • Lätt, Jean-Maurice, 120 Jahre Arbeiterbewegung des Kantons Solothurn: Für eine demokratische und solidarische Welt. - Zürich: Chronos, 1990.- 369 S. - ISBN 3-905278-64-2
  • Kräuchi, Walter, Aufbruch in eine bessere Zeit : 75 Jahre Sozialdemokratische Partei des Kantons Solothurn, 1890-1965. - Solothurn, 1965. - 85 S.
  • Strub, Werner, Heimatbuch Grenchen : Die vergangenen Jahrhunderte bis in die Gegenwart. Solothurn: Vogt-Schild, 1949. 758 S.
  • 100 Jahre Generalstreik: Text von André Weyermann.

(Dieser Artikel ist Eigentum des Autors / der Autorin und kann deshalb nicht editiert werden.)

Einzelnachweis

  1. Rost und Grünspan - Schweizer Militärgeschichte neu belebt
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 "Der Soldatenerzieher", Coop-Zeitung Nr. 40/1999 ( PDF)
  3. Jules Humbert-Droz auf Wikipedia
  4. 4,0 4,1 Robert Grimm, Der Klassenkämpfer, Coop Zeitung 30/1999 ( PDF)
  5. Willi Münzenberg im Lemo (Lebendiges Museum Online)
  6. Jan Antonovic Berzin im Historischen Lexikon der Schweiz
  7. Wilhelm II im Lemo (Lebendiges Museum Online)
  8. Novemberrevolution auf Wikipedia
  9. Kräuchi, Walter: Aufbruch in eine bessere Zeit : 75 Jahre Sozialdemokratische Partei des Kantons Solothurn. - Solothurn, 1965.
  10. Historischer Abriss zum Thema Ordnungsdienst
  11. Verordnung über den Truppeneinsatz für den Ordnungsdienst
  12. Breiter Konsens über subsidiäre Sicherungseinsätze der Armee
  13. 13,0 13,1 13,2 13,3 Bolschewismus auf Wikipedia
  14. Das Volk Nr. 293 vom 18.12.1968
  15. Dossier Generalstreik - Die Schüsse von Grenchen. Artikel von Hans Hartmann,05.11.1998 in der WOZ
  16. Der Bund, Sonntagsausgabe vom 9. November 1919, Nr. 475
  17. Bundesarchiv Bern: MJ 1919, 98/ 142
  18. Aerztlicher Bericht vom 15. November 1918 von Dr. Ernst Girard ( PDF).
  19. Polizei- und Untersuchungsberichte zu den Ereignissen während des Generalstreiks ( PDF)
  20. Situationsskizze der Schussabgabe vom 14. November 1918 an der Solothurnstrasse aus dem Bericht von Lt Gribi an das Polizeidepartement des Kts. Solothurn ( PDF).
  21. Alfred Fasnacht: Erschiessung von drei Zvilpersonen, Ungelöste Widersprüche( PDF).
  22. "Wie viele Schüsse vielen wirklich?" - Pressemeldung vom 12. Januar 2011 des Kultur-Historischen Museums Grenchen ( PDF)
  23. Bundesarchiv Bern: MJ 1918, 98/ 2333 II
  24. Bundesarchiv Bern: MJ 1918, 98 / 2333
  25. 25,0 25,1 25,2 Bundesarchiv Bern: MJ 1919, 98/2369 II
  26. Debatte über den Generalstreik im Solothurner Kantonsrat 15. und 16. Januar 1919. Reden von Hermann Obrecht ( PDF) und Jacques Schmid ( PDF)
  27. Adrian von Arx im Historischen Lexikon der Schweiz
  28. Pfarrer Ernst Hubacher Grabrede für Hermann Lanz, Neue Freie Zeitung vom 20.11.1918 ( PDF)
  29. Emil Sonderegger auf Wikipedia
  30. Pfarrer Peter von Siebenthal, Gedenkrede vom 14.11.2018 ( PDF)
  31. Fernsehen SRF "Generalstreik 1918 – Die Schweiz am Rande eines Bürgerkrieges"

Weblinks